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Vorlage - VO/9435/21  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 "Schaperdrift / Teufelsküche" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
23.03.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche“ für den östlichen Teilbereich des Nahversorgungszentrums Auf der Höhe 65 – 69 aufzustellen.

Die Planungsziele sind die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage sowie die Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent.

Im Bauleitplanverfahren finden die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13 a BauGB Anwendung. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, in der Auslegungsbekanntmachung, von der Angabe welche Arten der umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach Verfahrensabschluss wird daher abgesehen.

Die Flächennutzungsplandarstellung wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 08.06. bis 10.07.2020 durch Aushang der Planunterlagen im Bereich Stadtplanung statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel über die Planung informiert und zur Äußerung aufgefordert. Die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

Der Verwaltungsausschuss sollte auf Grundlage der anliegenden Unterlagen den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen.

Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, ist dieser einschließlich entsprechend gebilligter Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats mit der Gelegenheit zur Stellungnahme öffentlich auszulegen und über die Internetseite der Hansestadt Lüneburg zugänglich zu machen.

 

Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Planzeichnung

Anlage 4 Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (248 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 4 3 Anlage 3 Planzeichnung (904 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 Begründung (1937 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift /
Teufelsküche“ einschließlich Begründung wird beschlossen.

 

2.      Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Zusätzlich sind der Inhalt der Auslegungsbekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.