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Beratungsinhalt:
Bereichsleiter 20 Herr Gomell berichtet zunächst, dass der Jahresabschluss 2021 erst mit Buchungsschluss zum 31.03.2022 festgestellt werden kann. Bis dahin werden noch diverse Abschlussbuchungen (u.a. Rückstellungsbildungen), Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchgeführt. Nach dem derzeitigen Stand der Planung ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen absehbar, dass, wie bereits berichtet, entgegen der Planung ein positives, siebenstelliges ordentliches Ergebnis erreicht wird. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31.03.2022 fest.
Im weiteren Verlauf stellt Bereichsleiter 20 Herr Gomell die in der Vorlage genannten Rückstellungssachverhalte, welche das Haushaltsjahr 2021 belasten, vor.
Auf Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Schwake, ob es sich bei der gebildeten Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen i.H.v. rd. 1,7 Mio. € um eine feste Summe handelt oder ob die Höhe der Rückstellung änderbar ist, erklärt Bereichsleiter 82 Herr Prigge, dass bei der Planung das Maßnahmenvolumen der Vorjahre berücksichtigt wird, es sich um laufende Baumaßnahmen handelt und demnach eine Reduzierung nicht möglich ist. Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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