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 Beschluss: 
 Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt mehrheitlich bei 10 Enthaltungen der CDU-Fraktion den außerplanmäßigen Ermächtigungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO der Haushaltssatzungen der Hospitäler für das Haushaltsjahr 2013 zur Bildung von Rückstellungen „Personalaufwendungen“ in Höhe von 13.166,21 € und der außerplanmäßigen Ermächtigung der Stiftung „Hospital zum Graal“ in Höhe von 138.811,07 € zu. 
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