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Vorlage - VO/9423/21  

 
 
Betreff: 88. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Gemeinbedarf Kaltenmoor"
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.03.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.03.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 23.03.2020 die 88. Änderung des
Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Gemeinbedarf
Kaltenmoor" eingeleitet.

 

Das Änderungsbereich liegt südwestlich des Freibads im Stadtteil Neu-Hagen.

 

Der Änderungsbereich wird westlich durch das Grundstück der Anne-Frank-Schule, einen Kinderspielplatz und Sportplatzflächen, südlich durch das Wohnbau-Grundstück Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 5-13 und östlich durch die Fläche des Freibads Hagen begrenzt und umfasst eine Fläche von ca. 0,18 ha.

 

Für die Anne-Frank-Schule wird die Fläche für die Errichtung eines Schulhorts und eines Musikraums benötigt.

Ziel der Planung ist es daher, durch die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes an diesem Standort, der die Schnittstelle zwischen den Gemeinbedarfs- und den öffentlichen Grünflächen sowie dem Wohngebiet Kaltenmoor darstellt, die Fläche bauleitplanerisch für eine Nutzung durch schulische Anlagen vorzubereiten.

 

Anstelle der derzeitigen Darstellung der Fläche als öffentliche Grünfläche soll daher die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule" erfolgen.

 

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg ergänzt die bereits westlich und südwestlich angrenzend dargestellte Gemeinbedarfsfläche "Schule". Die Fläche ist auch deshalb besonders geeignet für die Erweiterung der Anne-Frank-Grundschule zur Errichtung eines Schulhorts und eines Fachraums. Die Fläche ist im Eigentum der HLG.

 

Im bisherigen Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 10.07.2020 durchgeführt. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans eingeflossen.

 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 30.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 03.11.2020 bis einschließlich 04.12.2020 stattgefunden. Ebenso eine Veröffentlichung im Internet.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgelisteten Anregungen und
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Träger-Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen der Planung erforderlich. Der Erläuterungsbericht und der Umweltbericht werden zur pädagogischen Bedarfs-Begründung und zur Standortalternativen-Prüfung sowie zum Schutzgut Klima/Luft und zur artenschutz-rechtlichen Prüfung "Zauneidechse" redaktionell ergänzt. Ein vollständiger Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren dem Amt für
regionale Landesentwicklung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Abwägung

Anlage 4 Planzeichnung

Anlage 5 Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (273 KB)      
Anlage 5 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3 Abwägung (293 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 Planzeichnung (1053 KB)      
Anlage 4 5 Ablage 5 Erläuterungsbericht (858 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Umweltbericht (1921 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Die im Rahmen der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Lüneburg für den Teilbereich „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ vorgebrachten
Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

2. Der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ einschließlich Erläuterungsbericht mit
Umweltbericht wird zugestimmt.