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Auszug - Resolution: Keine Stimme für Fracking! (Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.02.2015)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.02.2015    
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6062/15 Resolution: Keine Stimme für Fracking! (Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.02.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  Bereich 31 - Umwelt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Ratsherr Pauly gibt Erläuterungen zum Antrag der Fraktion Die Linke.

 

Anschließend stellt Ratsherr Neubauer klar, dass es nach seinem Kenntnisstand noch keinen Gesetzesentwurf der Bundesregierung gäbe, sondern derzeit die Ressortabstimmung stattfinde. Anschließend skizziert er den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens unter Beteiligung des Bundesrates.

 

Ratsherr Srugis gibt bekannt, dass die Gruppe Fraktion SPD/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag zu TOP 5 stellt, der als Tischvorlage im Ausschuss verteilt wird. Dieser Änderungsantrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Ratsherr Pauly plädiert für die Abstimmung des Antrags der Fraktion die Linke, da in diesem Antrag explizit das Verbot von „Hydraulic Fracturing“ und der Verpressung von Lagerstättenwasser gefordert werde. Der Änderungsantrag der Gruppe SPD/Grüne dagegen gehe ihm nicht weit genug. Nach der Atommüllproblematik dürfe man nicht noch neue hochgiftige Chemikalien produzieren. Im Übrigen bliebe der Antrag der Gruppe weit hinter den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bund zurück. Er fordere daher, dass sich der Ausschuss für ein Verbot eines jeden Frackings ausspreche.

 

Ratsherr Neubauer wendet ein, dass es sich auch bei der Grundwasserförderung und bei der Geothermie um eine Frackingmethode handele; daher könne man Fracking nicht generell ausschließen. Ratsfrau Schellmann stimmt dem zu und gibt zu bedenken, dass man im Nachherein nicht verbieten könne, was seit über 40 Jahre schon angewendet werde. Siehe Ergänzung/Änderung im Protokoll der Sitzung am 21.05.2015

 

Frau Schubert erläutert, dass der BUND ein generelles Frackingverbot unterstützt. Allein, dass Fracking der UVP-Pflicht unterliegt, gebe nur eine Scheinsicherheit. Sie weist darauf hin, dass jeden 1. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr im Böll-Haus zum Thema Fracking eine Informationsveranstaltung angeboten wird.

 

Ratsherr Srugis betont, dass es vor allem um den Schutz des Lüneburger Trinkwassers gehe. Ferner könnten inneburg auch die seismologischen Erschütterungen zu Schäden führen. Er habe dabei den Salzstock und das Lüneburger Senkungsgebiet im Blick.

 

Herr Plener und Herr Adam sprechen sich dafür aus, dass nur eine Meinung vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz formuliert werden sollte und zwar mit dem Tenor „Das wollen wir nicht“.

 

Abschließend einigt man sich auf eine geänderte Version des Änderungsantrags, die als Änderungsbeschluss zur Abstimmung gelangt.


Änderungsbeschluss:

 

Der Staat schützt in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung (siehe Artikel 20 a Grundgesetz).

 

Mensch und Umwelt müssen daher auch in der Region Lüneburg Vorrang haben.

Darum lehnen wir den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab und fordern ein Fracking-Ausstiegs-Gesetz“.

 

Aus aktuellem Anlass, in Fortführung der Resolution des Lüneburger Kreistages vom 15.10.2012, fordert der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Hansestadt Lüneburg alle Lüneburger Mandatsträger/Innen in Bundes- und Landesparlamenten sowie die HauptverwaltungsbeamtInnen aus der Region auf, verstärkt Einfluss im anstehenden Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene auszuüben, und zwar vor allem mit folgender Zielsetzung:

 

  1. Die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking muss im Berg- und Wasserrecht grundsätzlich untersagt werden.

 

  1. Der Einsatz von giftigen und wassergefährdenden Substanzen muss im Bundesberggesetz und im Wasserhaushaltsgesetz verboten werden.

 

  1. Die UVP-Verordnung Bergbau muss im Sinne einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geändert werden.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:-

  Enthaltungen:2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fracking - Resolution SPD-Grün - neu (223 KB) PDF-Dokument (131 KB)