Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) am 18.12.2013 wurde die Gründung der „LüWoBau Stiftung“ behandelt.
In Vorbereitung auf das 100-jährige Firmenjubiläum in 2022 beabsichtigt die LüWoBau eine Stiftung mit dem Namen „LüWoBau Stiftung“ zu gründen. Geplant ist es, die Stiftung bei Errichtung mit einem Stiftungsvermögen von 100.000 € auszustatten, welches von der LüWoBau zugewendet werden soll. Darüber hinaus soll das Stiftungsvermögen für die Jahre 2014-2020 um jeweils mindestens 100.000 € und in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils 150.000 € durch Zustiftungen der LüWoBau erhöht werden, damit im Jubiläumsjahr ein Stiftungsvermögen von 1,0 Mio. € erreicht wird. Die Zustiftungen in das Stiftungsvermögen durch die LüWoBau sind bereits in der 10-jährigen Finanzplanung der LüWoBau berücksichtigt und durch entsprechende Erträge gedeckt.
Die in der Anlage beigefügte Stiftungssatzung ist von einem Steuerberater, vom Finanzamt sowie von der Regierungsvertretung in Lüneburg geprüft und abgestimmt worden. Für eine endgültige Genehmigung durch das Finanzamt und der Regierungsvertretung bedarf es der tatsächlichen Gründung der Stiftung, die erst durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich ist. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der LüWoBau mit Weisungen zu versehen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 35,00 a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzung der „LüWoBau Stiftung“
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen der Gründung der „LüWoBau Stiftung“ gemäß vorgelegter Satzung, der Ausstattung der Stiftung bei Errichtung mit einem Stiftungsvermögen von 100.000 € sowie den Zustiftungen für die Jahre 2014 – 2020 von jeweils mindestens 100.000 € und in den Jahren 2021 und 2022 von jeweils 150.000 € in das Stiftungsvermögen durch die Lüneburger Wohnungsbau GmbH zuzustimmen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||