Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 120 wird verkleinert und der Bebauungsplan bekommt die
Bezeichnung „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“. Der genaue Geltungsbereich
ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Ziel der Planung ist es, einen
einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen,
der insbesondere die Art der Nutzung festsetzt. Das Gebiet soll als
Kerngebiet ausgewiesen werden, mit einem Ausschluss für großflächigen Einzelhandel.
Das Planverfahren soll gemäß §
13a BauGB in der beschleunigten Form fortgesetzt werden. Dabei ist auf die
Aufstellung eines Umweltberichtes zu verzichten.
Im Rahmen des Planverfahrens
ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 durch
Aushang durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist im
Wege der Berichtigung anzupassen.
19.02.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.