Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Grundschule Hagen hat mit Schreiben vom 02.12.02 mitgeteilt, dass die
Gesamtkonferenz am 12.11.02 über die Namensgebung der Schule beschlossen hat. Danach soll
die Grundschule Hagen zukünftig den Namen Igelschule
führen. Nach § 107
NSchG hat der Schulträger (d.h. nach § 57 II NGO der Verwaltungsausschuss) über
den Vorschlag der Schule zur Namensgebung zu entscheiden. Aus Sicht der
Verwaltung kann dem Vorschlag der Schule - wenn auch mit einigen Bedenken -
gefolgt werden, da der vorgesehene Name seit jeher die umgangssprachliche
Bezeichnung der Schule im Sprachgebrauch der Stadtteilbewohner aufgreift und
der Igel zudem Schulmaskottchen ist. Verwechslungen
aufgrund des Namens sind nicht zu erwarten. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,-- € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Dem VA wird
empfohlen, der von der Grundschule Hagen gewünschten Namensgebung mit Beginn
des Schuljahres 2003/4 zuzustimmen. |
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