Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt, bei zwei Enthaltungen durch Beigeordneten Blanck und Ratsherrn von Nordheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche“ einschließlich Begründung wird beschlossen. 2. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Zusätzlich sind der Inhalt der Auslegungsbekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
|