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Sachverhalt: Der Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH hat in seiner Sitzung am 12.03.2014 über die Modernisierung der technischen Anlagen und Raumausstattung beraten und der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.
Neben der behandelten Maßnahme „Energetische Modernisierung der Dächer und Fassaden“ sind am Gebäudebestand und an den technischen Anlagen weitere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Es handelt sich sowohl um Maßnahmen, die noch in 2014 zeitlich umsetzbar sind, als auch um Maßnahmen, die wegen ihrer Komplexität eine umfangreiche Vorplanung benötigen und deshalb frühestens 2015 realisierbar sind.
Alle notwendigen Maßnahmen erscheinen auf der Grundlage der Richtlinie für die Kulturförderung (EFRE) grundsätzlich förderfähig. Deshalb ist beabsichtigt, entsprechende Anträge zu stellen. Die geförderten Maßnahmen müssen allerdings bis zum 31.12.14 vollständig abgeschlossen sein.
Für die erst in 2015 umsetzbaren Maßnahmen soll deshalb eine Ausnahmegenehmigung für die Verlängerung der Fertigstellungsfrist bis Ende 2015 beantragt werden. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich insbesondere um Modernisierungen der Haustechnik (Lüftung, Kühlung, Heizung und Gebäudeleittechnik), der Bühnentechnik und der Ausstattung (Bestuhlung in den Zuschauerräumen und Teppichboden im Foyer).
Bei den in 2014 zeitlich noch umsetzbaren Maßnahmen handelt es sich um verschiedene kleinere Baumaßnahmen, um Beschaffungen und Installationen von technischen Anlagen sowie um Modernisierungen von Instrumenten:
Baumaßnahmen: Kostenschätzung
Technische Anlagen:
Orchestergraben 40 T€
Instrumente:
580 T€
Die Durchführung einiger dieser Maßnahmen ist nur in der jährlichen Spielzeitpause des Theaters möglich, da diese Arbeiten den Proben- und Spielbetrieb verhindern. Dies betrifft die Maßnahmen 1, 4, 7, 8 und 9. Die übrigen Maßnahmen sind nicht zwingend in der Spielzeitpause durchzuführen. Aufgrund der dadurch entstehenden Störung des Proben- und Spielbetriebes ist anzustreben, diese Arbeiten zumindest zum Teil in den Theaterferien durchzuführen. In 2014 ist dies der Zeitraum vom 11.07.14 bis 14.08.14.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Maßnahmen für Anfang Juli vor. Dann sollen vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. In der Spielzeitpause vom 11.07.14 bis 14.08.14 sollen die Arbeiten durchgeführt werden, die zwingend außerhalb des Proben- und Spielbetriebs stattfinden müssen. Sofern dieser Zeitplan nicht eingehalten werden würde, wäre eine Fortsetzung der Arbeiten erst wieder in der Sommerpause 2015 möglich. Die übrigen Arbeiten bzw. Maßnahmen sollen möglichst im Juli 2014 oder August 2014 begonnen werden und spätestens bis Ende November 2014 abgeschlossen sein.
Um die Durchführung der Maßnahmen in 2014 nicht zu gefährden, müssen die Ausschreibungen somit Anfang April begonnen werden. Diese Projektphase kann aber nur durchgeführt werden, wenn von der NBank eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt wird.
Ende Februar wurde deshalb bei der NBank für diese Maßnahmen mit dem Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln auch eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.
Wie bei der Sanierungsmaßnahme „Dächer und Fassaden“ wurden Herr Gropp mit Architektenleistungen und die LüWoBau GmbH (Herr Müller-Rost) mit dem Projektmanagement beauftragt.
Die Ausschreibungen werden Vorbehalte bezüglich der verbindlichen Fördermittelzusage und evt. noch notwendiger Gremienbeschlüsse enthalten. Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt werden sollte, können die Ausschreibungen aufgehoben werden. Die Aufträge werden erst erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll dies Mitte Mai der Fall sein.
Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt geplant: Eigenmittel (25%): 145 T€ beantragter EFRE-Zuschuss: 435 T€ Summe: 580 T€
Der Eigenanteil soll aus den in 2013 geleisteten Zuschüssen der Gemeinden und Samtgemeinden (75 T€) sowie aus Rückstellungen der Gesellschafter finanziert werden. Hansestadt und Landkreis Lüneburg würden dafür jeweils 35 T€ aus der bestehenden Rückstellung, die im Jahresabschluss 2011 gebildet wurde (VO4447/12), zur Verfügung stellen.
Am 26.03.2104 findet eine Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH statt. In der Gesellschafterversammlung soll auf Grundlage der Aufsichtsratsempfehlung Für den positiven Fördermittelbescheid benötigt die NBank eine Verpflichtungs- und Folgekostenerklärung von den Gesellschaftern der Theater Lüneburg GmbH. Die Muster sind mit der NBank abgestimmt und von den Gesellschafterversammlungsvertretern Herrn Landrat Nahrstedt als Vorsitzenden und Herrn Oberbürgermeister Mädge als stellvertretenden Vorsitzender der Gesellschafterversammlung zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x 35.000 € Jahresabschluss 2011 – RkSt – 053-2011 Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Verpflichtungserklärung Folgekostenerklärung
Beschlussvorschlag: Den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH vom 26.03.2014 zur Umsetzung der Modernisierung der technischen Anlagen und Raumausstattung wird zugestimmt. Darüber hinaus wird Herr Oberbürgermeister Mädge als stellvertretender Gesellschafterversammlungsvorsitzender angewiesen, die Verpflichtungs- und Folgekostenerklärung für die NBank zu unterzeichnen.
Der Rat beschließt, rd. 35.000€ für den Anteil an den Eigenmitteln aus der zum Jahresabschluss 2011 gebildeten Rückstellung RkSt – 053-2011 zu entnehmen. |
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