1.Die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird fortgesetzt, sobald eine
gesicherte gesetzliche Grundlage vorliegt.
2.Der Beschluss,
die Schulreform nach dem derzeit geltenden Schulgesetz zum 01.08.2004
umzusetzen, wird aufgehoben.
26.02.2003 - Schulausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Es wird einstimmig beschlossen
1.Die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird fortgesetzt.
2.Der Beschluss,
die Schulreform nach dem derzeit geltenden Schulgesetz zum 1. August 2004
umzusetzen, wird aufgehoben.
3.Die Verwaltung
wird beauftragt, nach dem Vorliegen eines neuen Schulgesetzes eine Konzeption
mit dem Ziel der Umsetzung zum 1. August 2004 zu erarbeiten.