Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: TOP
4 und TOP 5 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann geht
einleitend auf die bereits durchgeführten Beratungen im Ausschuss ein. Im
September 2007 wurden hierzu Beschlüsse für die Änderung des F-Plans sowie für
die Aufstellung eines B-Plans gefasst. Zielsetzung hierbei war, eine geeignete
Nachnutzung des „Garbersbau-Geländes“ zu ermöglichen. Ausgewiesen
wurden dazu Sondergebietsflächen, Mischgebietsflächen sowie Flächen für
Wohnbebauung. Diese Festsetzungen sollen von der Zielsetzung und den Inhalten
auch nicht verändert werden. Geändert werden soll jedoch der Geltungsbereich.
Aufgezeigt wird der bisherige Geltungsbereich. Dieser beinhaltet auch die in
den Geltungsbereich einbezogenen Flächen der Avacon. Die Avacon ist als
Ergebnis geführter Gespräche jedoch nicht an einer Einbeziehung ihrer Flächen
in den Geltungsbereich interessiert. In
der heutigen Beschlussfassung geht es noch nicht um die Festsetzung der Inhalte,
sondern um die Art und Weise der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie der Bürgerbeteiligung. Mit den Beschlüssen soll die frühzeitige
Bürgerbeteiligung eingeleitet werden. Mit
dem Investor wurden im Vorwege Gespräche darüber geführt, was auf der Fläche
umgesetzt werden kann. Die daraus resultierenden Festsetzungen werden anhand
eines Planes erläutert. Bis auf die aufgezeigten Verwaltungsgebäude sollen die sonstigen
auf der Fläche stehenden gewerblich genutzten Baulichkeiten abgebrochen werden.
In dem ausgewiesenen Sondergebiet kann ein Lebensmittelmarkt mit 2000 m²
Verkaufsfläche (VK), ein Discounter bis 900 m² VK sowie ein Drogeriemarkt bis
450 m² VK entstehen. Im ausgewiesenen Mischgebiet geht es vorrangig um eine
Bestandssicherung der bisherigen Nutzung als Verwaltungsgebäude. Im
rückwärtigen Teil der Fläche ist eine Mischgebietsausweisung vorgesehen. Ein
konkretes Nutzungskonzept für diese Fläche besteht noch nicht. Die vorhandene Wohnbaufläche
wird als solche in den Geltungsbereich einbezogen und festgesetzt. Dies
geschieht deshalb, damit die Wohnbauflächen als Bestand bei der Erstellung des Lärmgutachtens
dementsprechend Berücksichtigung finden. Die Einbeziehung erfolgt insofern als
Schutz für die Wohnbebauung. Die
Zufahrt für die Märkte und deren Anlieferungen als auch für die ausgewiesene
Stellplatzanlage erfolgt über eine Anbindung an der Lüneburger Straße. Eine 2.
Zufahrt ist entlang der vorhanden Gebäude ausschließlich für Pkw vorgesehen. In
Abstimmung mit der Stadt wurde von der Wirtschaft & Touristik GmbH ein Einzelhandelsgutachten
beauftragt. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen bestätigen im Wesentlichen
die jetzt geplanten Inhalte. Das Gesamtkonzept hat hiernach von der Größenordnung
keine innenstadtrelevante Auswirkung. Während der Auslegung wird es auch möglich
sein, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen. Im
Wesentlichen dienen die heutigen Beschlussfassungen aus den dargelegten Gründen
vorrangig der Reduzierung des Geltungsbereiches. Ratsfrau
Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – erinnert daran, dass die Anregung
im Raum stand, vom OT Rettmer kommend, das Gelände von der Lüneburger Straße
aus durch Einrichtung einer Linksabbiegerspur erreichen zu können. Sie
interessiert, ob die Einrichtung einer Linksabbiegespur in die Überlegung
einbezogen wird. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass zum derzeitigen Planungsstand noch kein Verkehrsgutachten
erstellt wurde. Wenn die Anregung während der Auslegung vorgetragen wird, wird
diese im weiteren Verfahren abgewogen. Fachbereichsleiterin
Böhme bittet
Ortsvorsteherin Hillmer, die Anregung möglichst schriftlich formuliert während
der Auslegungsfrist vorzubringen. Sobald sich die Planung konkretisiert, würde
geprüft, wie sich die Verkehre entwickeln und wie sie abgewickelt werden
können. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass Ratsfrau Hillmer als Ortsvorsteherin Rettmer im Anhörungsverfahren ohnehin
beteiligt wird und insofern die Möglichkeit hat, dieses Anliegen vorzutragen. Beigeordneter
Körner
unterstreicht noch einmal die bereits angesprochenen noch zu regelnden
verkehrlichen Probleme. Er weist darauf hin, dass der Kreuzungsbereich und im
weiteren Verlauf der Hasenburger Weg stark von SchülernInnen des SZ Oedeme als
Schulweg frequentiert wird. Eine Lkw-Ausfahrt hin zum Hasenburger Weg sollte
deshalb ausgeschlossen werden. Wie dargestellt, sollte die verkehrliche
Anbindung des Areals direkt über die Lüneburger Straße erfolgen. Dies sollte
Grundlage der weitergehenden Planung sein. Die
durchzuführenden Schallschutzmaßnahmen für die bestehenden Wohnhäuser sind sehr
wichtig. Probleme mit den Anliegern sollten unbedingt vermieden werden. Er
bittet darauf zu achten, dass nicht zu viele neue Wohngebäude zugelassen
werden. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass man sich in einem ganz frühen Stadium des Verfahrens befindet.
