Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die gesetzliche Definition von „Kleinfeuerungsanlagen“ ergibt sich aus der 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. In der Verordnung werden Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, Ölfeuerungsanlagen und Gasfeuerungsanlagen geregelt. In der Sitzung des Ausschusses am 26. Februar sollen aber ausschließlich die Kleinfeuerungsanlagen behandelt werden, die im Volksmund als „Kamin“ und „Holzofen“ benannt werden und im Wesentlichen in Wohnhäusern betrieben werden. Die Anzahl der betriebenen Öfen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nicht nur an den gestiegenen Preisen für Kaminholz ist dieses ablesbar. Durch die höhere Anzahl von entsprechenden Feuerstellen auf einer begrenzten Fläche kommt es häufiger zu Belästigungen aller dort Wohnenden. Die Ursachen für die Belästigungen liegen meist an einer falschen Schornsteinkonstruktion, an zu groß dimensionierten Öfen sowie an ungeeigneten Brennstoffen. Die Belästigungen werden in der Regel dem Bereich Umwelt mitgeteilt. Dieser ist die „zuständige Behörde“. Ob an der jeweiligen Anlage Fehler vorliegen, kann jedoch nur vom Fachmann vor Ort festgestellt werden, dem Schornsteinfeger. In der Ausschusssitzung wird Herr Mangnus Werner, Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister für die Ortsteile Rettmer und Häcklingen, zur Rechtslage - auch was den Betrieb alter Öfen betrifft - vortragen. Darüber hinaus wird er fachtechnische Ausführungen zum Bau und Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen tätigen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 Produkt / Kostenträger: 122001/12200127 Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |