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Sachverhalt: Die
in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche, die
im wesentlichen im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der
Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des
Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben begrenzt wird,
ist bisher vor allem insbesondere für Betriebszwecke der Deutschen Bundesbahn
AG (DB) und der Osthannoverschen Eisenbahn (OHE) genutzt worden. Teilflächen
sind allerdings z. Z. vermietet. Der
angesprochene Bereich ist auch für Bahnzwecke gewidmet und im
Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Fläche für Bahnanlagen
dargestellt. Eine weitere diesbezügliche Nutzung ist in Zukunft voraussichtlich
nicht mehr erforderlich. Seitens der DB und der OHE sind daher
Entbehrlichkeitsprüfungen und ggf. Entwidmungen vorgesehen, so dass
anschließend die Planungshoheit wieder auf die Stadt übergehen würde. Nach
Aufgabe der Bahnnutzungen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch
die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "An der
Wittenberger Bahn" und den parallel aufzustellenden gleichnamigen
Bebauungsplan Nr. 100 einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung gesichert werden. Der Bebauungsplan soll dort künftig durch entsprechende
Festsetzungen insbesondere nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen
und eine Erschließung des Gebietes planungsrechtlich ermöglichen. Als erster
Verfahrensschritt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der
Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen. Ziel der Planung ist
es insbesondere, durch entsprechende Festsetzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und
Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zeichnerisch beschrieben und wird im wesentlichen begrenzt im Norden von der
Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden
von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau
und dem Lösegraben. |
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