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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch weist darauf hin, dass die Integration von behinderten Menschen ein
Verfassungsauftrag und seit 10 Jahren bereits im Nieders. Schulgesetz verankert
ist, dies bisher an den Schulen leider noch nicht überall Beachtung gefunden
hat. Er betont,
dass der Wunsch nach Zusammenführung behinderter und nicht behinderter Schüler
auf Seiten der Eltern beider Gruppen besteht. Allerdings
wurde ihm erst nach Unterzeichnung der Beschlussvorlage bekannt, dass viele
Grundschulen noch Bedenken gegen die Zusammenführung zu diesem Zeitpunkt und
unter den gegeben Umständen haben. Aus diesem Grund möchte er am Ende der
Diskussion selbst einen Änderungsvorschlag formulieren. Frau Schult
erläutert die Ideen des regionalen Integrationskonzepts und den bisherigen Sachstand.
Demnach haben bis heute lediglich die
Johannes-Rabeler-Schule und die GS Lüne eine definitive Zusage zum Konzept
abgegeben. Die Hermann-Löns Schule und die Anne-Frank-Schule haben Interesse bekundet, aber noch Gesprächsbedarf. Die sich anschließende Diskussion
macht deutlich, dass vor allem geklärt werden muss, warum sich die Grundschulen
bisher nicht für das Konzept begeistern konnten; wo liegen die Gründe der
Ablehnung. Dies verwundert um so mehr, als dass
einige Schulen in der Vergangenheit bereits Ansätze zu integrativer Arbeitet
hatten. Beigeordneter Dr. Scharf macht aus
diesem Grund den Vorschlag noch keinen Beschluss zu fassen, sondern zunächst
eine Anhörung der Grundschulen durchzuführen. Ratsherr Maeck spricht sich dafür aus,
zu beschließen, den Schulen, die sich dem Konzept anschließen wollen, diese
Möglichkeit jetzt auch zu eröffnen, auf die anderen Schulen aber keinen Druck
auszuüben, nach dem Motto “jeder kann, keiner muss”. Nach weiterem Meinungsaustausch weist
Stadtdirektor Koch darauf hin, dass dieser Beschluss auch unter einem gewissen
Zeitdruck zu fassen ist, da sonst der entsprechende Antrag zur Bewilligung der
Lehrstellen nicht mehr rechtzeitig gestellt werden kann. Dies würde bedeuten,
dass den Schulen, die sich dem Konzept schon heute anschließen wollen ein
ganzes Jahr verloren ginge. Um diesen Nachteil zu verhindern
schlägt er folgenden Kompromiss vor: 1.
Dem
Regionalen Integrationskonzept für den Einzugsbereich der
Johannes-Rabeler-Schule wird grundsätzlich zugestimmt; der beim
Kultusministerium zur Fristwahrung gestellte Antrag wird gebilligt. 2.
Bei
der Umsetzung des Konzeptes ist Grundlage, daß nur die Grundschulen
einbezogen werden, deren Gesamtkonferenzen zuvor zugestimmt haben. 3.
Die
Stadt Lüneburg als Schulträger geht davon aus, daß der Primarbereich der
Johannes-Rabeler-Schule bestehen bleibt, solange und soweit noch nicht
integrativ beschulte Kinder zu versorgen sind. 4.
Die
Sprachförderklassen an der Heiligengeistschule sind zu erhalten. Nach
Abstimmung dieses Beschlussvorschlages einigen sich die Mitglieder des
Schulausschusses auch darüber, dass in einer Sitzung des Schulausschusses nach den Sommerferien
2003 eine Anhörung der Lüneburger Schulen zu Chancen und Problemen der
integrativen Beschulung stattfinden soll, zu der ggf. auch auswärtige Vertreter
von bereits integrativ arbeitenden Grundschulen eingeladen werden sollen. Beschluss: Folgende Punkte werden einstimmig
beschlossen 1.
Dem
Regionalen Integrationskonzept für den Einzugsbereich der
Johannes-Rabeler-Schule wird grundsätzlich zugestimmt; der beim
Kultusministerium zur Fristwahrung gestellte Antrag wird gebilligt. 2.
Bei
der Umsetzung des Konzeptes ist Grundlage, daß nur die Grundschulen
einbezogen werden, deren Gesamtkonferenzen zuvor zugestimmt haben. 3.
Die
Stadt Lüneburg als Schulträger geht davon aus, daß der Primarbereich der
Johannes-Rabeler-Schule bestehen bleibt, solange und soweit noch nicht
integrativ beschulte Kinder zu versorgen sind. 4.
Die
Sprachförderklassen an der Heiligengeistschule sind zu erhalten. In einer Sitzung des
Schulausschusses nach den Sommerferien 2003 soll eine Anhörung der Lüneburger
Schulen zu Chancen und Problemen der integrativen Beschulung stattfinden, zu
der ggf. auch auswärtige Vertreter von bereits integrativ arbeitenden Grundschulen
eingeladen werden sollen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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