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Auszug - Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana-Universität" mit örtlicher Bauvorschrift; Aufstellungsbeschluss Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Teilaufhebungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 101 "Hochschulen/Scharnhorststraße"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2008    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2731/08 Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana-Universität" mit örtlicher Bauvorschrift;
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Teilaufhebungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 101 "Hochschulen/Scharnhorststraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, AnjaAktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Architekt Meyer – Büro Meyer ARC -.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend darauf ein, dass die F- und die B-Plan-Änderung erforderlich ist, weil für die Schaffung der Möglichkeit für eine zusätzliche Anbindung an die Uelzener Straße die dazu erforderlichen Flächen derzeit außerhalb des Geltungsbereiches liegen. Durch die Beschlussfassungen wird der Geltungsbereich um die für die zusätzliche Anbindung erforderlichen Flächen erweitert.

Mit den Beschlüssen wird die Bauleitplanung so gestaltet, dass die Universität sich mit den verschiedenartigsten Bauvorhaben auf ihrem Gelände in den kommenden Jahren entwickeln kann.

Der Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur Auslegung liegt zwar schon vor, aber aufgrund der zwischenzeitlich konkretisierten Vorstellungen der Universität soll die Gelegenheit genutzt werden, diese konkreter gefasste Planung vorzustellen.

In einer Informationsveranstaltung in der Universität wurde vor 2 Wochen interessierten Bürgern die Bauleitplanung vorgestellt, mit der man ins Verfahren gehen will. Deutlich wurde dabei, dass viele der Erschienenen der irrigen Annahme waren, dass nicht, wie angekündigt, das Bauleitverfahren, sondern vielmehr die geplanten Baulichkeiten selbst vorgestellt werden würden.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – geht ein auf die bisherigen Inhalte des B-Plans. Für die Umsetzung der Vorhaben der Universität bietet sich statt eines vorzunehmenden Änderungsverfahrens zum B-Plan alternativ als saubere Lösung der Abarbeitung die Neuaufstellung eines B-Plans an. Erreicht werden soll, dass der Universität über einen möglichst langen Zeitraum von Jahren ein Freiraum für geplante Entwicklungen eingeräumt wird, zumal zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, wohin und in welchen Zeiträumen die Entwicklung der Universität gehen wird. Mit den Freiräumen wird vermieden, dass man den B-Plan alle paar Jahre für mögliche Änderungen wieder anfassen muss.

Der Geltungsbereich ist in 11 Baufelder eingeteilt. Erfasst sind hierbei außer der Hauptzufahrt Uelzener Straße und des Düvelsbrooker Weges keine Verkehrsflächen. Übernommen wurden in die Planung auch die vorhandenen Baulichkeiten sowie die von der Universität bereits benannten Bauvorhaben. Zielsetzung ist, die Anbindung Scharnhorststraße nicht weiter verkehrlich zu belasten. Die Hauptanbindung soll von der Uelzener Straße aus erfolgen. Beinhaltet ist dabei auch eine Zufahrt zu einem geplanten Parkhaus. Der Hauptzugang zum Audimax ist ebenfalls zur Uelzener Straße hin orientiert. Auch wenn weitere Parkflächen vorgesehen sind, soll doch das Campusgelände weitgehend autofrei gehalten werden. Innerhalb der aufgezeigten Baufelder wird es gegenüber den anderen Baufeldern keine gesonderten Baugrenzen geben. Nur eine nach außen gemäß der NBauO ist vorgesehen. Aufgelistet sind die zulässigen Gebäudehöhen. Ausgangswert ist hierbei der Altbestand der Kasernengebäude von durchschnittlich 21 m Höhe über Terrain. Bis auf 2 Baufelder soll die Höhenbegrenzung nicht darüber hinausgehen. Nur für das geplante Audimax und das geplante Seminar- und Ausstellungsgebäude sollen größere Höhen zulässig sein.

