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Auszug - Information zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB 2013)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.09.2013    
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Eberhard erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die Änderungen, die sich aus der neuerlichen Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) ergeben haben. Er weist darauf hin, dass mit dieser Novelle, die am 21.06.2013 in Kraft getreten ist, das vorrangige Ziel der Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weitere Fortentwicklung des Städtebaurechts beinhaltet.

Die Zielsetzung besteht darin, dass verstärkt eine Innenentwicklung vorzusehen sei. Dadurch wird durch die Stadt ein Freiflächenkataster zu erstellen sein. Mit dieser Arbeit wurde bereits begonnen. Hierfür eingesetzt wird der zurzeit bei der Stadt Lüneburg ein Praktikum absolvierende Student, Herr Lembke, der auch heute anwesend ist.

Anhand der Power-Point-Präsentation wird detailliert auf die sich aus der Novelle ergebenden Veränderungen und deren Auswirkungen, die sich auch in der Bauleitplanung der Stadt Lüneburg niederschlagen werden, eingegangen.

 

Bürgermeister Meihsies hat den Ausführungen zur Novellierung des BauGB entnommen, dass die Stadt hinsichtlich der vorgesehenen Planung in den vorgesehenen in die Fläche gehenden zukünftigen Baugebieten, wie beispielweise Ebensberg, sich zukünftig eine genaue Begründung wird überlegen müssen, warum dort in die Fläche gegangen werden soll, statt im Vorfeld auf mögliche Nachverdichtungen zurückzugreifen. Zukünftig wird es dann erforderlich werden, für neue in die Fläche gehende Baugebiete eine hinreichende Begründung dafür darzulegen. Dies wird möglicherweise es erforderlich machen, die eine oder andere bisher vorgegebene Flächenentwicklung unter den neuen Gesichtspunkten neu zu betrachten.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass es noch eine zu krende Frage sei, wie weitgehend der nach der Novelle zu verdichtende Innenbereich in Abgrenzung zum Außenbereich definiert werden kann. Er geht davon aus, dass die Kerngebiete sowohl der Stadt als auch der Ortsteile dem Innenbereich zuzurechnen sein werden.

 

Bereichsleiter Eberhard erklärt, dass für den in Rede stehenden B-Plan Oedeme die Definition nur dahingehend erforderlich sei, was ist Innenbereich und wo fängt der Außenbereich an. Die Frage stellt sich dort insofern nicht, weil dort nur der Innenbereich planerisch angefasst werden soll. Eine Definition der Abgrenzungen zwischen Innen- und Außenbereich ist in den §§ 34 und 35 BauGB geregelt. Auch Grauzonen werden weiterhin nicht gänzlich auszuschließen sein.

Das sich in der Erstellung befindliche Freiflächenkataster wird hinsichtlich der Abgrenzung Innen- zu Außenbereich entsprechende Aussagen beinhalten.

 

Bürgermeister Meihsies interessiert, welchen Zeitraum die Erstellung des Freiflächenkatasters voraussichtlich in Anspruch nehmen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass bis Ende Oktober die Erstellung dieses Katasters zum Abschluss gebracht werden soll, so dass bis Ende des Jahres vertiefende Aspekte dergestalt seitens der Verwaltung eingearbeitet werden können, dass man zu Beginn des kommenden Jahres ein aussagekräftiges Freiflächenkataster in der Hand haben wird, auf das man zukünftige Planungen aufbauen kann.

Man muss sich der Tatsache bewusst sein, dass durch diesen weiteren zu beachtenden Aspekt man noch vertiefender in die Planung einzusteigen hat, was letztendlich die Arbeit nicht vereinfachen wird.

 

Beigeordneter Pols merkt zu den Ausführungen über Schrottimmobilien und deren Verwertung an, dass eine Beteiligung der Eigentümer nur hinsichtlich einer Wertabschöpfung möglich sein wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Novellierung des Baugesetzbuches zur Kenntnis. 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7.1_BauGB Novelle (113 KB)