Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen. Ziel der Planung ist
es insbesondere, durch entsprechende Festsetzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und
Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zeichnerisch beschrieben und wird im wesentlichen begrenzt im Norden von der
Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden
von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau
und dem Lösegraben.
20.09.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.