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Sachverhalt: Der
Schulausschuss hat sich in der Sitzung am 27.08.02 im Rahmen einer ersten
Lesung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der
Schulreform mit dieser Thematik befasst. Auch der
Schulgrundsatzausschuss hat das Thema am 25.09.02 behandelt. Es wird auf
die diesbezüglichen Vorlagen und Protokolle verwiesen. Es wurde
folgender Beschluss gefasst: Der
Schulgrundsatzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt, die
notwendigen Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfs der Schulentwicklungsplanung
zu veranlassen und in den kommunalen Schulausschüssen weiter zu beraten. Bei
Bedarf sollte der Schulgrundsatzausschuss beteiligt werden. Die Umsetzung der
Schulreform soll zum 01.08.2004 erfolgen. In Absprache
mit dem Landkreis Lüneburg wird im Hinblick auf die neue Zusammensetzung des
Nieders. Landtags und die Ankündigung der erneuten Änderung des Schulgesetzes
empfohlen, die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auszusetzen, bis
eine gesicherte gesetzliche Grundlage vorliegt und den Beschluss der Umsetzung
der Schulreform zum 01.08.2004 aufzuheben. Der
Schulausschuss des Landkreises befasst sich in der Sitzung am 18.02.2003 mit
dieser Thematik mit gleichlautender Beschlussempfehlung. Weiterer
Sachvortrag erfolgt mündlich. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,-- € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: 1. Die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird fortgesetzt, sobald eine
gesicherte gesetzliche Grundlage vorliegt. 2. Der Beschluss,
die Schulreform nach dem derzeit geltenden Schulgesetz zum 01.08.2004
umzusetzen, wird aufgehoben.
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