Beratungsinhalt:
Frau Vorsitzende Hillmer lobt das Ehrenamt der freiwilligen Feuerwehrkameraden in der Hansestadt Lüneburg und betont, dass man dieses nicht mit Geld bezahlen könne.
Herr Stadtrat Moßmann erläutert die Eckpunkte der Vorlage. Sie basiert auf den Ergebnissen, die in einer zu diesem Zweck einberufenen Arbeitsgruppe erarbeitet wurden. In dieser Arbeitsgruppe waren sowohl die Verwaltung als auch der Stadtbrandmeister bzw. sein Stellvertreter, jeweils ein Vertreter der Feuerwehren Häcklingen, Rettmer und Oedeme und ein Vertreter aus der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte tätig. Es wurden mehrere Lösungsmöglichkeiten diskutiert, welche zu dem in der Vorlage festgehaltenen Ergebnis geführt haben.
Der Ausgangspunkt war die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994 in der Fassung der zehnten Änderungssatzung vom 07.05.2013, die bereits Entschädigungszahlungen für einige Mitglieder der Feuerwehr Lüneburg mit einer Funktion beinhaltet. Des Weiteren gab es eine Änderung im Niedersächsischen Brandschutzgesetz aus dem Jahr 2012, nach dem nun Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute ermöglicht werden. Vorher war dies nur über das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz möglich.
Mit der Überarbeitung der Aufwandsentschädigungsleistungen wurde im Jahr 2013 begonnen. Vor dem Hintergrund der Jugendarbeit und Nachwuchsförderung wurde bereits im vergangenen Jahr eine Entschädigung für Kinderfeuerwehrwarte und deren Stellvertreter eingeführt, um diesen eine kleine finanzielle Entlastung zukommen zu lassen. Im Bereich der Jugendförderung wurde den Mitgliedern der Kinder- und Jugendfeuerwehr schon in 2013 der Erhalt der Hanse-Card ermöglicht, was hohen Zuspruch fand.
Das Hauptaugenmerk soll nun auf den Mitgliedern der Einsatzabteilung liegen, welche im Wesentlichen wie folgt entschädigt werden sollen:
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungssätze für Funktionsträger der
Feuerwehr Lüneburg im Rahmen zwischen 2,00 € und 59,00 €
- Einbindung von weiteren Funktionsträgern wie z.B. der Leiter der
Gefahrgutgruppe
- Eine funktionsunabhängige Jahresaufwandspauschale (nicht für
Funktionsmitglieder die über 50,00 € pro Monat erhalten) für jedes Mitglied
der Einsatzabteilung der Feuerwehr Lüneburg mit mindestens 50%
Dienstbeteiligung
Die funktionsunabhängige Jahresaufwandspauschale sei in der Arbeitsgruppe rege diskutiert worden. Man kam in der Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass ein Pauschalbetrag X als am Sinnvollsten erachtet wird.
Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, jedem Mitglied der Einsatzabteilung einen Betrag i. H. v. 50,00 € pro Jahr zu zahlen, wurde von der Verwaltung aufgegriffen und um 50,00 € erhöht. Somit soll ein Mitglied der Einsatzabteilung 100,00 € pro Jahr erhalten. Dies ist ein monatlicher Betrag von 8,33 € und steht in einem Verhältnis zu dem Aufwand eines freiwilligen Feuerwehrkameraden in Bezug auf die persönlich zu tragenden Kraftstoffkosten oder ähnlichem, die er für die Tätigkeit aufwenden muss.
Die Mehrkosten von rund 38.800,00 €, wobei die Unbekannte die Jahresaufwandspauschale für die Kameraden ist, da diese an die Mitgliederzahl und Dienstbeteiligung der Mitglieder gekoppelt ist, sollen durch die Feuerschutzsteuer und die Mehreinzahlungen der kostenpflichtigen Einsätze der Feuerwehr gedeckt werden.
Aus der bisherigen Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen sollen nun die Entschädigungsleistungen für die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte herausgelöst werden, um dann für diese eine eigene Satzung zu erstellen. Stadtrat Moßmann hofft auf die Zustimmung durch den Feuerwehrausschuss sowie im weiteren Verlauf auf die Zustimmung des Verwaltungsausschusses und des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Des Weiteren schließt Stadtrat Moßmann sich den Worten der Vorsitzenden Hillmer an und betont, wie wichtig eine intakte und gut funktionierende Feuerwehr in der Hansestadt ist. Dies werde im Übrigen immer wieder durch die Berichte der Ortsbrandmeister in den Jahreshauptversammlungen aufgezeigt.
Stadtbrandmeister Diesterhöft erläutert, dass die erarbeiteten Vorschläge der Arbeitsgruppe mit Frau Meral Fischer (Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte) und Herrn Volker Haase (Ortsfeuerwehren Rettmer, Häcklingen und Oedeme) abgestimmt und dem Stadtkommando zum Beschluss im November 2013 vorgelegt wurden. Die Kommandomitglieder hatten keine Einwände geäußert.
Die stellvertretende Vorsitzende Bendorf bedankt sich für die anspruchsvolle Arbeit der freiwilligen Feuerwehrmitglieder und betont, dass dies kein Freizeitvergnügen sei. Auch für die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsgruppe und dem Stadtkommando zur Erarbeitung der Vorlage dankt sie.
Ratsfrau Schellmann berichtet, dass die Piraten Partei Niedersachsen in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Entschädigung der Mitglieder der Einsatzabteilung gestellt habe, der große Erwartungen geweckt hätte. Jedoch fehlte bei diesem Antrag die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Frau Schellmann begrüßt die Kopplung der funktionsunabhängigen Jahresaufwandspauschale an die Dienstbeteiligung und merkt an, dass der Betrag von 100,00 € trotz der Haushaltslage noch gerade von der Stadtverwaltung zu tragen sei und dieses Ehrenamt in der freiwilligen Feuerwehr nicht mit Geld aufzuwiegen sei.
Sie weist auf die Spendenmöglichkeit an den Stadtfeuerwehrverband Lüneburg e.V. hin, um die Arbeit der Feuerwehr persönlich zu unterstützen, denn dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und könne nicht nur durch die Hansestadt Lüneburg allein finanziert werden.
Frau Vorsitzende Hillmer befragt die Mitglieder des Feuerwehrausschusses, ob noch offene Fragen zu der o.g. Vorlage bestünden.
Herr Bereichsleiter Bodendieck und Stadtrat Moßmann erläutern daraufhin die Zusammensetzung der Feuerschutzsteuer im Haushaltsplan der Hansestadt Lüneburg.
Frau Vorsitzende Hillmer verliest daraufhin die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung entschädigungsrechtlicher Vorschriften für in der Hansestadt Lüneburg ehrenamtlich Tätige wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Verkündung der Satzung erst nach Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2014 durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport erfolgen darf.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: Einstimmig
Nein- Stimmen: -
Enthaltungen: -