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Auszug - Wasserbehördliche Erlaubnis der Fa. Apollinaris Brands GmbH zur Förderung von Grundwasser; Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.02.2015    
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5143/13-2 Wasserbehördliche Erlaubnis der Fa. Apollinaris Brands GmbH zur Förderung von Grundwasser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
  Bezüglich:
VO/5143/13-1
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Herr Schulz trägt zum Verfahrensstand der wasserrechtlichen Erlaubnis der Firma Apollinaris Brands GmbH vor. Er erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran verdeutlicht Herr Moßmann, welche Voraussetzungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gem. § 17 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Apollinaris Brands konkret vorliegen müssen, damit dem Antrag zugestimmt werden kann. Das sind im Einzelnen:

 

  • Gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 1 WHG wenn

mit einer Entscheidung zugunsten des Benutzers gerechnet werden kann.

Dies kann erst beurteilt werden, wenn alle Stellungnahmen der beteiligten Behörden (NLWKN Lüneburg, LBEG Hannover, Landkreis Lüneburg: Untere Wasserbehörde und Naturschutzbehörde, LAVES Braunschweig, WBV Elbmarsch Hittfeld und Purena Wolfenbüttel) vorliegen.

  • Gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 2 WHG wenn

an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht.

Das berechtigte Interesse muss von Apollinaris Brands noch deklariert werden. Ein berechtigtes Interesse könnte nach der Rechtsprechung und einschlägigen Kommentaren zum WHG auch ein wirtschaftliches Interesse sein.

  • Gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 3 WHG wenn

der Benutzer sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wieder herzustellen.

Diese Absicherung liegt bereits vor.

 

Herr Moßmann unterstreicht, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, die die Hansestadt trifft. Da die Hansestadt hier im übertragenen Wirkungskreis tätig wird und es sich somit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, ist grundsätzlich die Verwaltung für die Entscheidung zuständig.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Pauly, ob denn durch die Verdoppelung der stündlichen Fördermenge von bisher 40 m³ pro Stunde auf 85 m³ je Stunde Auswirkungen auf den benachbarten Grundwasserkörper und den Lüneburger Salzstock zu befürchten seien, erklärt Herr Schulz, dass es zwei Beobachtungsbrunnen am Kalkberg gebe. Seit 2010 seien keine Zusammenhänge zu beobachten gewesen.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Schellmann, warum denn Apollinaris Brands noch die Förderung aus einem zweiten Brunnen beantragt habe, antwortet Herr Schulz, dass dies nach Angaben der Firma als Ausfallsicherheit diene, falls die Pumpe in der Goseburg ausfällt oder aus anderen Gründen dort nicht gefördert werden könne.

 

Ratsherr Plener fragt nach, ob es ein Zusammenwirken zwischen dem Grundwasserkörper der Purena und dem der Apollinaris Brands gebe. Herr Schulz erläutert, dass die Förderbrunnen der Purena im Tiergarten liegen und nicht aus dem Norden Lüneburgs gespeist werden. Das Trinkwassergebiet der Purena erstreckt sich im Süden und breitet sich ähnlich wie zwei Schmetterlingsflügel aus.

 

Ratsherr Neubauer schlägt in diesem Zusammenhang vor, bei der nächsten Sitzung Vertreter der Purena dazu zu befragen.

 

Auf die Frage von Herrn Plener zu einem Stichwort, warum eine UVP verneint wurde, antwortet Herr Schulz, dass es dazu eine umfangreiche Prüfmatrix gebe, die noch veröffentlicht werden muss.

 

Ratsherr Bauer-Ohlberg fragt, ob anhand von Geländeschnitten die Geologie verdeutlicht werden könnte. Herr Schulz sagt dies für die nächste Sitzung zu.

 

Abschließend erklärt Herr Moßmann, dass der Bereich Umwelt nicht vor Mai über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn entscheiden wird, da erst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgewartet werden müsse.


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation_UA_20150226_APPOLINARIS (7309 KB) PDF-Dokument (3048 KB)