Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche, die
im wesentlichen im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der
Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des
Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben begrenzt wird,
ist bisher vor allem insbesondere für Betriebszwecke der Deutschen Bundesbahn
AG (DB) und der Osthannoverschen Eisenbahn (OHE) genutzt worden. Teilflächen
sind allerdings z. Z. vermietet. Der
angesprochene Bereich ist auch für Bahnzwecke gewidmet und im
Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Fläche für Bahnanlagen
dargestellt. Eine weitere diesbezügliche Nutzung ist in Zukunft voraussichtlich
nicht mehr erforderlich. Seitens der DB und der OHE sind daher
Entbehrlichkeitsprüfungen und ggf. Entwidmungen vorgesehen, so dass
anschließend die Planungshoheit wieder auf die Stadt übergehen würde. Nach
Aufgabe der Bahnnutzungen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch
die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "An der
Wittenberger Bahn" und den parallel aufzustellenden gleichnamigen
Bebauungsplan Nr. 100 einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung gesichert werden. Der Flächennutzungsplan soll dort künftig insbesondere
eine Mischbaufläche darstellen. Als erster Verfahrensschritt zur
Flächennutzungsplanänderung ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S.
von § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan in einem 56. Änderungsverfahren für den Teilbereich
"An der Wittenberger Bahn" zu ändern. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung einer Mischbaufläche und deren verkehrliche
Erschließung. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben
und wird im wesentlichen begrenzt im Norden von der Altenbrückertorstraße, im
Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in
Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben. |
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