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Vorlage - VO/1178/04  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche, die im wesentlichen im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben begrenzt wird, ist bisher vor allem insbesondere für Betriebszwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) und der Osthannoverschen Eisenbahn (OHE) genutzt worden. Teilflächen sind allerdings z. Z. vermietet.

 

Der angesprochene Bereich ist auch für Bahnzwecke gewidmet und im Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Eine weitere diesbezügliche Nutzung ist in Zukunft voraussichtlich nicht mehr erforderlich. Seitens der DB und der OHE sind daher Entbehrlichkeitsprüfungen und ggf. Entwidmungen vorgesehen, so dass anschließend die Planungshoheit wieder auf die Stadt übergehen würde.

 

Nach Aufgabe der Bahnnutzungen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn" und den parallel aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 100 einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gesichert werden. Der Bebauungsplan soll dort künftig durch entsprechende Festsetzungen insbesondere nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und eine Erschließung des Gebietes planungsrechtlich ermöglichen. Als erster Verfahrensschritt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Lageplan VO-1178-04 (110 KB)      
Anlage 3 2 Verfahrensübersicht VO-1178-04 (42 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen. Ziel der Planung ist es insbesondere, durch entsprechende Festsetzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben und wird im wesentlichen begrenzt im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben.