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Vorlage - VO/5143/13-2  

 
 
Betreff: Wasserbehördliche Erlaubnis der Fa. Apollinaris Brands GmbH zur Förderung von Grundwasser
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
  Bezüglich:
VO/5143/13-1
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Anhörung
26.02.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den Ausschusssitzungen am 14.05.2013 und 18.03.2014 wurde vorgetragen, dass die Firma Apollinaris Brands GmbH beabsichtigt, einen Wasserrechtsantrag zur Förderung von Grundwasser aus einem zweiten Brunnen im Lüner Holz zu stellen. Die jährliche Entnahmemenge des Grundwassers soll insgesamt gleich zu der bisher erlaubten Menge bleiben. Die Grundwasserförderung dient der Gewinnung und Abfüllung von Mineralwasser auf dem Firmengelände in der Goseburg.

 

Die Antragsunterlagen zum wasserrechtlichen Erlaubnisantrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurden am 23.12.2014 dem Bereich Umwelt als zuständige Untere Wasserbehörde übergeben. Über diesen Antrag entscheidet die Untere Wasserbehörde in einem Erlaubnisverfahren.

 

Am 19.01.2015 hat die Firma Apollinaris Brands GmbH den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gem. § 17 WHG beantragt, also die Inbetriebnahme im Vorgriff auf die dauerhafte Erlaubnis.

 

Die Verwaltung wird Hintergründe und Ablauf des wasserbehördlichen Verfahrens erläutern. Die Entscheidung über die Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis gehört zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Zusammenfassung und Modernisierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts (NKomVG). Die Hansestadt Lüneburg nimmt gemäß § 127 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) diese Aufgabe als Untere Wasserbehörde wahr. Um zu prüfen, ob dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn Gründe entgegenstehen, findet derzeit eine Beteiligung der örtlichen Wasserversorger und des gewässerkundlichen Landesdienstes statt mit der Bitte um Einschätzung, ob der vorzeitige Beginn in Aussicht gestellt werden kann. Obwohl die Hansestadt Lüneburg im übertragenen Wirkungskreis tätig ist, wird eine Entscheidung durch die untere Wasserbehörde nicht ohne vorherige Information des Umweltausschusses in seiner kommenden Sitzung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020             

              Produkt / Kostenträger: 122001/12200107

              Haushaltsjahr:              2015

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

Stammbaum:
VO/5143/13-1   Wasserbehördliche Erlaubnis der Fa. Apollinaris Brands GmbH zur Förderung von Grundwasser   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage
VO/5143/13-2   Wasserbehördliche Erlaubnis der Fa. Apollinaris Brands GmbH zur Förderung von Grundwasser   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage