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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann stellt
Frau Bock als Sachbearbeiterin des Baudezernates für die Sanierungsgebiete mit
den Aufgabenfeldern vor. Darauf
hingewiesen wird, dass neben der förmlichen Festsetzung des Stadtumbaugebietes
„ehemaliges STOV-Gelände“ parallel, jedoch abgekoppelt, ein
B-Plan-Verfahren läuft. Im B-Plan-Verfahren wurde zwischenzeitlich das Scoping-Verfahren
abgeschlossen, so dass jetzt die Auslegung und die Trägerbeteiligung
vorbereitet werden können. Als
redaktionelle Änderung wurde der Geltungsbereich im nördlichen Bereich leicht
korrigiert. Für die Beantragung von Fördermitteln ist es unumgänglich, dass die
zugeordneten Gebäude, für die Fördermittel beantragt werden sollen, dass diese
dazu vollständig im Geltungsbereich liegen müssen. Durch die vorgenommene
Korrektur wird dies sichergestellt. Frau
Bock – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erläutert, dass die
Städtebauförderung sich in 4 Komponenten gliedert. Eine Programm-Komponente ist
dabei „Stadtumbau-West“. Diese Komponente hat die Stadt mit dem
Fördergebiet „ehem. STOV-Gelände“ belegt. Gedacht ist diese Programmkomponente
für städtebauliche Sanierung in Gebieten, die insbesondere von
Funktionsverlusten betroffen sind. Dies trifft für das Areal der StOV zu. Die
Gebäude stehen größtenteils leer, bzw. werden tlw. zwischengenutzt. Die Flächen
sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden, was einer wesentlichen Änderung
gleich kommt. Die Umwandlung wird mit großen Kosten verbunden sein. Aus diesem
Grunde wurden Fördermittel aus verschiedenen Töpfen beantragt. Letztlich in ein
Förderprogramm aufgenommen wurde die Maßnahme in das Programm
„Stadtumbau-West“. Das
geschätzte gesamte Investitionsvolumen beläuft sich unabhängig von den
bewilligten Fördermitteln, auf ca. 19. Mio. €. Für den Teil davon in der
Größenordnung 7,7 Mio. € können Förderanträge gestellt werden. Dies ist zwischenzeitlich
geschehen. Mitte Januar 2008 erging daraufhin der Programmaufnahmebescheid. Bewilligt
werden sollen zunächst 2 Mio. € Fördergelder. Zugeordnet werden muss den bewilligten
Fördergeldern jeweils der kommunale Eigenanteil. Die Fördergelder werden in
verschieden große Jahresscheiben aufgeteilt werden. Mit einem entsprechenden
Bewilligungsbescheid der Fördergelder ist nach der Sommerpause auszugehen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Fördergebiet förmlich festgelegt wird. Das
gibt auch Planungssicherheit für das weitere Vorgehen. Das
ist auch der Grund für die heutige Vorlage für den Beschluss einer Satzung über
die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes „ehemaliges
StOV-Gelände“. Beigeordnete
Schellmann geht ein auf den dargelegten Sachverhalt,
wonach der kommunale Eigenanteil 1 Mio. € betragen wird. Sie interessiert,
ob zur Refinanzierung die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen eingesetzt werden
sollen. Nach ihrer Kenntnis gehören die StOV-Flächen dem Bund. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass der VA beschlossen hat, dass die Flächen vom Bund zu einem gewissen
Kaufpreis erworben werden sollen. Der Kaufvertrag ist wegen der bestehenden
komplizierten Miet- und Pachtverhältnisse noch nicht vollzogen. Wir wollen die
Grundstücke erst dann übernehmen, wenn sichergestellt ist, dass wir
anschließend auch kurzfristig handeln können. In
der Vorgehensweise wird die Stadt die Flächen erst kaufen, diese dann entwickeln,
abgängige Gebäude abreißen, die Flächen neu erschließen und anschließend dann
weiter veräußern. Beigeordnete
Schellmann interessiert ergänzend, ob unter Berücksichtigung
des Kaufpreises davon auszugehen ist, dass durch die Flächenverkäufe der
Eigenanteil von 1 Mio. € wieder hereinkommt. Stadtbaurätin
Gundermann bestätigt,
dass die Planungen dies so vorsehen. Beigeordneter
Dörbaum erklärt,
dass die Festlegung des Geltungsbereiches ähnlich zu sehen ist, wie die
Festlegung anderer Sanierungsgebiete. Durch den Satzungsbeschluss werden die Voraussetzungen
für die tatsächliche Einwerbung der Mittel geschaffen. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob neben der in Aussicht gestellten
Förderung von 2 Mio. € weiterhin die Möglichkeit bestehen bleibt,
ergänzend zusätzliche Fördermittel einzuwerben. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
das man ähnlich wie in den anderen Sanierungsgebieten bereits praktiziert,
jedes Jahr erneut Anträge stellen wird. Ausgehen wird man davon, dass das
angestrebte Investitionsvolumen in Jahresscheiben abgearbeitet werden kann. Frau
Bock – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – ergänzt, dass es schon als
einzigartig angesehen werden kann, dass ein so hoher Förderbetrag von 2 Mio.
€ relativ kurzfristig bewilligt wird. Das zeugt von dem Interesse, dass
eine Umwandlung der Nutzung möglichst zügig umgesetzt werden kann. Weiter
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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