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Auszug - Regionales Integrationskonzept  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.02.2003    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Johanneum
Ort: Theodor-Heuss-Str. 1, 21337 Lüneburg
VO/0434/03 Regionales Integrationskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Imke Gronholz-BergmannAktenzeichen:40 11 09
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor Koch weist darauf hin, dass die Integration von behinderten Menschen ein Verfassungsauftrag und seit 10 Jahren bereits im Nieders. Schulgesetz verankert ist, dies bisher an den Schulen leider noch nicht überall Beachtung gefunden hat.

Er betont, dass der Wunsch nach Zusammenführung behinderter und nicht behinderter Schüler auf Seiten der Eltern beider Gruppen besteht.

Allerdings wurde ihm erst nach Unterzeichnung der Beschlussvorlage bekannt, dass viele Grundschulen noch Bedenken gegen die Zusammenführung zu diesem Zeitpunkt und unter den gegeben Umständen haben. Aus diesem Grund möchte er am Ende der Diskussion selbst einen Änderungsvorschlag formulieren.

 

Frau Schult erläutert die Ideen des regionalen Integrationskonzepts und den bisherigen Sachstand.

Demnach haben bis heute lediglich die Johannes-Rabeler-Schule und die GS Lüne eine definitive Zusage zum Konzept abgegeben.

Die Hermann-Löns Schule und die Anne-Frank-Schule haben Interesse bekundet, aber noch Gesprächsbedarf.

 

Die sich anschließende Diskussion macht deutlich, dass vor allem geklärt werden muss, warum sich die Grundschulen bisher nicht für das Konzept begeistern konnten; wo liegen die Gründe der Ablehnung.

Dies verwundert um so mehr, als dass einige Schulen in der Vergangenheit bereits Ansätze zu integrativer Arbeitet hatten.

Beigeordneter Dr. Scharf macht aus diesem Grund den Vorschlag noch keinen Beschluss zu fassen, sondern zunächst eine Anhörung der Grundschulen durchzuführen.

 

Ratsherr Maeck spricht sich dafür aus, zu beschließen, den Schulen, die sich dem Konzept anschließen wollen, diese Möglichkeit jetzt auch zu eröffnen, auf die anderen Schulen aber keinen Druck auszuüben, nach dem Motto “jeder kann, keiner muss”.

 

Nach weiterem Meinungsaustausch weist Stadtdirektor Koch darauf hin, dass dieser Beschluss auch unter einem gewissen Zeitdruck zu fassen ist, da sonst der entsprechende Antrag zur Bewilligung der Lehrstellen nicht mehr rechtzeitig gestellt werden kann. Dies würde bedeuten, dass den Schulen, die sich dem Konzept schon heute anschließen wollen ein ganzes Jahr verloren ginge.

Um diesen Nachteil zu verhindern schlägt er folgenden Kompromiss vor:

 

1.      Dem Regionalen Integrationskonzept für den Einzugsbereich der Johannes-Rabeler-Schule wird grundsätzlich zugestimmt; der beim Kultusministerium zur Fristwahrung gestellte Antrag wird gebilligt.

2.      Bei der Umsetzung des Konzeptes ist Grundlage, daß nur die Grundschulen einbezogen werden, deren Gesamtkonferenzen zuvor zugestimmt haben.

3.      Die Stadt Lüneburg als Schulträger geht davon aus, daß der Primarbereich der Johannes-Rabeler-Schule bestehen bleibt, solange und soweit noch nicht integrativ beschulte Kinder zu versorgen sind.

4.      Die Sprachförderklassen an der Heiligengeistschule sind zu erhalten.

 

Nach Abstimmung dieses Beschlussvorschlages einigen sich die Mitglieder des Schulausschusses auch darüber, dass in einer Sitzung des Schulausschusses nach den Sommerferien 2003 eine Anhörung der Lüneburger Schulen zu Chancen und Problemen der integrativen Beschulung stattfinden soll, zu der ggf. auch auswärtige Vertreter von bereits integrativ arbeitenden Grundschulen eingeladen werden sollen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Folgende Punkte werden einstimmig beschlossen

 

1.    Dem Regionalen Integrationskonzept für den Einzugsbereich der Johannes-Rabeler-Schule wird grundsätzlich zugestimmt; der beim Kultusministerium zur Fristwahrung gestellte Antrag wird gebilligt.

 

2.    Bei der Umsetzung des Konzeptes ist Grundlage, daß nur die Grundschulen einbezogen werden, deren Gesamtkonferenzen zuvor zugestimmt haben.

 

3.    Die Stadt Lüneburg als Schulträger geht davon aus, daß der Primarbereich der Johannes-Rabeler-Schule bestehen bleibt, solange und soweit noch nicht integrativ beschulte Kinder zu versorgen sind.

 

4.    Die Sprachförderklassen an der Heiligengeistschule sind zu erhalten.

 

In einer Sitzung des Schulausschusses nach den Sommerferien 2003 soll eine Anhörung der Lüneburger Schulen zu Chancen und Problemen der integrativen Beschulung stattfinden, zu der ggf. auch auswärtige Vertreter von bereits integrativ arbeitenden Grundschulen eingeladen werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:            0

  Enthaltungen:            0