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Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 19.12.2011 wurde die geplante Umstrukturierung der Hafen Lüneburg GmbH und das geänderte Geschäftsmodell „Hafen aus einer Hand“ vorgestellt mit dem Ziel, die Finanzkraft der Gesellschaft zu stärken und den trimodalen Wirtschaftsstandort am Elbe-Seitenkanal für die Zukunft zu entwickeln.
In den erfolgten Abstimmungen des neuen Gesellschaftsvertrages und zur Beteiligungsstruktur haben die Gesellschafter „Scholz Recycling“, „Holger Fietz“ und „Deutag GmbH & Co. KG“ erklärt, im Zuge der Umstrukturierung ihre Anteile an der Hafen Lüneburg GmbH neuen Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen.
Den Anteil von „Scholz Recycling“ (2%) in Höhe von 4.090,34 € am Stammkapital möchte die „Manzke Besitz GmbH & Co. KG“, den Anteil von „Deutag GmbH & Co. KG“ (8%) in Höhe von 16.361,34 € sowie den Anteil von „Holger Fietz“ (3%) in Höhe von 6.135,50 € möchte der Landkreis Lüneburg übernehmen.
Gemäß § 4 des bestehenden Gesellschaftsvertrages bedürfen Verfügungen über Gesellschaftsanteile der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
In der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH am 28.02.2014 wurde den oben stehenden Anteilsübertragungen unter dem Vorbehalt der entsprechend lautenden Gremienbeschlüsse zugestimmt.
Weiterhin wurden in der Gesellschafterversammlung der Entwurf des Gesellschaftsvertrages und die Höhe des Stammkapitals sowie die Verteilung der Anteile erörtert. Demnach ist geplant, das Stammkapital von jetzt 204.516,75 € mit der neuen Gesellschafterstruktur auf 1.750.000 € zu erhöhen, um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, erforderliche Investitionen in die Infra- und Suprastruktur zu tätigen, um das geplante Geschäftsmodell umzusetzen.
Die Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE) beabsichtigt, den am Hafenbecken befindlichen Portaldrehkran sowie ein Verwaltungsgebäude als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, ein Erbbaugrundstück (Flurstück 6/23) mit einer Fläche von ca. 13.277 m², welches sich auf der südöstlichen Hafenbeckenseite befindet, als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Für die einzubringenden Vermögensgegenstände liegen entsprechende Wertgutachten (erstellt von unabhängigen Gutachtern) vor. Die übrigen Gesellschafter bringen ihre Anteile als Kapitaleinlage in die Gesellschaft ein. Die sich ergebenden Anteile sind in § 5 „Stammkapital“ des Gesellschaftsvertragsentwurfs aufgeführt.
Sämtliche Änderungen sind im Entwurf unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in der Synopse gegenübergestellt (siehe Anlage).
Für die notariell zu beurkundenden Anpassungen des Gesellschaftsvertrages aufgrund der oben genannten Änderungen sind die Beteiligungsvertreter der Hansestadt mit entsprechenden Weisungen zu versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: HH-Ansatz 2014: 136.000,00 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22010 Produkt / Kostenträger: 55200202 Haushaltsjahr: 2014
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Synopse Gesellschaftsvertrag Grundstück
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Dem gefassten Beschluss zur Übertragung der Anteile von der „Scholz Recycling“ (2%) in Höhe von 4.090,34 € am Stammkapital auf die „Manzke Besitz GmbH & Co. KG“, von der „Deutag GmbH & Co. KG“ (8%) in Höhe von 16.361,34 € sowie von „Holger Fietz“ (3%) in Höhe von 6.135,50 € auf den Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH werden angewiesen, den dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
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