Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Mildner, Leiter des Fachbereichs Innere Verwaltung, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die aktuellen Abläufe im Baugenehmigungsverfahren, die gesetzlich geforderten Veränderungen und deren geplante Umsetzung. Er stellt den zeitlichen Rahmen und die einzelnen Verfahrensschritte bis zum digitalen Bauantragsverfahren dar. Er gibt zu bedenken, dass eine vollständige Digitalisierung des gesamten bisherigen Aktenbestandes nicht bis zur Einführung des digitalen Bauantrags möglich sein wird.
Die inhaltlichen Nachfragen der Ausschussmitglieder werden von Frau Elmer, Leiterin des Bereiches Bauaufsicht, beantwortet. Insbesondere geht sie darauf ein, dass auch die Belange des Denkmalschutzes in die Digitalisierung einbezogen werden. Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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