1.Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr.
130 "Brockwinkler Weg" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich
aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von
Wohngebieten, Grün- und Verkehrsflächen.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S.
von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen
durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen.
20.09.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.