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Vorlage - VO/5573/14  

 
 
Betreff: Satzung zur Änderung entschädigungsrechtlicher Vorschriften für in der Hansestadt Lüneburg ehrenamtlich Tätige
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim   
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
04.03.2014 
Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
08.05.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Dem Wesen des Ehrenamtes entspricht es, dass der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr unentgeltlich geleistet wird. Allerdings sieht § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) - ebenso wie § 44 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für die übrigen ehrenamtlichen tätigen Personen in der Gemeinde – einen Entschädigungsanspruch für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vor. Dieser gliedert sich in Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Aufwendungsersatz für die Betreuung eines Kindes sowie Verdienstausfallentschädigung.

 

Die Mitglieder der aus vier Ortsfeuerwehren bestehenden Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg erhalten derzeit Entschädigungszahlungen nach der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994. Eine Aufwandsentschädigung erhalten hiernach allerdings nur bestimmte Funktionsträger.

 

Eine Änderung der Entschädigungsregelungen wurde zuletzt im Jahr 2012 vorgenommen, als mit der 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und
-herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen Tarifstellen für die Funktionen des Stadtkinderfeuerwehrwartes, der Kinderfeuerwehrwarte sowie deren jeweiligen Stellvertreterinnen/Stellvertreter eingeführt wurde.

 

Die Einführung dieser Tarifstellen wurde als wichtiges Signal zur Anerkennung des Ehrenamtes im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung angesehen und mit der Hoffnung verbunden, dass die Einführung einer Aufwandsentschädigung für Kinderfeuerwehrwarte positive Auswirkungen auf die Nachwuchsgewinnung hat und damit nachhaltig die personelle Situation der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg beeinflusst. Insoweit wird auf die Vorlage VO/ 4824/12 verwiesen. Die Einführung der Hansecard, die auch die Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren in den Genuss der mit der Hansecard verbundenen Leistungen kommen lässt, bedeutete einen weiteren Baustein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehr.

 

Nicht nur die jüngsten Brand- und Unglücksereignisse in Lüneburg haben aber gezeigt, wie wichtig Engagement und Motivation einer schlagkräftigen Einsatzabteilung der Feuerwehr für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und großer Sachwerte sind. Trotz derzeit noch konstanter Mitgliederzahlen in den Einsatzabteilungen der vier Wehren (insgesamt 238 Mitglieder, Stand 31.12.2013) sollte daher ein weiteres positives Zeichen zur Würdigung dieses besonderen Ehrenamtes gesetzt werden. Ziel muss es sein, auch längerfristig eine konstante Zahl an Frauen und Männern zu gewinnen, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen und somit den Brandschutz in der Hansestadt Lüneburg gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Nds. Brandschutzgesetzes sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Anpassung der monatlichen Entschädigungssätze für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg zuletzt im Jahr 2003 erfolgte.

 

Mit dem Ziel, eine Anpassung bzw. Änderung der derzeitigen entschädigungsrechtlichen Regelungen zu prüfen, hat die Verwaltung aus diesem Grund bereits Anfang 2013 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die aus dem Stadtbrandmeister bzw. seinem Vertreter, einem Vertreter/einer Vertretern der Schwerpunktfeuerwehr Mitte, einem Vertreter/einer Vertreterin für die Stützpunktfeuerwehren Häcklingen, Oedeme und Rettmer sowie Vertretern der Verwaltung bestand. Aufgabe der Arbeitsgruppe war nicht nur die Überprüfung der Höhe der aktuellen Regelungen sondern auch des entschädigungsberechtigten Personenkreises.

 

Der bis Ende 2013 von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag sieht neben einer Erhöhung der einzelnen monatlichen Entschädigungssätze vor, dass weitere Funktionsträger/-innen, deren ehrenamtliches Engagement maßgeblich zum guten Funktionieren der Feuerwehr Lüneburg beiträgt, in den Personenkreis der Berechtigten aufzunehmen. Um auch das Engagement jeder einzelnen Feuerwehrfrau und jedes Feuerwehrmannes zu würdigen, hat die Arbeitsgruppe empfohlen, eine grundsätzlich funktionsunabhängige Jahresaufwandspauschale aufzunehmen. Diese soll allerdings auch jenen Funktionsträgern zugute kommen, deren satzungsgemäße Aufwandsentschädigung den Betrag von monatlich 50,- € unterschreitet. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag wurde auf Stadtkommandoebene abgestimmt und hat dessen Zustimmung gefunden. Er ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Hinsichtlich der grundsätzlichen Ausgestaltung der Aufwandsentschädigung wurden bei Aufnahme der Arbeit der Arbeitsgruppe zwei verschiedene, rechtlich mögliche Modelle diskutiert: Zahlung der Aufwandsentschädigung als Pauschale oder nach Zeitaufwand. In diesem Zusammenhang sei an einen Antrag der Fraktion der Piratenpartei vom 05.06.2012 erinnert, der das Ziel der Einführung einer kombinierten einsatz- und stundenabhängigen Aufwandsentschädigung verfolgte (vgl. VO/4654/12). 

