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Auszug - A39 und Tempolimit auf der Ostumgehung (Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.01.2014, eingegangen am 29.01.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.03.2014    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5556/14 A39 und Tempolimit auf der Ostumgehung (Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.01.2014, eingegangen am 29.01.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN antwortet auf die erste Frage, dass die Hansestadt Lüneburg 2012 das benannte Tempolimit angeordnet habe. Die Hansestadt Lüneburg habe als zuständige Verkehrsbehörde die Anordnung treffen müssen. Für die Aufstellung der Schilder sei jedoch die niedersächsische Landesstraßenbauverwaltung zuständig, die sich zur Schilderaufstellung geweigert und sich vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde bestätigen lassen habe, dass die Anordnung der Hansestadt Lüneburg rechtswidrig sei. Daraufhin habe die Hansestadt Lüneburg eine unfangreiche Stellungnahme abgegeben und dargelegt, dass das Tempolimit zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Emission notwendig sei. Jedoch blieben die niedersächsische Landesstraßenbauverwaltung und das niedersächsische Wirtschaftsministerium bei ihrer Position.

Am 10.01.2013 habe ein Lüneburger eine Petition beim Landtag eingereicht, welche federführend an den Verkehrsausschuss des Landtages zur Bearbeitung überwiesen worden sei. Mitglieder des Ausschusses haben im Sommer 2013 die Örtlichkeit bereist und sich im Rathaus nochmals den Sachverhalt erläutern lassen.

Am 26.09.2013 habe der Landtag die Petition in Form einer Überweisung zur Erwägung an Landesregierung zurück überwiesen. Damit werde der Landesregierung empfohlen, in eine nochmalige Prüfung einzutreten und ggf. nicht berücksichtigte Tatsachen in die Überlegung einzubeziehen.

Nach Aufforderung durch das niedersächsische Wirtschaftsministerium habe er nochmals eine Stellungnahme am 17.12.2013 abgegeben. Auf seine Nachfrage zum Sachstand am 17.01.2014 habe das niedersächsische Wirtschaftsministerium am 22.01.2014 mitgeteilt, dass die Prüfung noch andauere. Die Hansestadt Lüneburg werde unaufgefordert Mitteilung erhalten, wie die Landesregierung entscheide. Diese Entscheidung werde die Landesregierung wieder dem Landtag überweisen.

 

Zur zweiten Frage legt er dar, dass 1981 in einem Planfeststellungsbeschluss ein Lärmschutzwall, der sich an der Anschlussstelle Erbstorfer Landstraße auf der Ostseite gen Adendorf erstrecke, angeordnet worden sei. Laut dem Planfeststellungsentwurf zur A 39 solle der Lärmschutzwall so nicht mehr errichtet werden.

Im Planfeststellungsverfahren habe die Hansestadt Lüneburg eine Stellungnahme gegenüber der Straßenbauverwaltung abgegeben. Insbesondere aufgrund des alten Planfeststellungsbeschlusses erachte die Hansestadt Lüneburg den Lärmschutzwall für notwendig. Bei Erörterungsterminen habe die Hansestadt Lüneburg weiterhin umfangreich ihre Position dargelegt. Zusammen mit der Gemeinde Adendorf sei ein Lärmschutzgutachten erstellt und vorgelegt worden.

Die Hansestadt Lüneburg habe derzeit keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Der Planfeststellungsbeschluss der Straßenbauverwaltung müsse abgewartet werden. Danach gebe es die Möglichkeit der Klage.

 

Beigeordnete SCHMIDT beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich die Aussprache.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete SCHMIDT appelliert an die Ratsmitglieder und die Bevölkerung, dass trotz des nichtvorhandenen Tempolimits 80 km/h auf der Umgehungsstraße gefahren werden können.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erklärt sein Unverständnis, dass kein Tempolimit errichtet werden könne, obwohl der Rat der Hansestadt Lüneburg sich einstimmig für die Begrenzung ausgesprochen habe. Er spricht sich für eine schnellere Umsetzung aus.

Weiterhin müsse auch bei der A 39 ein Lärmschutzwall, wie 1981 bei der Ostumgehung beschlossen, errichtet werden, um nicht nur die Bewohner von Lüneburg-Moorfeld, sondern um auch die Adendorfer Bewohner zu schützen.

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)