Die vorgetragenen Anregungen der Ortsvorsteherin Rettmer sowie des
Ortsbürgermeisters Oedeme sind bereits bekannt. Eben
um diese Anregungen aufzunehmen wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung jetzt
eingeleitet. Bereits ausgeführt wurde, dass in diesem frühen Planungsstadium u.
a. noch kein Verkehrs- und auch kein Lärmgutachten vorliegt. Unabhängig davon,
wie sich aufgrund gutachterlicher Feststellungen eine verkehrliche Erschließung
darstellen lässt, muss auf der anderen Seite neben allen vorgetragenen Wünschen
auch sichergestellt werden, dass das Areal verkehrlich erschlossen werden kann.
Beigeordnete
Schellmann geht
davon aus, dass eine angedachte Wohnbebauung wahrscheinlich nur noch im
Mischgebiet möglich sein wird. Auch sie vertritt die Ansicht, dass sich eine
akzeptable, verkehrliche Erschließung des Areals schwierig gestalten lassen
wird. Hierzu sollte jedoch wie angesprochen, zunächst das Verkehrsgutachten
abgewartet werden. Stadtbaurätin
Gundermann bestätigt,
dass eine ergänzende Wohnbebauung ausschließlich in den aufgezeigten Bereichen
des Mischgebietes möglich sein wird. Ratsherr
Meihsies interessiert,
wann davon auszugehen ist, dass das Verkehrsgutachten vorliegt. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht
zum Verfahrensablauf, dass zunächst die Trägerbeteiligung und die
Bürgeranhörung durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden. Nochmals wird
darauf hingewiesen, dass sich gegenüber der letzten Beschlussfassung im
Ausschuss im Wesentlichen nur der Geltungsbereich verändert werden soll. Alle
angesprochenen Gutachten und vertiefende Untersuchungen stehen noch aus. Wenn
die Gutachten vorliegen, wird dies im Ausschuss vorgetragen. Die Unterlagen
können auch eingesehen werden- Die
Planung wird seitens der Verwaltung sorgfältig und mit Augenmaß durchgeführt. Beigeordnete
Schellmann merkt an, dass es für sie interessant sei,
dass hier gleich im Vorfeld die Feststellung getroffen wird, das ein
Drogeriemarkt an dieser Stelle auf gar keinen Fall innenstadtrelevant sei. Sie
erinnert in diesem Zusammenhang an die Diskussion für den B-Plan
„Keulahütte“, wo über die Beurteilung der Frage innenstadtrelevant
oder nicht, ganz anders befunden wurde. Nach ihrer Ansicht kann es nicht sein,
dass für die B-Plangebiete unterschiedliche Betrachtungsweisen an den Tag
gelegt werden. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass man eine solche Aussage so nicht im Raum stehen lassen kann.
Ärgerlich ist es auch, weil sich bekanntermaßen die Rechtslage geändert hat.
Nochmals wird verdeutlicht, warum aufgrund der geänderten Sach- und Rechtslage
letztendlich es doch möglich wurde, im B-Plangebiet „Keulahütte“
einen Drogeriemarkt anzusiedeln. Zu der Thematik wurde ausführlich im Ausschuss
vorgetragen. Für das Areal „Garbersbauflächen“ gelten insofern
keine anderen Maßstäbe. Vielmehr ist die Zulässigkeit aufgrund der geänderten
Rechtslage folgerichtig. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass im Gutachten zum „Keulahüttengelände“ die Gutacher zu dem
Schluss gekommen sind, dass Drogeriewaren nicht mehr als innenstadtrelevant
anzusehen sind. Verdeutlicht wird dies auch dadurch, dass es heute keinen
Lebensmittelmarkt mehr gibt, der nicht Drogeriewaren in seinem Sortiment führt.
Beispielswiese Juwelierwaren und hochwertige Textilien sind nach wie vor
innenstadtrelevante Artikel, die man an dieser Stelle nach wie vor nicht haben
will. Insofern hat sich da nichts verändert. Beigeordneten
Körner interessiert,
ob in dem ausgewiesenen Mischgebiet auch eine andere Bebauung als Wohnbebauung
möglich wäre. Von Interesse ist, ob neben dem BIZ auch weitere Gebäude
abgebrochen werden sollen. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass im Mischgebiet sowohl ergänzende Wohnbebauung als auch eine Bebauung
für Dienstleister zulässig wäre. Vorstellungen des Investors liegen der
Verwaltung hierzu jedoch noch nicht vor. Sobald das der Fall ist, wird dazu im
Ausschuss vorgetragen. Gegenwärtig
ist nicht beabsichtigt, das BIZ-Gebäude abzureißen. Die zum Abriss vorgesehenen
Gebäude werden aufgezeigt. Letztendlich wird es aber eine Entscheidung des
Investors sein, inwieweit einzelne Gebäude erhalten bleiben. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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