Die einzelnen Nutzungen im „Sonstigen Sondergebiet“ werden aufgeführt. Neben den eigentlichen Universitätsbetrieb sind der Öffentlichkeit dienliche öffentliche und private Einrichtungen sowie universitätsnahes Kleingewerbe zulässig. Ein solches Kleingewerbe ist dort bereits vorhanden. Durch Aufnahme in die Festsetzungen würden solche kleinen Läden im Nachhinein legalisiert.

Der Versiegelungsgrad war bisher mit 70 % angedacht. Aufgrund der vorgesehenen Planung ist ein Versiegelungsgrad von max. 80 % zulässig. Derzeit beträgt der Versiegelungsgrad 55 %. Gleichwohl wird es durch Aufnahme alter Fahrbahnen zu Entsiegelungen im beträchtlichen Umfang kommen. Wie bereits ausgeführt, werden die Verkehrsflächen nur in den Hauptanbindungen festgelegt. Die Anlegung weiterer Verkehrsflächen obliegt der Universität in ihrer eigenen Planung. Die Festsetzungen enthalten Regelungen, in welchem Umfang Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, wenn vorhandene Bäume mit einem gewissen Stammumfang im Zuge der Planung entfernt werden müssen. Ausgleichsmaßnahmen, die aufgrund des Umweltberichtes vorzunehmen sind, werden außerhalb des Plangebiets vorgenommen. Das geplante Parkhaus wird zur Vermeidung von Blendungen zu den zur Wohnbebauung ausgerichteten Seite in geschlossener Bauweise ausgebildet.

Die vorhandene Wohnbebauung im Süden und im nördlichen Bereich der Scharnhorststraße wird keine Nachteile durch die Entwicklung erfahren, weil das Gelände vorrangig über die Uelzener Straße verkehrlich erschlossen wird.

Die zulässige Bebauung der Baufelder untereinander wird variabel gestaltbar sein, dass heißt, dass die einzelnen Vorhaben zwischen den einzelnen Baufeldern insoweit austauschbar gehandhabt werden können, als dass es vergleichbar ist mit dem, was auf dem Gesamtareal zulässig ist.

Das geplante Parkhaus darf eine maximale Kapazität von 800 Stellplätzen haben. Die Stellplatzflächen auf dem Areal sollen auf 3 – 4 Stellen konzentriert werden.

 

Ratsherr Riechey hat in Erinnerung, dass im Vorfeld der Planungen auch schon einmal über untergeschossiges Parken nachgedacht wurde.

Im Baufeld 4 (zwischen Bibliothek und Sprachzentrum) ist auf der Grünanlage ein Baukörper geplant. Ihn interessiert, was hier geplant sei.

Im Baufeld 1 ist der Baukörper des geplanten Audimax so eingezeichnet, dass davon Vorbauten der Vamos-Veranstaltungshalle von betroffen wären.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – führt hierzu aus, dass im Baufeld 4 ein Studentenwohnheim und eine Erweiterung hierzu vorgesehen sei. Die biergartenähnlichen Vorbauten des Vamos werden einem Audimax-Neubau weichen müssen. Das Vamos wird zwangsläufig eine äußere Neugestaltung erhalten müssen.

Weitergehende Fragen auch zur detaillierten Ausgestaltung eines Parkhauses lassen sich bezüglich geplanter weiterer Baulichkeiten im derzeitigen Planungsstand der Bauleitplanung noch nicht beantworten. Bei der öffentlichen Auslegung wird quasi als Handreichung eine Erläuterung als Vorfassung der Begründung zur Einsichtnahme vorliegen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Auslegung im Zeitraum März/April 2008 vorgesehen sei. Dies wird ortsüblich durch Pressemitteilung bekannt gegeben. Bewusst ist man sich der Tatsache, dass das Interesse auch bei den Studenten hoch sei. Die Planung wird deshalb ergänzend in das Internet eingestellt.

