Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Nunmehr liegt das Niedersächsische Schulgesetz i.d.F. des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens v. 25.06.2002 vor. Die dort vorgesehenen Veränderungen werden gemeinhin auch mit dem Begriff einer Schulstrukturreform umschrieben. Des weiteren ist zum 01.01.2004 die Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben, in der die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes im Land zu schaffen sind. Beide Themenbereiche sind also eng miteinander verknüpft und sollten zukünftig zusammen betrachtet werden. Diese Sitzung sollte verwendet werden, um den Hintergrund für die kommende Diskussion zu schaffen. Zunächst einmal ist hier die
Entwicklung der Schülerzahlen von Bedeutung:
Prognose für
2009-2016
In diesem Zusammenhang muss deutlich festgestellt werden, dass die Schülerzahlen bis zum Einschulungsjahr 2008 im Grundschulbereich ganz sicher noch deutlich wachsen werden. Dies hat natürlich mit einer gewissen Verzögerung Auswirkungen auf die nachfolgenden Klassen (Die Verwaltung wird hierzu ausführlich vortragen). Dies auch vor dem Hintergrund der sog. Schulverwaltungsreform. Auch in den Jahren 2009 – 2016 ist mit Einschulungen mindestens auf dem jetzigen Niveau zu rechnen. ). Auswirkungen aus dem Landkreis sind hier noch nicht berücksichtigt, haben aber vermutlich eine ähnliche Tendenz. In den weiteren Lesungen muss deshalb auch diskutiert werden, ob das Stammklassenprinzip aufrecht erhalten werden kann. Auswirkungen auf die Einzugsbereiche
hat insbesondere die Entscheidung des Landkreises, in Bardowick eine Realschule
zu errichten. Dies wird noch zu diskutieren sein. Ansonsten wird zum jetzigen
Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Einzugsbereich (Barendorf, Wendisch
Evern) unverändert bleiben. Im Rahmen der Schulverwaltungsreform
ist u.a. über folgende grundlegenden
Veränderungen (nicht abschließend aufgezählt) zu diskutieren: a.)
Grundschulen -
Eingangsstufen -
Sprachförderung -
Verlässliche
Grundschulen, VGS, Ganztagsschulen, b.)
Regelungen
im Zusammenhang mit der Einrichtung und Anbindung von Förderstufen, c.)
Mögliche
Einrichtung kooperativer Haupt- und Realschulen, d.)
Einrichtung
von Ganztagsangeboten, e.)
Verkürzung
der Schulzeit an Gymnasien, f.)
Elternwille,
Wettbewerb, Schuleinzugsbereich und Kapazitäten bei der Aufnahme an
weiterführenden Schulen. Aus Sicht der Verwaltung ist in diesem Zusammenhang ganz deutlich darauf hinzuweisen, dass all diese Veränderungen zwar möglichst zügig durchgeführt werden sollen, frühestens jedoch zum August 2004, da hierfür genaueste Vorbereitungen bis ins Detail erforderlich sind. Von besonderer Bedeutung dürfte hierbei auch sein, dass die Stadt Lüneburg wie andere Kommunen auch zu einem aufwändigen Schulneubauprogramm finanziell nicht in der Lage ist. Bisherige Schulgebäude sind müssen vor diesem Hintergrund möglichst effizient weiter genutzt werden können. Organisatorisch muss hier durch die Schulen flexibel reagiert werden. In dem nachfolgenden Schaubild ist der Versuch unternommen, die Gesamtproblematik darzustellen, wobei auch schon eine gewissen Grobstruktur dargestellt sein könnte. In diesem Zusammenhang sind auch die nachfolgenden Fragen zu diskutieren: 1. erhalten die Ganztagsschulen übergreifende Einzugsbereiche/Schulbezirke (A-F-S, SZ Kaltenmoor? 2.
Besteht im Rahmen der Schulstrukturreform die
Bereitschaft einer übergreifenderen Neuordnung (z.B. kooperierende HS + RS à
wenn man sich die jetzigen Schülerzahlen der HS und die Absicht der Reform
betrachtet, drängt sich mindestens diese Frage auf -), 3.
die unter 3. zu treffende Entscheidung hat auch
Einfluss auf die rechnerisch zuzuordnenden Stunden für die Schulassistenz
(Schulsekretärinnen). Darüber hinaus beeinflusst eine
solche Entscheidung auch die bereitzustellende
Verwaltungsinfrastruktur (Räume, PC-Ausstattung usw.). 4.
Zur Ermittlung der
Raumkapazitäten in den Schulen wurde zunächst einmal auf den bestehenden SEPL
zurückgegriffen – eine aktuelle Erhebung läuft zur Zeit, 5.
Sollen künftige Förderzentren
grundsätzlich an eine Schulform angegliedert werden oder soll es
Einzelfallentscheidungen geben. Hierbei dürfte besonders der Elternwille bzw.
deren Schulwahl-Verhalten sprechen. Eine gewisse (nachgeordnete) Rolle spielt
aber auch die Bereitstellung von Ressourcen des Schulträgers (personelle
Ausstattung im päd. Schulverwaltungsbereich (Koordinatoren, Sekretärinnen
usw.), dagegen die Tatsache, dass die Förderzentren als Außenstellen betrieben
würden und wiederum mehrere Ansprechpartner in einem Gebäude vorhanden wären). 6.
Auf Grund der sich vermutlich ändernden Schülerströme
ist zu erwarten, dass die Übergangsquoten zu den Hauptschulen sinken, die zu
den Gymnasien vermutlich steigen werden. In diesem Zusammenhang muss auch über
die Zukunft der HS Stadtmitte beraten werden.
Denkbar ist die Einrichtung einer kooperativen HS + RS (mit einem einklassigen RS-Zug): Folgende Struktur soll als
Diskussionsgrundlage dienen:
Um gleichmäßig große Förderverbünde zu erhalten, ist eine Zuordnung der GS/OS Lüne ebf. zu Stadtmitte denkbar. Die O-Stufe Lüne und die GS Lüne haben indessen beantragt, eine Förderstufe (was als Ausnahme möglich ist) an der GS Lüne anzugliedern. Der Schulausschuss sollte diese Sitzung dazu nutzen, um sich zunächst grundsätzlich über die Problematik zu informieren und Strukturen für die weiteren Beratungen - auch mit dem LK Lüneburg - vorzugeben. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verordnungsentwürfe Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss nimmt die Darstellung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die notwendigen Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfes des
Schulentwicklungsplanes zu veranlassen und in einer nächsten Sitzung
vorzulegen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |