Beschluss: Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachverhalte zugestimmt: - Rückstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe von jeweils EUR 400.000
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2021.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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