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Auszug - Satzung über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes "ehemaliges STOV-Gelände"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2008    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2739/08 Satzung über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes "ehemaliges STOV-Gelände"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bock
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt Frau Bock als Sachbearbeiterin des Baudezernates für die Sanierungsgebiete mit den Aufgabenfeldern vor.

Darauf hingewiesen wird, dass neben der förmlichen Festsetzung des Stadtumbaugebietes „ehemaliges STOV-Gelände“ parallel, jedoch abgekoppelt, ein B-Plan-Verfahren läuft. Im B-Plan-Verfahren wurde zwischenzeitlich das Scoping-Verfahren abgeschlossen, so dass jetzt die Auslegung und die Trägerbeteiligung vorbereitet werden können.

Als redaktionelle Änderung wurde der Geltungsbereich im nördlichen Bereich leicht korrigiert. Für die Beantragung von Fördermitteln ist es unumgänglich, dass die zugeordneten Gebäude, für die Fördermittel beantragt werden sollen, dass diese dazu vollständig im Geltungsbereich liegen müssen. Durch die vorgenommene Korrektur wird dies sichergestellt.

 

Frau Bock – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erläutert, dass die Städtebauförderung sich in 4 Komponenten gliedert. Eine Programm-Komponente ist dabei „Stadtumbau-West“. Diese Komponente hat die Stadt mit dem Fördergebiet „ehem. STOV-Gelände“ belegt. Gedacht ist diese Programmkomponente für städtebauliche Sanierung in Gebieten, die insbesondere von Funktionsverlusten betroffen sind. Dies trifft für das Areal der StOV zu. Die Gebäude stehen größtenteils leer, bzw. werden tlw. zwischengenutzt. Die Flächen sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden, was einer wesentlichen Änderung gleich kommt. Die Umwandlung wird mit großen Kosten verbunden sein. Aus diesem Grunde wurden Fördermittel aus verschiedenen Töpfen beantragt. Letztlich in ein Förderprogramm aufgenommen wurde die Maßnahme in das Programm „Stadtumbau-West“.

Das geschätzte gesamte Investitionsvolumen beläuft sich unabhängig von den bewilligten Fördermitteln, auf ca. 19. Mio. €. Für den Teil davon in der Größenordnung 7,7 Mio. € können Förderanträge gestellt werden. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Mitte Januar 2008 erging daraufhin der Programmaufnahmebescheid. Bewilligt werden sollen zunächst 2 Mio. € Fördergelder. Zugeordnet werden muss den bewilligten Fördergeldern jeweils der kommunale Eigenanteil. Die Fördergelder werden in verschieden große Jahresscheiben aufgeteilt werden. Mit einem entsprechenden Bewilligungsbescheid der Fördergelder ist nach der Sommerpause auszugehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fördergebiet förmlich festgelegt wird. Das gibt auch Planungssicherheit für das weitere Vorgehen.

Das ist auch der Grund für die heutige Vorlage für den Beschluss einer Satzung über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes „ehemaliges StOV-Gelände“.

 

Beigeordnete Schellmann  geht ein auf den dargelegten Sachverhalt, wonach der kommunale Eigenanteil 1 Mio. € betragen wird. Sie interessiert, ob zur Refinanzierung die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen eingesetzt werden sollen. Nach ihrer Kenntnis gehören die StOV-Flächen dem Bund.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass der VA beschlossen hat, dass die Flächen vom Bund zu einem gewissen Kaufpreis erworben werden sollen. Der Kaufvertrag ist wegen der bestehenden komplizierten Miet- und Pachtverhältnisse noch nicht vollzogen. Wir wollen die Grundstücke erst dann übernehmen, wenn sichergestellt ist, dass wir anschließend auch kurzfristig handeln können.

In der Vorgehensweise wird die Stadt die Flächen erst kaufen, diese dann entwickeln, abgängige Gebäude abreißen, die Flächen neu erschließen und anschließend dann weiter veräußern.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert ergänzend, ob unter Berücksichtigung des Kaufpreises davon auszugehen ist, dass durch die Flächenverkäufe der Eigenanteil von 1 Mio. € wieder hereinkommt.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass die Planungen dies so vorsehen.

 

Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass die Festlegung des Geltungsbereiches ähnlich zu sehen ist, wie die Festlegung anderer Sanierungsgebiete. Durch den Satzungsbeschluss werden die Voraussetzungen für die tatsächliche Einwerbung der Mittel geschaffen.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob neben der in Aussicht gestellten Förderung von 2 Mio. € weiterhin die Möglichkeit bestehen bleibt, ergänzend zusätzliche Fördermittel einzuwerben.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, das man ähnlich wie in den anderen Sanierungsgebieten bereits praktiziert, jedes Jahr erneut Anträge stellen wird. Ausgehen wird man davon, dass das angestrebte Investitionsvolumen in Jahresscheiben abgearbeitet werden kann.

 

Frau Bock – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – ergänzt, dass es schon als einzigartig angesehen werden kann, dass ein so hoher Förderbetrag von 2 Mio. € relativ kurzfristig bewilligt wird. Das zeugt von dem Interesse, dass eine Umwandlung der Nutzung möglichst zügig umgesetzt werden kann.

 

Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.