 

Ratsherr Riechey begrüßt es ausdrücklich, dass Studenten sich auch im Internet die Planunterlagen ansehen können. Wenn die Auslegung in den April hineinreicht, hat auch die Vorlesungszeit wieder begonnen, so dass die Studenten auch anwesend sein werden.

 

Beigeordneter Körner möchte dargestellt haben, warum von der allgemein geltenden Höhenbegrenzung von 21 m u. a. im Baufeld des Audimax abgewichen werden soll. Auch von Interesse ist, wie groß der Baukörper insgesamt werden soll. Auch bittet er, die Parkplatzsituation darzustellen.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – zeigt auf, dass das geplante Bauwerk an einer Stelle eine Höhe von 38 m über Terrain erreichen wird. Da nur ein kleiner Teil des Gebäudes eine solche Höhe erreichen soll, werden auch keine umliegenden Gebäude beschattet.

 

Ratsherr Meihsies fügt ergänzend hinzu, dass lt. der Darstellung im Internet der Baukörper 15.000 m² brutto umbaute Geschossfläche umfassen wird.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – zeigt die Flächen für Stellplätze auf. Insgesamt sind Stellplätze für 1.200 Fahrzeuge vorgesehen.

 

Beigeordneter Körner hat den Darstellungen entnommen, dass der Versiegelungsgrad von 55 % auf 80 % ansteigen kann.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass dies bezogen auf das Gesamtareal zu betrachten ist. Auch wird nur die Möglichkeit zugelassen, was nicht bedeutet, dass es auch so kommt.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass im Zuge des weiteren Verfahrens ein Verkehrsgutachten zu beauftragen sein wird, über dessen Inhalte zu diskutieren sein wird. Das Verkehrsgutachten wird Fragen zur inneren und äußeren Erschließung zu beantworten haben. Auf der Grundlage dieser Aussagen wird man die Planungen dahingehend treffen können, ob für die Anbindung an die Uelzener Straße eine Lichtsignalanlage oder eine Kreisellösung präferiert wird. Erforderlich sind in diesem Zusammenhang auch ergänzende Angaben über die vorgesehenen Nutzungsarten und die Standorte der geplanten Stellplatzanlagen. Für jede Verkehrsart ist einzeln ein schlüssiger Nachweis zu erbringen. Dargestellt werden muss dabei nicht nur, wie die Verkehre geführt werden, sondern auch wo die Verkehre bleiben. Auch auf die Radwegeführung über das Campus-Gelände wird einzugehen sein.

Erforderlicher Grünausgleich wird außerhalb des Universitätsgeländes vorgenommen. Dies ist auch möglich und sinnvoll, weil das Universitätsgelände an zwei Seiten von Grün flankiert wird. Der wünschenswerte räumliche Bezug zur Universität ist gegeben. Insofern erfüllt der Ausgleich außerhalb des Universitätsareals keineswegs nur Alibifunktion. Der Ausgleich wird nachhaltig vorgenommen. Wo keine Abholzungen aufgrund der Planungen vorgenommen werden müssen, sollen auch keine stattfinden.

 

Beigeordneter Körner interessiert, ob die kostenlose Audimax-Mitnutzung für Belange der Stadt bereits geregelt sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass innere Strukturen eines Audimax-Neubaus noch nicht bekannt sind. Es gibt noch keine Zahlen über Nutzflächen und Besucherkapazitäten. Auch besteht noch keine Vereinbarung über eine Mitnutzung durch die Stadt. All dies wird noch zu verhandeln sein. Entsprechende Verträge müssen hierzu noch vorbereit und abgeschlossen werden. Die festzulegenden Bedingungen werden an den zu gewährenden Baukostenzuschuss zu koppeln sein. Im derzeitigen Stand der Planungen lassen sich solche Fragen wie auch detaillierte Frage zu den anderen geplanten Vorhaben noch nicht beantworten.

