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Vorlage - VO/5315/13  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 151 "Einzelhandel Rote Bleiche"
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
16.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Am 13. November 2012 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einzelhandel Rote Bleiche“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden gem. § 4 (1) BauGB wurde durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.

 

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein maßvolles Wachstum des großflächigen Einzelhandels im Bereich des bestehenden Einzelhandelsbetriebes (Lidl) an der Willy-Brandt-Straße schaffen. Die Verkaufsfläche wird entsprechend der Empfehlungen aus der bereits erstellten Verträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Standortes auf 1.250 m² begrenzt.

 

Die Anbindung der neu zu ordnenden und zukünftig erweiterten Stellplatzflächen soll ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße über die neue Erschließungsstraße erfolgen (geregelt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150 „Vor der Roten Bleiche“ (H.B. Fuller)).

Entlang der Willy-Brandt-Straße sollen neue Straßenbäume angepflanzt werden. Auch im Bereich der Stellplatzanlage sind neue Bäume zu setzen.

Die Gebäudehöhe (Firsthöhe) wird auf maximal 10 m begrenzt. Örtliche Bauvorschriften regeln die Gestaltung von Werbeanlagen, Farben und Materialien.

 

Es wird ein externer Ausgleich erforderlich (Stadtforst Böhmsholz, 2.338 m², Sukzession und Aufforstung).

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.

Ebenfalls angefügt sind eine Verfahrensübersicht sowie der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung (mit Umweltbericht).

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplans ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Eigentümer übernommen, daher wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (72. Änderung).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          150 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                                          keine

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich, Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 151 Anlage VO5315-13 Verfahrensübersicht (27 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 B-Plan 151 Anlage VO5315-13 Geltungsbereich (286 KB)      
Anlage 3 3 B-Plan 151 Anlage VO5315-13 Planentwurf (A0, Farbe) (552 KB)      
Anlage 4 4 B-Plan 151 Anlage VO5315-13 Planentwurf (A4, SW) (3480 KB)      
Anlage 5 5 B-Plan 151 Anlage VO5315-13 Begründung (891 KB)      
Anlage 6 6 B-Plan 151 Anlage VO5315-13 Umweltbericht (1562 KB)      
Anlage 7 7 B-Plan 151 Anlage VO5315-13 Artenschutz (252 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einzelhandel Rote Bleiche“ wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.