Gemäß § 89 NGO wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung der KiTa Kreideberg zugestimmt.
31.01.2011 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst als Werksausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
03.02.2011 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Gemäß § 89 NGO wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung der KiTa Kreideberg zugestimmt.