Verdeutlicht wird noch einmal die vorgesehene Vorgehensweise im Verfahren. Die Rolle der Stadt ist als die eines Moderators zu verstehen. Ziel ist es, im Vorfeld Konsens mit allen Beteiligten zu erreichen. Diese Vorgehensweise beinhaltet aber auch Unwägbarkeiten in der Weise, dass man sich in einem fließenden Prozess befindet, in dem ggf. Nachbesserungen erforderlich werden können.

 

Beigeordnete Schellmann  gelangt zu der Erkenntnis, dass die damaligen Festsetzungen zu schnell gefasst wurden. Daraus resultierend sieht man sich heute mit Änderungsvorstellungen konfrontiert. Als gut empfindet sie, dass die Stadt vorgeprescht ist, um endlich einmal zu erfahren, was dort tatsächlich geplant sei. Möglichst viele Freiheiten der Universität bei der Planung zuzugestehen, hält sie für bedenkenswert. Man läuft dabei Gefahr, nicht mehr Herr des Verfahrens zu sein. Dies ist etwas, was sie nur ungern aus der Hand geben würde. Bei dem zulässigen Grad der möglichen Versiegelung von 80 % gibt sie zu bedenken, dass der Campus auch von seinen vorhandenen Grünflächen lebt.

Wert sollte bei allen Überlegungen darauf gelegt werden, dass der Universitätsstandort nachhaltig dort bleibt. Aufpassen muss man jedoch, dass die Fläche und damit auch das Umfeld menschlich und sympathisch bleibt.

Von Interesse ist für sie, welche konkreten Höhen das Audimax und das Hotel haben werden.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – führt nochmals aus, dass bis auf die genannte Maximalhöhe nur ¼ der Gebäudefläche eine solche Höhe erreicht. Konkrete Planungen bestehen wie bereits dargestellt noch nicht.

Parkhaus und Gästehaus dürfen eine Höhe von 21 m erreichen. Dies entspricht der Höhe der vorhandenen Kasernenbauten.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, was denn eventuell der Ersatz für wegfallendes Gästehaus und Ausstellungsraum sein könnte. Insbesondere interessiert, ob dies auch ein großes Hotel sein könnte.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass es schon Grenzen gibt, was möglich ist, und was nicht. Er vertritt die Ansicht, dass man anders als in der Innenstadt manchmal erforderlich, nicht jedes Fensterkreuz vorgeben muss. An dieser Stelle muss auch einmal eine Abweichung von dem was vorgegeben wird möglich sein.

 

Ratsherr Meihsies erinnert an die Diskussion zu Beginn der 90er Jahre. Bei der Entwicklungsplanung hat man den entscheidenden Fehler gemacht, Universitätsgelände mit angrenzender Wohnbebauung zu planen. Nicht bedacht hatte man seinerzeit, dass man der Universität Entwicklungsfläche vorhalten sollte. Dadurch bedingt, steht der Universität heute nur bedingt Entwicklungsfläche zur Verfügung. Dies ist der zentrale Zwangspunkt. Diskutiert werde deshalb in seiner Fraktion darüber, wie geht man mit der zur Verfügung stehenden Fläche so sorgsam um, dass dort noch Gebäude untergebracht werden können und eine Entwicklung ermöglicht wird, die diesen Namen auch verdient. Er stellt deshalb auch klar, dass die dargestellten Vorgaben der Planung die Zustimmung seiner Fraktion findet. Die Frage, wie wird Grün ausgeglichen sollte an dieser Stelle deshalb auch nicht kleinlich abgehandelt werden. Die Poolbildung für den Flächenausgleich hält er an dieser Stelle für sinnvoll. Auch die Frage der Verkehrsentwicklung wurde innerhalb seiner Fraktion debattiert. Die dargelegten Überlegungen, ggf. Verkehrsflächen zurückzubauen, wird dankbar und zustimmend aufgenommen. Für überlegenswert hält er den Gedanken, dass Parkhaus ggf. noch einmal aufzustocken, um damit die Parkverkehre weiter zu konzentrieren. Im Gegenzug könnte dann eine der anderen Stellplatzflächen entsiegelt und begrünt werden. Dies würde zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität beitragen. Bei der verkehrlichen Anbindung an die Uelzener Straße stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, zwei Anbindungen innerhalb von 30 m. vorzunehmen.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – stellt klar, dass die Anbindung über die Heinrich-Böll-Straße für das Wohngebiet erhalten bleiben muss.

