Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Bis Ende 2022 muss die Entgegennahme der Bauantragsunterlagen entsprechend des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf digitalem Weg ermöglicht werden. Daher plant der Bereich Bauaufsicht / Denkmalpflege die konsequente Digitalisierung all seiner Verwaltungsprozesse. Die vollständige digitale Weiterbearbeitung der Vorgänge soll die Mitarbeiter bei der
Die Beratungsleistungen werden mit Unterstützung durch den Bereich Interner Service
Es wird im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hierzu vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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