 

Hierzu hatte die Verwaltung angemerkt, dass die regelmäßige Zahlung einer einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre: es müssten regelmäßig alle Einsatzberichte ausgewertet, die Entschädigungsleistung im Einzelfall festgesetzt und ausgezahlt werden. Daraus wäre zu ermitteln, wie viele freiwillige Feuerwehrmitglieder neben den hauptamtlichen Kräften jeweils zum Einsatz kamen und wie lange der Einsatz des Einzelnen dauerte. Ferner müssten auch die hauptamtlichen Kräfte gesondert erfasst werden, soweit sie sich außerhalb der Dienstzeit befanden. Bei rund 700 Einsätzen pro Jahr und insgesamt 238 Mitgliedern der Einsatzabteilungen in den Freiwilligen Feuerwehren Häcklingen, Mitte, Oedeme und Rettmer würden hierdurch Personal- und Sachkosten in der Verwaltung entstehen, die in keinem vernünftigen Kosten-/Nutzenverhältnis stehen. Der o.g. Antrag wurde nach Beratung im Feuerwehrausschuss am 06.11.2012 einstimmig abgelehnt.

 

Damit korrespondiert, dass für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die besondere Funktionen übernommen haben, der mit der Übernahme des Ehrenamtes verbundene Aufwand seit Jahren über eine pauschale Aufwandsentschädigung abgegolten wird. Hieran sollte nach Abstimmung in der Arbeitsgruppe und Beratung im Stadtkommando festgehalten werden.

 

Abweichend von dem Vorschlag der Arbeitsgruppe schlägt die Verwaltung allerdings vor, als jährliche funktionsunabhängige Aufwandspauschale einen Betrag von 100,- € vorzusehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit der Aufwandspauschale nach § 2 Abs. 4 des Satzungsentwurfs alle Auslagen abgegolten sind und damit z.B. Spritkosten für einsatz- und übungsbedingte Fahrten mit dem privaten Pkw zur jeweiligen Feuerwache nicht erstattungsfähig sind. Vor diesem Hintergrund scheint ein Betrag von umgerechnet 8,33 €/Monat als jährliche funktionsunabhängige Aufwandspauschale mehr als angemessen.

 

Wie bereits dargestellt, sind die Regelungen zur Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg derzeit in der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen enthalten. Die Verwaltung schlägt vor, diese Entschädigungsregelungen künftig in einer eigenen Satzung zu verankern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nach Änderung des Nds. Brandschutzgesetzes im Jahr 2012 in § 33 NBrandSchG  nunmehr spezielle entschädigungsrechtliche Vorgaben für die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren bestehen und kein Verweis mehr auf die allgemeinen Vorschriften des NKomVG erfolgt (§ 44 NKomVG - Entschädigung).  Damit erscheint es zweckmäßig, auf Kommunalebene die nach § 33 NBrandSchG vorgesehene Satzung als eigenes Regelwerk zu erlassen. Hierdurch wird darüber hinaus der besonderen Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Feuerwehr Rechnung getragen. Dies entspricht auch einer weit verbreiteten Praxis anderen Kommunen. Der entsprechende Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Anlage 3 zeigt die Gegenüberstellung der bisherigen mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen künftigen Regelungen.

 

Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Satzungsänderung stellen sich wie folgt dar. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von

 

-          ca. 16.300 Euro für die Funktionsträger,

-          ca. 22.500 Euro für die Pauschale an die 238 ehrenamtlich Tätigen Feuerwehrfrauen und -männer ohne bzw. mit nur geringer monatlicher Entschädigung (Funktionsträger mit weniger als 50 Euro monatlich in den Tarifstellen 1 - 22)

 

und damit insgesamt von ca. 38.800 Euro jährlich. Dieser Betrag ist haushaltsrechtlich gesichert durch einen bereits um 16.000 auf 38.000 Euro aufgestockten Haushaltsansatz beim Produkt 126001 (Feuerwehr und Brandschutz) unter lfd. Nr. 2.07/4421 – sonstige ordentliche Aufwendungen/Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit – sowie durch erhöhte Erträge aus der Feuerschutzsteuer, die auch für dieses Jahr erwartet werden können.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:               100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten: Arbeitsgruppensitzungen, Recherchen              1 000,00 €

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:38.800 Euro pro Jahr             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger: 126001 Feuerwehr und Brandschutz

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.              Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Feuerwehr Lüneburg

2.              Satzung zur Änderung entschädigungsrechtlicher Vorschriften für in der Hansestadt Lüneburg ehrenamtlich Tätige

3.              Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Anlage 1 (395 KB)      
Anlage 5 2 Anlage 2 (972 KB)      
Anlage 6 3 Anlage 3 (1637 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung entschädigungsrechtlicher Vorschriften für in der Hansestadt Lüneburg ehrenamtlich Tätige wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Verkündung der Satzung erst nach Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2014 durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport erfolgen darf.