 

Ratsherr Meihsies geht ein auf die stattgefundene Bürgerversammlung, wo sehr großer Wert auf die Qualität der Baulichkeiten, insbesondere des Audimax gelegt wurde. Gesprochen wurde u. a. auch von Passivbauweise, was nach seiner Ansicht mit dem vom Architekten Liebeskind geplanten Audimax nicht realisierbar sein dürfte. Der Nutzungsflächenanteil des Audimax dürfte bei unter 44 % liegen. Der Wirtschaftlichkeitsgrad liegt bei 60 – 70 %, so dass eine energetische Lösung nicht möglich sein wird. Gefordert ist deshalb die Universität, die diesbezüglich ihren selbst erstellten Anspruch überdenken muss. In diesem Zusammenhang ist die Frage nicht zu verdrängen, ob die EU-Vorgaben mit einer solchen Planung überhaupt eingehalten werden können. Ihm bereitet die bekannte Planung mit der Verfahrensweise der Planungsbeauftragung arge Bedenken. Nach seiner Ansicht hätten die beauftragten Planungsleistungen ausgeschrieben werden müssen. Er glaubt nicht, dass die Vorgehensweise rechtskonform ist. Eine Angebotsplanung findet durchaus seine Unterstützung. Über das Weitere müsste jedoch später diskutiert werden.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt klar, dass man bei der Diskussion in den 90er Jahren die Entwicklung der Universität nicht in dem Umfang vorhersehen konnte. Auf der Grundlage des Prozesses konnte die Diskussion nicht geführt werden. Neben der Universität waren zu der Zeit auch keine Bauflächen für den bestehenden Bedarf an Geschosswohnungsbauflächen vorhanden. Die historische Leistung war 1992 die, die Universität überhaupt nach Lüneburg zu bekommen. Man sollte nicht in den Fehler verfallen, mit heutigem Wissensstand in Kleinkrämerei über mögliche Versäumnisse der damaligen Zeit zu verfallen.

Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Beschlüsse zur damaligen Zeit die richtigen waren.

 

Ratsherr Bruns vertritt ebenso die Ansicht, dass es müßig ist, heute über damalige Entscheidungen mit dem heutigen Kenntnisstand zu debattieren. Das bringt einen in der Sache nicht weiter.

Er stellt noch einmal klar, dass man heute über Rahmenbedingungen nicht aber über Baugenehmigungen zu befinden habe. Auch er spricht sich dafür aus, den Rahmen möglichst weit zu fassen, damit man sich über kurz oder lang nicht schon wieder mit der Thematik auseinander setzen muss. Für die Universität eröffnet sich mit der vorgesehenen Planung die Möglichkeit, der Universität eine völlig neue Visitenkarte zu verpassen und wegzukommen vom Zigarrenkastenimage einheitlicher ehemaliger Kasernengebäude.

Der Rahmen sollte deshalb großzügig gesteckt werden. Seine Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Universität entsprechende Freiräume gewährt werden.

 

Beigeordneter Körner erinnert an die Diskussion aus dem Jahre 1992. Die Umwandlung des Kasernen- in ein Universitätsgelände war eine mutige aber auch weitsichtige Entscheidung. Die zwischenzeitlich eingetretene Entwicklung war nicht vorhersehbar. Für ihn stellt sich die Frage, wie die Bauaufsicht in die anstehenden Genehmigungsverfahren eingebunden werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt dar, dass auch die Universität aufgrund ihres jetzigen Rechtsstatuses Bauanträge einzureichen hat, wie jeder andere private Bauherr auch. Wie jedes andere Vorhaben wird die Bauaufsicht die Bauanträge anhand der Vorgaben prüfen.

