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Herr Wenk, beratendes Mitglied auf Vorschlag des ADFC, erläutert den Antrag und kritisiert einige Punkte aus der Stellungnahme der Verwaltung. Zum einen entsprächen der Charakter und der bauliche Zustand der Straße Brockwinkler Weg nicht einer Gemeindeverbindungsstraße. Herr Wenk verweist auf eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie Schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Brockwinkler Weg in Reppenstedt und sieht dies als gutes Beispiel auch für die Stadt Lüneburg. Er weist auch auf die Nutzung des Brockwinkler Weges als Schulweg hin und bemängelt das häufige Überholen von Radfahrenden durch den Motorisierten Individualverkehrs mit zu geringem Abstand. Ratsherr Blanck wirft ein, dass er in der Geschäftsordnung des Rates keine Grundlage für einen Antrag eines beratenden Mitglieds an den Rat sehe.
Erster Stadtrat Moßmann führt hierzu aus, dass generell beratende Mitglieder nur Anträge in dem Fachausschuss stellen können, dem sie auch angehören. Anträge durch beratende Mitglieder eines Fachausschusses an den Rat seinen nicht statthaft. Er stellt klar, dass beratende Mitglieder nur Anträge auf Beschlussfassung durch den Mobilitätsausschuss stellen können und bitte um künftige Beachtung. Durch entsprechende Beschlussfassung des jeweiligen Fachausschusses könnten Anträge aber in den Verwaltungsausschuss und/oder den Rat weitergegeben werden.
Erster Stadtrat Moßmann verdeutlicht noch einmal die bestehende Rechtslage, die nur einen engen Spielraum für die Verkehrsbehörde vorsieht, gibt zugleich jedoch seiner Hoffnung Ausdruck, dass die bevorstehende Novelle der StVO diesen kommunalen Spielraum erweitert. Bezüglich der Widmung führt Erster Stadtrat Moßmann aus, dass diese im Zusammenhang mit den Planungen für das Baugebiet Wienebütteler Weg ausführlich geprüft wurde. Der Brockwinkler Weg sei innerorts eine Gemeindestraße und außerorts eine Gemeindeverbindungsstraße, die teilweise schmalen Breiten änderten daran nichts.
Ratsherr Schultz unterstützt trotz der rechtlichen Einschätzung der Verwaltung den Antrag und schlägt vor, Tempo 30 auf dem Brockwinkler Weg aufgrund der tatsächlichen verkehrlichen Situation (PKL mit verschiedenen Zuwegungen, Kita, Einengungen durch ruhenden Verkehr) pragmatisch einzurichten.
Ratsfrau Raiher schlägt einen Änderungsantrag mit folgender Formulierung vor: „Die Verwaltung setzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Brockwinkler Weg im Sinne des Antrags des ADFC um, sobald der notwendige rechtliche Spielraum in der StVO hergestellt wird.“
Ratsherr Kohlstedt schließt sich dem Vorschlag des Ratsherren Schultz an und spricht sich für eine rechtlich nicht abgesicherte, aber an pragmatischen Erwägungen orientierte Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Brockwinkler Weg aus.
Erster Stadtrat Moßmann widerspricht dem Vorschlag der Ratsherren Schultz und Kohlstedt. Wollte der Rat sich dieser Rechtsauffassung wiedersetzen, müsse in dieser Angelegenheit zunächst durch den Rat ein Heranziehungsbeschluss und anschließend ein Beschluss in der Sache gefasst werden. Das entbinde die Verwaltung nicht von der Prüfung, ob Tempo 30 rechtmäßig angeordnet werden könne und führe dann zu einer entsprechenden Reaktion der Verwaltung. Erster Stadtrat Moßmann spricht sich für den Vorschlag Frau Raihers aus.
Ratsherr Neumann teilt die Einschätzung des Ersten Stadtrates Moßmann. Maßnahmen müssten mit geltendem Recht übereinstimmen.
Ausschussvorsitzende Redenius stellt für die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen den Änderungsantrag in der Fassung des Vorschlags Frau Raihers. Dieser wird einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Verwaltung setzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Brockwinkler Weg im Sinne des Antrags des ADFC um, sobald der notwendige rechtliche Spielraum in der StVO hergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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