1.Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan in einem 57. Änderungsverfahren für den Teilbereich
"Brockwinkler Weg" zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung von Wohnbau- und Grünflächen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
20.09.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.