 

Ratsherr Riechey hat festgestellt, dass die Kommunikationsbereitschaft der Universitätsleitung sich verbessert hat. Ihn interessiert, wer Auftraggeber für die Bauleitplanung an das Architektenbüro Meyer ARC ist.

 

Architekt Meyer – Büro Meyer ARC – stellt klar, dass er von der Hansestadt Lüneburg beauftragt worden sei, die Bauleitplanung zu entwickeln, um einen B-Plan aufzustellen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass seitens der Hansestadt vorgesehen sei, verschiedenste Fachgutachten zu beauftragen. Beauftragt wurden oder werden 1 B-Plan, 1 Verkehrs- und ein Schallgutachten sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht). Die Liste der beauftragten Arbeiten wurde der Universität mitgeteilt. Die Kosten hierfür werden zunächst von der Hansestadt vorfinanziert. Wenn die Baumaßnahmen später umgesetzt werden, wird man sich die Kosten teilen. Die Hansestadt wird den von der Universität zu erbringenden Anteil mit dem ausgehandelten Zuschuss für das Audimax verrechnen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Beauftragung des B-Plans und der ergänzend durchzuführenden Untersuchungen durch die Hansestadt erfolgt. Alle diese Regelungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung. Mit dieser Vorgehensweise wird Klarheit bei der Durchführung des Bauleitverfahrens sichergestellt.

 

Ratsherr Riechey interessiert zum weiteren Verfahrensablauf, in welchem Zeitfenster die förmliche Auslegung vorgenommen wird. Die Vorgehensweise im Bauleitverfahren mit der Beauftragung durch die Hansestadt findet seine Zustimmung.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass eine Festlegung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, weil noch nicht eingeschätzt werden kann, wie viel und wie kontrovers Anregungen eingehen werden und welchen Zeitraum der Abwägungsprozess in Anspruch nehmen wird. Das Zeitfenster beträgt ¼ bis zu eine ½ Jahr. Sichergestellt werden soll aber möglichst, dass das Verfahren so zügig vorangebracht wird, dass wenn die Universität eine Finanzierung für Baulichkeiten sichergestellt hat, dass dann auch möglichst ohne zeitliche Verzögerung Baugenehmigungen erteilt werden können. Rechtskräftig wird der B-Plan in diesem Jahr nicht mehr werden können. Die förmliche Auslegung hingegen soll möglichst noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden.

 

Ratsherr Riechey interessiert, ob die eingeräumten Planungsfreiräume so zu verstehen sind, dass die Universität dann planen kann, was sie will oder ob es auch zukünftig Einwirkungsmöglichkeiten der Planungsbehörde geben wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, das gewährte Freiräume nicht mit einem Freibrief gleichzusetzen sind. Baugenehmigungsverfahren sind trotzdem erforderlich.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht noch einmal, dass es nicht Aufgabe der Stadt sei über Planungsaufträge, die in die Obliegenheit und Zuständigkeit der Universität fallen, zu befinden. Das von Ratsherrn Meihsies monierte Verfahren bei der Beauftragung der Architektenleistung für das Audimax ist ausschließlich Angelegenheit der Universität.

 

Beigeordnete Schellmann stellt noch einmal klar, dass sie durchaus den Standpunkt vertritt, dass die gewährten Freiräume in den Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollten. Gleichwohl sollten diese Freiräume nicht zu großzügig bemessen werden. Genauso wichtig ist es, dass die Einflussmöglichkeiten der Stadt und gewisse andere Interessen der Stadt gewahrt bleiben.

Wichtig und gut ist, dass durch die Beauftragung des Architektenbüros Meyer ARC durch die Stadt die Bauleitplanung in geordneten Bahnen verläuft.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann)