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Auszug - Bebauungsplan Nr. 131/ I "Lüneburger Straße/Häcklinger Weg"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich 1. Änderung "Grundstück H. Garbers" der ehemaligen Gemeinde Rettmer  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2008    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2721/08 Bebauungsplan Nr. 131/ I "Lüneburger Straße/Häcklinger Weg";
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich 1. Änderung "Grundstück H. Garbers" der ehemaligen Gemeinde Rettmer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 4 und TOP 5 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend auf die bereits durchgeführten Beratungen im Ausschuss ein. Im September 2007 wurden hierzu Beschlüsse für die Änderung des F-Plans sowie für die Aufstellung eines B-Plans gefasst. Zielsetzung hierbei war, eine geeignete Nachnutzung des „Garbersbau-Geländes“ zu ermöglichen. Ausgewiesen wurden dazu Sondergebietsflächen, Mischgebietsflächen sowie Flächen für Wohnbebauung. Diese Festsetzungen sollen von der Zielsetzung und den Inhalten auch nicht verändert werden. Geändert werden soll jedoch der Geltungsbereich. Aufgezeigt wird der bisherige Geltungsbereich. Dieser beinhaltet auch die in den Geltungsbereich einbezogenen Flächen der Avacon. Die Avacon ist als Ergebnis geführter Gespräche jedoch nicht an einer Einbeziehung ihrer Flächen in den Geltungsbereich interessiert.

In der heutigen Beschlussfassung geht es noch nicht um die Festsetzung der Inhalte, sondern um die Art und Weise der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung. Mit den Beschlüssen soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung eingeleitet werden.

Mit dem Investor wurden im Vorwege Gespräche darüber geführt, was auf der Fläche umgesetzt werden kann. Die daraus resultierenden Festsetzungen werden anhand eines Planes erläutert. Bis auf die aufgezeigten Verwaltungsgebäude sollen die sonstigen auf der Fläche stehenden gewerblich genutzten Baulichkeiten abgebrochen werden. In dem ausgewiesenen Sondergebiet kann ein Lebensmittelmarkt mit 2000 m² Verkaufsfläche (VK), ein Discounter bis 900 m² VK sowie ein Drogeriemarkt bis 450 m² VK entstehen. Im ausgewiesenen Mischgebiet geht es vorrangig um eine Bestandssicherung der bisherigen Nutzung als Verwaltungsgebäude. Im rückwärtigen Teil der Fläche ist eine Mischgebietsausweisung vorgesehen. Ein konkretes Nutzungskonzept für diese Fläche besteht noch nicht. Die vorhandene Wohnbaufläche wird als solche in den Geltungsbereich einbezogen und festgesetzt. Dies geschieht deshalb, damit die Wohnbauflächen als Bestand bei der Erstellung des Lärmgutachtens dementsprechend Berücksichtigung finden. Die Einbeziehung erfolgt insofern als Schutz für die Wohnbebauung.

Die Zufahrt für die Märkte und deren Anlieferungen als auch für die ausgewiesene Stellplatzanlage erfolgt über eine Anbindung an der Lüneburger Straße. Eine 2. Zufahrt ist entlang der vorhanden Gebäude ausschließlich für Pkw vorgesehen.

In Abstimmung mit der Stadt wurde von der Wirtschaft & Touristik GmbH ein Einzelhandelsgutachten beauftragt. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen bestätigen im Wesentlichen die jetzt geplanten Inhalte. Das Gesamtkonzept hat hiernach von der Größenordnung keine innenstadtrelevante Auswirkung. Während der Auslegung wird es auch möglich sein, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Im Wesentlichen dienen die heutigen Beschlussfassungen aus den dargelegten Gründen vorrangig der Reduzierung des Geltungsbereiches.

 

Ratsfrau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – erinnert daran, dass die Anregung im Raum stand, vom OT Rettmer kommend, das Gelände von der Lüneburger Straße aus durch Einrichtung einer Linksabbiegerspur erreichen zu können. Sie interessiert, ob die Einrichtung einer Linksabbiegespur in die Überlegung einbezogen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass zum derzeitigen Planungsstand noch kein Verkehrsgutachten erstellt wurde. Wenn die Anregung während der Auslegung vorgetragen wird, wird diese im weiteren Verfahren abgewogen.

 

Fachbereichsleiterin Böhme bittet Ortsvorsteherin Hillmer, die Anregung möglichst schriftlich formuliert während der Auslegungsfrist vorzubringen. Sobald sich die Planung konkretisiert, würde geprüft, wie sich die Verkehre entwickeln und wie sie abgewickelt werden können.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass Ratsfrau Hillmer als Ortsvorsteherin Rettmer im Anhörungsverfahren ohnehin beteiligt wird und insofern die Möglichkeit hat, dieses Anliegen vorzutragen.

 

Beigeordneter Körner unterstreicht noch einmal die bereits angesprochenen noch zu regelnden verkehrlichen Probleme. Er weist darauf hin, dass der Kreuzungsbereich und im weiteren Verlauf der Hasenburger Weg stark von SchülernInnen des SZ Oedeme als Schulweg frequentiert wird. Eine Lkw-Ausfahrt hin zum Hasenburger Weg sollte deshalb ausgeschlossen werden. Wie dargestellt, sollte die verkehrliche Anbindung des Areals direkt über die Lüneburger Straße erfolgen. Dies sollte Grundlage der weitergehenden Planung sein.

