Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt einstimmig den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 für folgende Sachverhalte zu: - mögliche Honorarforderungen für Gründungsbau i.H.v. 300.000,- EUR
- möglicher Verlustausgleich der Theater GmbH i.H.v. 290.000,- EUR
- unterlassene Instandhaltung der Straßen und Brücken i. H. v. 850.000,- EUR
- Liquiditätsversorgung der Museumsstiftung i.H.v. 90.000,- EUR
- Dachreparatur durch die Lüneburg Marketing GmbH i.H.v. 50.000,- EUR
Der Rat nimmt die Fälle von unerheblicher Bedeutung in Bezug auf außer- und überplanmäßige Auszahlungen zur Kenntnis (20)
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