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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 27.01.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 "Am Ebensberg" -
Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer
Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im
Rahmen eines 12. Änderungsverfahrens zu ändern. In
dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Änderungsbereich ist es in den
letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass die städtebaulich grundsätzlich
wünschenswerte maßvolle Verdichtung im Bestand durch zusätzliche Einzelhäuser
im Rahmen der festgesetzten Baugrenzen nicht nach den Wünschen der Bauwilligen
erfolgen konnte und somit unterblieb. Wesentliches Ziel dieser 12. Änderung ist
daher eine Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung
(BauNVO) vom 23. Januar 1990 und eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen
unter Beibehaltung der bisherigen Grundflächenzahlen. Da die Grundflächenzahlen
nicht erhöht und gegenüber dem bisherigen Maß keine zusätzliche
Bodenversiegelung zugelassen werden soll, sind somit keine weitergehenden
Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Die Erstellung eines
Grünordnungsplanes ist daher im Rahmen dieses Änderungsverfahrens nicht
erforderlich, ebenso die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. In
dem bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3
Abs. 1 BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die förmliche
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so
dass dieser Bauleitplan nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden
kann. Die Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen. Die
Dauer der Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB ist vom 07.06.2004 bis
einschließlich 22.07.2004 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel
in der Rathausdiele und am 08.06.2004 in der Landeszeitung für die Lüneburger
Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass
während der Auslegungsfrist vom 23.06.2004 bis 22.07.2004 von jedermann
Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange
wurden am 04.06.2004 schriftlich über die Durchführung der öffentlichen
Auslegung unterrichtet. Im
Rahmen dieses Auslegungsverfahrens sind keinerlei Anregungen eingegangen. Ein
Beschluss über die Behandlung vorgebrachter Anregungen i. S. von § 3 Abs. 2
BauGB ist daher entbehrlich. Änderungen der am 18.05.2004 durch den
Verwaltungsausschuss beschlossenen Entwürfe des Bebauungsplanes und der
Begründung sind ebenfalls nicht erforderlich. Die
Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der Bebauungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Vermerk, Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: Die
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" -
Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer
Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu. |
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