Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan in einem 56. Änderungsverfahren für den Teilbereich
"An der Wittenberger Bahn" zu ändern. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung einer Mischbaufläche und deren verkehrliche
Erschließung. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben
und wird im wesentlichen begrenzt im Norden von der Altenbrückertorstraße, im
Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in
Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben.
20.09.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.