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Beratungsinhalt: Wulf-Werum-Straße
/ Parkstreifen / Überhängende Äste / Verkehrssicherungspflicht Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein zeigt
die derzeitige Situation auf. Angrenzend an die Straßenfläche verläuft parallel
ein Parkstreifen. Daran angrenzend ebenfalls parallel zur Straße verlaufend,
ein privater Grünstreifen. Daran schließt sich ein Waldgebiet an, dass im Eigentum
der Landesforst steht. Von den überhängenden Ästen sowie einigen dort stehenden
Bäumen geht durch möglichen Windbruch Gefahr aus, weil Geäst und tlw. auch einzelne
Bäume morsch sind. Verdeutlicht
wird, dass ein Jeder die von seinem Grundstück ausgehenden Gefahren zu tragen
hat. Für die städtischen Forsten bedeutet dies, dass 2 x im Jahr ca. 100 km Grenzflächen
in Augenschein genommen werden, um sicherzustellen, dass morsches Geäst und totes
Gehölz rechtzeitig entfernt wird. Die Landesforstverwaltung
beabsichtigt, den gesamten Gehölzbestand entlang der Straße so zu entfernen, dass
keine Gefahr mehr von den Bäumen entlang des Parkstreifens ausgehen kann. Dazu
wurden für die beabsichtigte Fällaktion fast alle Bäume, die unmittelbar in der
Nähe zum Parkstreifen stehen, farbig markiert. Dies führte zu massiven
Protesten der Anwohner und war Gegenstand eines Presseartikels. Nach
Kenntnisnahme des Sachverhaltes hat sich die Stadtverwaltung mit dem Forstamt Sellhorn
in Verbindung gesetzt. Vorgesehen ist für den morgigen Tag eine gemeinsame
Ortsbesichtigung. Erreicht werden soll dabei, dass das Forstamt Sellhorn zwar
die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten nachkommt. Dies aber nicht um
den Preis einer radikalen Fällaktion. Stattdessen soll zwar das morsche Geäst,
Totholz und einzelne nicht mehr standsichere Bäume entfernt werden. Erhalten
bleiben soll aber der Baumstreifen als Waldrand entlang des Parkstreifens. Die
Kosten werden vom Eigentümer, der Landesforst, zu tragen sein. Über die dargestellte
Vorgehensweise wird anlässlich des anberaumten Ortstermins zu verhandeln sein.
Im Rahmen der Möglichkeiten wird die städtische Forstverwaltung hierbei
fachliche Unterstützung anbieten. Beigeordneter
Dörbaum begrüßt das
Einschreiten der Verwaltung ausdrücklich. Er hofft, dass die Landesforstverwaltung
sich einsichtig zeigt und ein Kahlschlag des Waldrandstreifens verhindert
werden kann. Ratsherr
Meihsies interessiert,
ob der Parkstreifen überhaupt zwingend erforderlich sei. Auch ist festzustellen,
dass der Begrenzungszaun seinen Zweck nicht mehr erfüllt, weil er mehrere
Schlupflöcher aufweist. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erklärt,
dass die Frage der Notwendigkeit eines Zaunes abhängig ist von der Situation.
Früher diente der Zaun als Einzäunung des Pumpen-Loewe-Areals. Aus heutiger Sicht
ist es vorstellbar, dass der Zaun entbehrlich sein könnte. Auch darüber könnte
man mit dem Eigentümer der Flächen ein Gespräch führen. Beigeordneter
Dörbaum geht in
Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten davon aus, dass der Zaun aus heutiger
Sicht entbehrlich sein dürfte. Beigeordneter
Körner hat den
Ausführungen entnommen, dass der an den Parkstreifen angrenzende Grünstreifen
sich im Privatbesitz befindet. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein bestätigt
dies. Er stellt noch einmal klar, dass die Verkehrssicherungspflicht dem
jeweiligen Eigentümer obliegt. Die Stadt wird keinen Rückschnitt von Bäumen
oder Ästen einfordern, nur weil sie in den Parkstreifen hineinreichen. Das
erforderliche Lichtraumprofil ist dadurch nicht beeinträchtigt. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Die
Ausschussmitglieder nehmen den vorgetragenen Sachverhalt und die vorgesehene
weitere Vorgehensweise der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. |
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