Die Betriebsabrechnung 2008 für die Friedhöfe wird
zur Kenntnis genommen.
Dem Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008
– 2010 und der Neukalkulation des Gebührenbedarfes 2010 inklusive der
Gebührenerhöhung um +10% wird zugestimmt.
Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung
zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von
Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung 18.
Änderungssatzung vom 24.11.2005 einschließlich der Anlage
„Gebührentarif“ wird zugestimmt.
10.12.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Betriebsabrechnung 2008 für die Friedhöfe wird
zur Kenntnis genommen.
Dem Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008
– 2010 und der Neukalkulation des Gebührenbedarfes 2010 inklusive der
Gebührenerhöhung um +10% wird zugestimmt.
Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung
zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von
Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung 18.
Änderungssatzung vom 24.11.2005 einschließlich der Anlage
„Gebührentarif“ wird zugestimmt.
17.12.2009 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 2
Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und 1 Enthaltung des Ratsherrn Völker
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Betriebsabrechnung 2008 für die Friedhöfe wird zur
Kenntnis genommen.
Dem Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008 – 2010 und
der Neukalkulation des Gebührenbedarfes 2010 inklusive der Gebührenerhöhung um
+10% wird zugestimmt.
Die in der Anlage 5 zur Vorlage VO/3468/09 dargestellte
Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die
Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der
Fassung 18. Änderungssatzung vom 24.11.2005 einschließlich der Anlage
„Gebührentarif“ wird zugestimmt.