Beschluss: Die Verwaltung setzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Brockwinkler Weg im Sinne des Antrags des ADFC um, sobald der notwendige rechtliche Spielraum in der StVO hergestellt wird.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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