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Auszug - Sachstand Triftweg II. Bauabschnitt  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.09.2004    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Abwassergesellschaft Lüneburg
Ort: Bockelmannstraße 1, 21337 Lüneburg
VO/1195/04 Sachstand Triftweg II. Bauabschnitt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Richter
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum weist auf den Vorschlag der Verwaltung hin, dass der Ausbau wegen der von den Anliegern zu erbringenden hohen Beiträge zurückgestellt werden sollte. Gemacht werden sollen nur die für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Arbeiten.

Auch er hat mit dem Ortsvorsteher und den Anliegern gesprochen und schließt sich der vorherrschenden Meinung, den Ausbau zunächst zurückzustellen, an.

 

Beigeordneter Körner vertritt die Ansicht, dass man den Anliegern die Maßnahme nicht aufzwingen sollte, wenn sie denn nicht dringlich erforderlich ist. Das ist insoweit vertretbar, solange die Verkehrssicherungspflicht nicht gefährdet ist. Der jetzige Straßenzustand trägt im Nebeneffekt auch zur Verkehrsberuhigung bei.

 

Ratsherr Aschenbrenner vertritt die Ansicht, dass, wenn derzeit die Verkehrsicherungspflicht nicht gefährdet ist, dann dem Bürgerwillen gefolgt werden sollte. Eine Diskussion im Ausschuss erübrigt sich insofern.

 

Beigeordneter Dörbaum führt aus, dass es auch im OT Ebensberg mehrere Straßen gäbe, bei denen die jetzigen Eigentümer tlw. auch schon vor 1974 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Es sollte deshalb generell sehr sorgfältig abgewogen werden zwischen den Interessen der Anlieger und den tatsächlichen Erfordernissen. Wenn die Erfordernisse vorliegen, müssen diese für den Anlieger auch erkennbar sein.

 

Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen - möchte wissen, ob der vorgesehene Zeitraum der Verschiebung der Maßnahme um 3 Jahre eine feste Größe sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Straßenausbau zunächst in 3 Jahren wieder zur Beratung gestellt wird. Soweit es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, ist es auch durchaus denkbar, den Ausbau um weitere Jahre zu verschieben, wenn es denn gewollt ist.

 

Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen -  hält es für wenig hilfreich, dass darauf verwiesen wird, dass andere Straßen auch nicht im besseren Zustand seien. Auch wenn er den finanziellen Aspekt der Anlieger nachvollziehen kann, so muss er doch darauf hinweisen, dass die Straße vom Zustand her nicht problemlos sei. Aufgrund der gegenwärtigen Situation kann er dem Vorschlag der Verwaltung jedoch zustimmen.

 

Bürgermeisterin Schellmann stimmt Ortsvorsteher Dr. Plath insofern zu, als dass sich die Verkehre durch das neue Baugebiet auch in diesem Bereich vermehrt haben. Auch die Wasserhaltung gestaltet sich dadurch schwieriger. Fußgänger und Radfahrer haben an dieser Stelle Probleme. Andererseits hat sie Verständnis für die Anlieger, denen man binnen 30 Jahren nicht zumuten kann, ein zweites mal Straßenausbaubeiträge zu bezahlen.

 

Beigeordneter Körner verweist darauf, dass an anderer Stelle auch so verfahren wurde, dass nur die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Arbeiten vorgenommen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlicht, dass sich die Arbeiten aber auch nur darauf beschränken werden. Weitergehende Maßnahmen wie die Begradigung ausgefranster Ränder werden nicht durchgeführt.

 

Ratsherr Burgdorff schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an. Solange die Verkehrssicherungspflicht nicht beeinträchtigt wird, sollte, so wie vorgeschlagen, verfahren werden. Ergänzend vertritt er die Ansicht, dass es bei der Straßenunterhaltung auf Schönheit nicht ankommen sollte.

 

Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen -  stimmt der Aussage von Ratsherrn Burgdorff zwar vom Grundsatz her zu, stellt aber auch klar, dass der Übergang zwischen ausgebautem und nicht ausgebautem Straßenteil ästhetisch stark gewöhnungsbedürftig sei und nicht von allen Bürgern verstanden werde.

 

Beigeordneter Löb hat vorhergehenden Beratungen entnommen, dass der schlechte Zustand teilweise auch von den Baufahrzeugen aus dem angrenzenden Baugebiet verursacht wurde. Hier liegt seines Erachtens ein Mangel in der Verhandlung mit dem Investor vor. Für die Zukunft bedarf es hierzu klarer Regeln bei der Vertragsabfassung.

 

Stadtbaurätin Gundermann widerspricht den Vorstellungen von Beigeordneten Löb energisch. Bei der Erschließung von Neubaugebieten müssen Grenzen gezogen werden, was man Investoren noch alles aufbürden kann. Es wird im Umfeld von Neubaugebieten immer Straßen geben, die mit betroffen sind. Schwierig wäre hierbei schon allein die Grenzziehung. Eine solche Diskussion kann insofern nicht geführt werden.

Bezogen auf den Triftweg gibt es auch Anlieger, die einen Ausbau nicht wollen, um den Charakter der Straße zu erhalten.

 

Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen -  hält es für nicht nachvollziehbar, dass es Anlieger gibt, die den jetzigen Charakter der Straße so erhalten wollen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.