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Vorlage - VO/3476/09  

 
 
Betreff: Abfallbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2008 und Gebührenbedarfsberechnung 2010
- Änderung der Abfallgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sporleder, Jens
2. Schulz, Volker
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Sporleder, Jens   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
10.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Betriebsabrechnung 2008 und Gebührenbedarfsberechnung 2010

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2008 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 163,9 T€ aus. Der Ergebnisvortrag aus 2006 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem positiven Gesamtergebnis von rd. 151,7 T€.

 

Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2008 auf Basis der Betriebsabrechnung 2007 für das Jahr 2009 bestätigt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Eine Vorausschau bei gleich bleibender Gebührenhöhe auf Basis einer einjährigen Kalkulation (Anlage 2) belegt, dass ein negatives jahresbezogenes Betriebsergebnis 2010 i.H.v.
ca. 945 T€ zu erwarten ist.

 

Die zu erwartenden negativen jahresbezogenen Betriebsergebnisse 2009 und 2010 ergeben sich insbesondere aus folgenden Positionen:

 

Entgelte an die GfA ab 2009

Die in der Prognose ausgewiesenen Kosten für 2009 beinhalten die Entgelterhöhung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH für Grünabfälle, Haus-, Bio- und Sperrmüll zum 01.06.2009 um +20% (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 18.05.2009).

 

Entgelte an die GfA ab 2010

Die in der Prognose ausgewiesenen Kosten für 2010 beinhalten die Entgelterhöhung der GfA für Grünabfälle, Haus-, Bio- und Sperrmüll zum 01.06.2010 um +20%.

 

 

Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung i.H.v. ca. +17% wird folgende Ergebnis-entwicklung erwartet (detailliert in Anlage 3):

 

Produkt 537001 Abfallwirtschaft im eigenen Wirkungskreis

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

Erlöse

5.502.598

5.742.299

5.833.177

5.763.500

6.703.500

Kosten

5.671.087

5.716.540

5.669.344

6.054.000

6.690.800

Jahresbezogenes Ergebnis

-168.489

25.759

163.833

-290.500

12.700

Vortrag aus Vorvorjahr

143.723

31.681

-18.459

60.687

151.674

Ergebnisverzinsung

6.307

3.247

6.300

-8.305

15.547

Gesamtergebnis

-18.459

+60.687

+151.674

-238.118

+179.921

 

Durch die Gebührenanpassung wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt, welches bei einer positiven Entwicklung der Kosten und Erlöse erreichbar ist.

 

 

2. Gebührenstruktur/Änderung der Abfallgebührensatzung

 

Am 1. Juni 2009 wurden für die Abfallarten Rest- und Sperrmüll, Biomüll und Grünabfälle die Annahmeentgelte bei der GfA um 20 % erhöht. Eine weitere Erhöhung der Annahmeentgelte um 20% für oben genannte Abfallarten steht zum 01.06.2010 an. Durch diese Erhöhungen ergibt sich ein Mehrbedarf an Erträgen/Einzahlungen durch Gebühren für 2010 von ca. 957 T€.

Nach der letzten Gebührenänderung zum 01.01.2007 müssen die einzelnen Gebührensätze ab 01.01.2010 erhöht werden.

Im Jahr 1997 hatte die Hansestadt Lüneburg eine neue Gebührenstruktur bei den Abfallgebühren eingeführt. Es erfolgte eine Umstellung vom reinen Behältermaßstab zu einem personenbezogenen Mindestbehältermaßstab von 10 Litern pro Person und Woche zuzüglich einer Grundgebühr. Ein Gebührentatbestand für die Nutzung von Behälterservice blieb bestehen.

Mit der neuen Abfallgebührensatzung wird an der vorhandenen Gebührenstruktur nicht verändert. Das für die Bürger hohe Leistungsangebot bleibt erhalten. Der in Lüneburg etablierte Behälterservice bleibt als Regelleistung weiterhin erhalten und wird auf die Blaue Tonne ausgedehnt. Die dafür fällige Servicegebühr entspricht den Gebührensätzen der Restmüll- und Biotonnen.

Bei der Veränderung der Gebührensätze wurde dem Abfallwirtschaftskonzept, das der Rat 2008 beschlossen hat, grundsätzlich gefolgt. Demnach erhält die Grundgebühr einen höheren Anteil am Gebührenaufkommen als bisher. Der Gebührenanteil der Biotonne wird mit einer höheren Gewichtung versehen.

Die Erhöhung des Gebührensatzes für den Behälterservice um 5,2 % ist tariflich begründet.

Beim Vergleichen der Gebührensätze von 2010 zu 2007 ergibt sich eine Steigerung der Abfallgebühren für die verschiedenen Haushalte, abhängig von Personenzahl, Nutzung der Biotonne und Behälterservice um 11,6 bis 17,9 Prozentpunkte (Anlage 4). Der Behälterservice für die Blaue Tonne ist in dem Vergleich nicht aufgenommen.

In der Textform der Änderungssatzung (Anlage 5) wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit die bisherigen Gebührensätze den neuen Gebührensätzen gegenübergestellt (fett gedruckt, rechts).


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen                                                                             Erträge/Einzahlungen +957.000

Anlagen:

Anlagen:

·      Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Teil 1

·      Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Teil 2

·      Gebührenbedarfsberechnung ohne Gebührenanpassung

·      Gebührenbedarfsberechnung mit Gebührenanpassung

·      Beispielrechnung auf Grund der Abfallgebührenanpassung zum 01.01.2010

·      Satzungsänderung zur 5. Änderung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 14.12.2006

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Teil 1 (14 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Teil 2 (21 KB)      
Anlage 5 3 Gebührenbedarfsberechnung ohne Gebührenanpassung (15 KB)      
Anlage 6 4 Gebührenbedarfsberechnung mit Gebührenanpassung (16 KB)      
Anlage 4 5 Beispielrechnungen (20 KB)      
Anlage 3 6 Satzungsänderung (30 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2008 für die Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechung für 2010 sowie der Gebührenerhöhung um ca. 17 % wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 5. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 14.12.2006 wird beschlossen.