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Vorlage - VO/5311/13  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 156 "Östlicher Ortskern Oedeme"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Gaststätte „Jägerhof“ in Oedeme wird in absehbarer Zeit aufgegeben werden. Eine erneute Nutzung als Gaststätte ist nach derzeitigem Stand nicht absehbar. Der Eigentümer beabsichtigt, das Gebäude abzureißen und das Grundstück einer neuen baulichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen.

Östlich des Oedemer Teichs befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle, für die es keinen Nachfolger gibt. Nach endgültiger Aufgabe der Hofstelle durch den Eigentümer soll hier ebenfalls zukünftig eine neue bauliche Entwicklung ermöglicht werden.

Im Norden existiert die ehemalige „Reiterbar“ sowie ein Schießstand. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, diese Flächen einer neuen baulichen Entwicklung zuzuführen. Eine Option ist dabei eine Fläche für ein Ortsteilhaus vorzusehen.

 

Um eine sinnvolle Grundstücksentwicklung auf den beschriebenen Grundstücken zu ermöglichen, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Neben der Wiedernutzung der bebauten Grundstücke (Innenentwicklung) sollen zudem auch Flächen in eine Neubebauung einbezogen werden, die bisher dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet sind.

 

Mit den beiden Grundstückseigentümern soll ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen werden.

 

Der Bebauungsplan umfasst die oben beschriebenen Grundstücke sowie die angrenzenden bereits bebauten Bereiche, die bisher nach § 34 BauGB beurteilt wurden. In diesen bebauten Bereichen soll der Bestand lediglich gesichert und eine klare Festsetzung einer maximalen Bebauungstiefe geschaffen werden.

Zudem umfasst der Bebauungsplan landwirtschaftliche und forstlich genutzte Flächen, die keiner Bebauung zugeführt werden sollen, deren Nutzung und Erschließung im Rahmen des Bebauungsplans aber gesichert werden soll.

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 9,8 ha. Davon sollen ca. 1,5 ha einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden.

 

Der Ortsrat von Oedeme wurde am 21.08.2013 beteiligt.

 

Im Rahmen des Planverfahrens wird zudem die Denkmalwürdigkeit eines Schafstalls auf der Hofstelle sowie des Jägerhofes überprüft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          100 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                                          keine

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 B-Plan 156 Anlage VO5311-13 Verfahrensübersicht (26 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 1 2 B-Plan 156 Anlage VO5311-13 Geltungsbereich (385 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Für einen Bereich östlich der Straßen „Am Teich“ und „Im Dorf“ in Oedeme mit den östlich anschließenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie dem Grundstück der ehemaligen „Reiterbar“ nördlich der Straße „Im Dorf“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 156 bekommt die Bezeichnung „Östlicher Ortskern Oedeme“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

2. Ziel der Planung ist es, bestehende und neue Flächen für eine Nutzung als Wohn- oder Dorfgebiet vorzubereiten und die Erschließung für die dahinterliegenden forst- und landwirtschaftlichen Flächen zu sichern.

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.