Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Bereichsleiter 20 Herr Gomell erklärt kurz die Vorgehensweise für über- und außerplanmäßige Bereitstellungen dahingehend, dass dem Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß der aktuell gültigen Haushaltssatzung diejenigen Bereitstellungen zur Einzelbeschlussfassung vorgelegt werden, die über der Wertgrenze von 100.000 € liegen.
Die übrigen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen werden der Oberbürgermeisterin zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wird hierüber jährlich zum Abschluss des Haushaltsjahres unterrichtet.
Ratsherr Nehring fragt, wie außer- und überplanmäßige Bereitstellungen, welche im Jahr 2022 genehmigt wurden, ohne einen beschlossenen Haushalt möglich sind. Bereichsleiter 20 Herr Gomell erklärt, dass es sich bei den vorliegenden Bereitstellungen um Sachverhalte handelt, die noch das Haushaltsjahr 2021 betreffen und vor dem Jahresabschluss mit Buchungsschluss 31.03.2022 genehmigt wurden. Der Haushalt 2022 ist von den außer- und überplanmäßigen Bereitstellungen nicht betroffen. Die Mittel werden allerdings durch die Bildung eines Haushaltsausgaberestes in das Jahr 2022 übertragen.
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