Die durchzuführenden Schallschutzmaßnahmen für die bestehenden Wohnhäuser sind sehr wichtig. Probleme mit den Anliegern sollten unbedingt vermieden werden. Er bittet darauf zu achten, dass nicht zu viele neue Wohngebäude zugelassen werden.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass man sich in einem ganz frühen Stadium des Verfahrens befindet. Die vorgetragenen Anregungen der Ortsvorsteherin Rettmer sowie des Ortsbürgermeisters Oedeme sind bereits bekannt.

Eben um diese Anregungen aufzunehmen wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung jetzt eingeleitet. Bereits ausgeführt wurde, dass in diesem frühen Planungsstadium u. a. noch kein Verkehrs- und auch kein Lärmgutachten vorliegt. Unabhängig davon, wie sich aufgrund gutachterlicher Feststellungen eine verkehrliche Erschließung darstellen lässt, muss auf der anderen Seite neben allen vorgetragenen Wünschen auch sichergestellt werden, dass das Areal verkehrlich erschlossen werden kann.

 

Beigeordnete Schellmann geht davon aus, dass eine angedachte Wohnbebauung wahrscheinlich nur noch im Mischgebiet möglich sein wird. Auch sie vertritt die Ansicht, dass sich eine akzeptable, verkehrliche Erschließung des Areals schwierig gestalten lassen wird. Hierzu sollte jedoch wie angesprochen, zunächst das Verkehrsgutachten abgewartet werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass eine ergänzende Wohnbebauung ausschließlich in den aufgezeigten Bereichen des Mischgebietes möglich sein wird.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, wann davon auszugehen ist, dass das Verkehrsgutachten vorliegt.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht zum Verfahrensablauf, dass zunächst die Trägerbeteiligung und die Bürgeranhörung durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass sich gegenüber der letzten Beschlussfassung im Ausschuss im Wesentlichen nur der Geltungsbereich verändert werden soll. Alle angesprochenen Gutachten und vertiefende Untersuchungen stehen noch aus. Wenn die Gutachten vorliegen, wird dies im Ausschuss vorgetragen. Die Unterlagen können auch eingesehen werden-

Die Planung wird seitens der Verwaltung sorgfältig und mit Augenmaß durchgeführt.

 

Beigeordnete Schellmann  merkt an, dass es für sie interessant sei, dass hier gleich im Vorfeld die Feststellung getroffen wird, das ein Drogeriemarkt an dieser Stelle auf gar keinen Fall innenstadtrelevant sei. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Diskussion für den B-Plan „Keulahütte“, wo über die Beurteilung der Frage innenstadtrelevant oder nicht, ganz anders befunden wurde. Nach ihrer Ansicht kann es nicht sein, dass für die B-Plangebiete unterschiedliche Betrachtungsweisen an den Tag gelegt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass man eine solche Aussage so nicht im Raum stehen lassen kann. Ärgerlich ist es auch, weil sich bekanntermaßen die Rechtslage geändert hat. Nochmals wird verdeutlicht, warum aufgrund der geänderten Sach- und Rechtslage letztendlich es doch möglich wurde, im B-Plangebiet „Keulahütte“ einen Drogeriemarkt anzusiedeln. Zu der Thematik wurde ausführlich im Ausschuss vorgetragen. Für das Areal „Garbersbauflächen“ gelten insofern keine anderen Maßstäbe. Vielmehr ist die Zulässigkeit aufgrund der geänderten Rechtslage folgerichtig.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass im Gutachten zum „Keulahüttengelände“ die Gutacher zu dem Schluss gekommen sind, dass Drogeriewaren nicht mehr als innenstadtrelevant anzusehen sind. Verdeutlicht wird dies auch dadurch, dass es heute keinen Lebensmittelmarkt mehr gibt, der nicht Drogeriewaren in seinem Sortiment führt. Beispielswiese Juwelierwaren und hochwertige Textilien sind nach wie vor innenstadtrelevante Artikel, die man an dieser Stelle nach wie vor nicht haben will. Insofern hat sich da nichts verändert.

 

Beigeordneten Körner interessiert, ob in dem ausgewiesenen Mischgebiet auch eine andere Bebauung als Wohnbebauung möglich wäre. Von Interesse ist, ob neben dem BIZ auch weitere Gebäude abgebrochen werden sollen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass im Mischgebiet sowohl ergänzende Wohnbebauung als auch eine Bebauung für Dienstleister zulässig wäre. Vorstellungen des Investors liegen der Verwaltung hierzu jedoch noch nicht vor. Sobald das der Fall ist, wird dazu im Ausschuss vorgetragen.

Gegenwärtig ist nicht beabsichtigt, das BIZ-Gebäude abzureißen. Die zum Abriss vorgesehenen Gebäude werden aufgezeigt. Letztendlich wird es aber eine Entscheidung des Investors sein, inwieweit einzelne Gebäude erhalten bleiben.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.