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Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2008, Abbruch
des Kalkulationszeitraumes 2008 - 2010 und Gebührenbedarfsberechnung 2010 Betriebsabrechnung
2008 Die vorliegende Betriebsabrechnung
2008 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd.
82,3 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr
2006 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von Auf Basis der Prognose des Vorjahres
wurde ein Betriebsergebnis für 2008 i.H.v. +40,5 T€ erwartet. Dies
ist aufgrund der schwankenden Fallzahlen und der daraus resultierenden Abbruch des
Kalkulationszeitraumes 2008 - 2010 Folgende Erlöse und Kosten wurden im Jahr 2007 für die
Kalkulationsperiode 2008 – 2010 prognostiziert:
Hinweis: In der Kalk-Summe 2008 - 2010 sind nur Vorträge und Verzinsungen
einbezogen, die außerhalb der Kalk-Periode entstanden sind! Es wurde ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren gewählt, da
davon auszugehen war, dass die negativen Vorträge aufgrund der positiv
prognostizierten Jahresergebnisse sukzessive abgebaut werden. Aus heutiger Sicht (detailliert in
Anlage 2) wird folgende Ergebnisentwicklung prognostiziert:
Hinweis: In der Kalk-Summe 2008 - 2010 ist der Vortrag und die Verzinsung aus
2008 als IST mit einbezogen. Es liegt eine voraussichtliche Verschlechterung in der
Prognose der jahresbezogenen Ergebnisse für den Kalkulationszeitraum i.H.v. rd.
199.000 € vor. Es muss daher empfohlen werden, den Kalkulationszeitraum
2008 – 2010 abzubrechen und den Gebührenbedarf ab 2010 neu zu
kalkulieren. Neukalkulation/Gebührenbedarfsberechnung
2010 Um die Verschlechterung abzumildern
und künftig durch positive Jahresergebnisse die negativen Vorträge der Vorjahre
sukzessive abzubauen
wird empfohlen, die Gebühr um 10% zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der
Gebührenanpassung i.H.v. +10% wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in
Anlage 3) erwartet:
2. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung Auf Grund der EU-Dienstleistungsrichtlinie
wurde eine Änderung der Friedhofssatzung und damit verbunden auch eine
entsprechende Änderung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Das vor 12 Jahren eingeführte Angebot
der Rasenreihengräber bzw. Rasenpartnergräber mit Gedenkplatte und Pflege für
25 Jahre hatte in der Bevölkerung einen großen Zuspruch erlangt. In letzter
Zeit wurde häufig der Wunsch vorgetragen, eine kleine Pflegefläche vor dem
Gedenkstein zu erhalten. Da verstärkt die Bitte nach einem individuellen
Gedenkzeichen geäußert wurde, sollen die Rasen- bzw. Rasenpartnergräber
zukünftig ohne Gedenkstein zur Verfügung gestellt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am
26.11.2009 der erforderlichen Änderung der Friedhofsatzung zugestimmt. In Folge dessen ist auch eine
Anpassung der Anlage –Gebührentarif- zur Friedhofsgebührensatzung
erforderlich. Des Weiteren ist die
Friedhofsgebührensatzung einschließlich der Anlage „Gebührentarif“
aufgrund der empfohlenen Gebührenerhöhung anzupassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Erträge/Einzahlungen +100.000 Anlagen: · Betriebsabrechnungsbogen 2008 (BAB)
– Teil 1 · Betriebsabrechnungsbogen 2008 (BAB)
– Teil 2 Seite 1/2 · Betriebsabrechnungsbogen 2008 (BAB)
– Teil 2 Seite 2/2 · Entwicklung des Gebührenbedarfs 2008
– 2010 ohne Gebührenerhöhung · Gebührenbedarfsberechnung 2010 · Synopse zur Änderung der
Friedhofsgebührensatzung · Text der 19. Änderungssatzung der
Friedhofsgebührensatzung Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2008 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen. Dem Abbruch des Kalkulationszeitraumes 2008 – 2010 und der Neukalkulation des Gebührenbedarfes 2010 inklusive der Gebührenerhöhung um +10% wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung 18. Änderungssatzung vom 24.11.2005 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt. |
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