Änderungsbeschluss: Der Staat schützt in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung (siehe Artikel 20 a Grundgesetz). Mensch und Umwelt müssen daher auch in der Region Lüneburg Vorrang haben. Darum lehnen wir den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab und fordern ein „Fracking-Ausstiegs-Gesetz“. Aus aktuellem Anlass, in Fortführung der Resolution des Lüneburger Kreistages vom 15.10.2012, fordert der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Hansestadt Lüneburg alle Lüneburger Mandatsträger/Innen in Bundes- und Landesparlamenten sowie die HauptverwaltungsbeamtInnen aus der Region auf, verstärkt Einfluss im anstehenden Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene auszuüben, und zwar vor allem mit folgender Zielsetzung: - Die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking muss im Berg- und Wasserrecht grundsätzlich untersagt werden.
- Der Einsatz von giftigen und wassergefährdenden Substanzen muss im Bundesberggesetz und im Wasserhaushaltsgesetz verboten werden.
- Die UVP-Verordnung Bergbau muss im Sinne einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geändert werden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:- Enthaltungen:2
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