Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.02.2008    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Wulf-Werum-Straße / Parkstreifen / Überhängende Äste / Verkehrssicherungspflicht

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zeigt die derzeitige Situation auf. Angrenzend an die Straßenfläche verläuft parallel ein Parkstreifen. Daran angrenzend ebenfalls parallel zur Straße verlaufend, ein privater Grünstreifen. Daran schließt sich ein Waldgebiet an, dass im Eigentum der Landesforst steht. Von den überhängenden Ästen sowie einigen dort stehenden Bäumen geht durch möglichen Windbruch Gefahr aus, weil Geäst und tlw. auch einzelne Bäume morsch sind.

Verdeutlicht wird, dass ein Jeder die von seinem Grundstück ausgehenden Gefahren zu tragen hat. Für die städtischen Forsten bedeutet dies, dass 2 x im Jahr ca. 100 km Grenzflächen in Augenschein genommen werden, um sicherzustellen, dass morsches Geäst und totes Gehölz rechtzeitig entfernt wird.

Die Landesforstverwaltung beabsichtigt, den gesamten Gehölzbestand entlang der Straße so zu entfernen, dass keine Gefahr mehr von den Bäumen entlang des Parkstreifens ausgehen kann. Dazu wurden für die beabsichtigte Fällaktion fast alle Bäume, die unmittelbar in der Nähe zum Parkstreifen stehen, farbig markiert. Dies führte zu massiven Protesten der Anwohner und war Gegenstand eines Presseartikels.

Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes hat sich die Stadtverwaltung mit dem Forstamt Sellhorn in Verbindung gesetzt. Vorgesehen ist für den morgigen Tag eine gemeinsame Ortsbesichtigung. Erreicht werden soll dabei, dass das Forstamt Sellhorn zwar die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten nachkommt. Dies aber nicht um den Preis einer radikalen Fällaktion. Stattdessen soll zwar das morsche Geäst, Totholz und einzelne nicht mehr standsichere Bäume entfernt werden. Erhalten bleiben soll aber der Baumstreifen als Waldrand entlang des Parkstreifens. Die Kosten werden vom Eigentümer, der Landesforst, zu tragen sein. Über die dargestellte Vorgehensweise wird anlässlich des anberaumten Ortstermins zu verhandeln sein. Im Rahmen der Möglichkeiten wird die städtische Forstverwaltung hierbei fachliche Unterstützung anbieten.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt das Einschreiten der Verwaltung ausdrücklich. Er hofft, dass die Landesforstverwaltung sich einsichtig zeigt und ein Kahlschlag des Waldrandstreifens verhindert werden kann.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob der Parkstreifen überhaupt zwingend erforderlich sei. Auch ist festzustellen, dass der Begrenzungszaun seinen Zweck nicht mehr erfüllt, weil er mehrere Schlupflöcher aufweist.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt, dass die Frage der Notwendigkeit eines Zaunes abhängig ist von der Situation. Früher diente der Zaun als Einzäunung des Pumpen-Loewe-Areals. Aus heutiger Sicht ist es vorstellbar, dass der Zaun entbehrlich sein könnte. Auch darüber könnte man mit dem Eigentümer der Flächen ein Gespräch führen.

 

Beigeordneter Dörbaum geht in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten davon aus, dass der Zaun aus heutiger Sicht entbehrlich sein dürfte.

 

Beigeordneter Körner hat den Ausführungen entnommen, dass der an den Parkstreifen angrenzende Grünstreifen sich im Privatbesitz befindet.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein bestätigt dies. Er stellt noch einmal klar, dass die Verkehrssicherungspflicht dem jeweiligen Eigentümer obliegt. Die Stadt wird keinen Rückschnitt von Bäumen oder Ästen einfordern, nur weil sie in den Parkstreifen hineinreichen. Das erforderliche Lichtraumprofil ist dadurch nicht beeinträchtigt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Ausschussmitglieder nehmen den vorgetragenen Sachverhalt und die vorgesehene weitere Vorgehensweise der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.