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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung Architekt Meyer – Büro Meyer ARC -. Stadtbaurätin
Gundermann geht
einleitend darauf ein, dass die F- und die B-Plan-Änderung erforderlich ist,
weil für die Schaffung der Möglichkeit für eine zusätzliche Anbindung an die
Uelzener Straße die dazu erforderlichen Flächen derzeit außerhalb des
Geltungsbereiches liegen. Durch die Beschlussfassungen wird der Geltungsbereich
um die für die zusätzliche Anbindung erforderlichen Flächen erweitert. Mit
den Beschlüssen wird die Bauleitplanung so gestaltet, dass die Universität sich
mit den verschiedenartigsten Bauvorhaben auf ihrem Gelände in den kommenden
Jahren entwickeln kann. Der
Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur
Auslegung liegt zwar schon vor, aber aufgrund der zwischenzeitlich
konkretisierten Vorstellungen der Universität soll die Gelegenheit genutzt
werden, diese konkreter gefasste Planung vorzustellen. In
einer Informationsveranstaltung in der Universität wurde vor 2 Wochen
interessierten Bürgern die Bauleitplanung vorgestellt, mit der man ins
Verfahren gehen will. Deutlich wurde dabei, dass viele der Erschienenen der
irrigen Annahme waren, dass nicht, wie angekündigt, das Bauleitverfahren,
sondern vielmehr die geplanten Baulichkeiten selbst vorgestellt werden würden. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – geht ein auf die bisherigen Inhalte des B-Plans. Für die
Umsetzung der Vorhaben der Universität bietet sich statt eines vorzunehmenden Änderungsverfahrens
zum B-Plan alternativ als saubere Lösung der Abarbeitung die Neuaufstellung
eines B-Plans an. Erreicht werden soll, dass der Universität über einen
möglichst langen Zeitraum von Jahren ein Freiraum für geplante Entwicklungen
eingeräumt wird, zumal zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, wohin
und in welchen Zeiträumen die Entwicklung der Universität gehen wird. Mit den Freiräumen
wird vermieden, dass man den B-Plan alle paar Jahre für mögliche Änderungen
wieder anfassen muss. Der
Geltungsbereich ist in 11 Baufelder eingeteilt. Erfasst sind hierbei außer der Hauptzufahrt
Uelzener Straße und des Düvelsbrooker Weges keine Verkehrsflächen. Übernommen
wurden in die Planung auch die vorhandenen Baulichkeiten sowie die von der
Universität bereits benannten Bauvorhaben. Zielsetzung ist, die Anbindung
Scharnhorststraße nicht weiter verkehrlich zu belasten. Die Hauptanbindung soll
von der Uelzener Straße aus erfolgen. Beinhaltet ist dabei auch eine Zufahrt zu
einem geplanten Parkhaus. Der Hauptzugang zum Audimax ist ebenfalls zur
Uelzener Straße hin orientiert. Auch wenn weitere Parkflächen vorgesehen sind,
soll doch das Campusgelände weitgehend autofrei gehalten werden. Innerhalb der
aufgezeigten Baufelder wird es gegenüber den anderen Baufeldern keine
gesonderten Baugrenzen geben. Nur eine nach außen gemäß der NBauO ist
vorgesehen. Aufgelistet sind die zulässigen Gebäudehöhen. Ausgangswert ist
hierbei der Altbestand der Kasernengebäude von durchschnittlich 21 m Höhe über
Terrain. Bis auf 2 Baufelder soll die Höhenbegrenzung nicht darüber hinausgehen.
Nur für das geplante Audimax und das geplante Seminar- und Ausstellungsgebäude
sollen größere Höhen zulässig sein. Die
einzelnen Nutzungen im „Sonstigen Sondergebiet“ werden aufgeführt.
Neben den eigentlichen Universitätsbetrieb sind der Öffentlichkeit dienliche
öffentliche und private Einrichtungen sowie universitätsnahes Kleingewerbe
zulässig. Ein solches Kleingewerbe ist dort bereits vorhanden. Durch Aufnahme
in die Festsetzungen würden solche kleinen Läden im Nachhinein legalisiert. Der
Versiegelungsgrad war bisher mit 70 % angedacht. Aufgrund der vorgesehenen
Planung ist ein Versiegelungsgrad von max. 80 % zulässig. Derzeit beträgt der Versiegelungsgrad
55 %. Gleichwohl wird es durch Aufnahme alter Fahrbahnen zu Entsiegelungen im
beträchtlichen Umfang kommen. Wie bereits ausgeführt, werden die
Verkehrsflächen nur in den Hauptanbindungen festgelegt. Die Anlegung weiterer
Verkehrsflächen obliegt der Universität in ihrer eigenen Planung. Die
Festsetzungen enthalten Regelungen, in welchem Umfang Ersatzpflanzungen
vorzunehmen sind, wenn vorhandene Bäume mit einem gewissen Stammumfang im Zuge
der Planung entfernt werden müssen. Ausgleichsmaßnahmen, die aufgrund des
Umweltberichtes vorzunehmen sind, werden außerhalb des Plangebiets vorgenommen.
Das geplante Parkhaus wird zur Vermeidung von Blendungen zu den zur Wohnbebauung
ausgerichteten Seite in geschlossener Bauweise ausgebildet. Die vorhandene
Wohnbebauung im Süden und im nördlichen Bereich der Scharnhorststraße wird
keine Nachteile durch die Entwicklung erfahren, weil das Gelände vorrangig über
die Uelzener Straße verkehrlich erschlossen wird. Die
zulässige Bebauung der Baufelder untereinander wird variabel gestaltbar sein,
dass heißt, dass die einzelnen Vorhaben zwischen den einzelnen Baufeldern
insoweit austauschbar gehandhabt werden können, als dass es vergleichbar ist
mit dem, was auf dem Gesamtareal zulässig ist. Das geplante
Parkhaus darf eine maximale Kapazität von 800 Stellplätzen haben. Die
Stellplatzflächen auf dem Areal sollen auf 3 – 4 Stellen konzentriert
werden. Ratsherr
Riechey hat in
Erinnerung, dass im Vorfeld der Planungen auch schon einmal über
untergeschossiges Parken nachgedacht wurde. Im
Baufeld 4 (zwischen Bibliothek und Sprachzentrum) ist auf der Grünanlage ein
Baukörper geplant. Ihn interessiert, was hier geplant sei. Im
Baufeld 1 ist der Baukörper des geplanten Audimax so eingezeichnet, dass davon
Vorbauten der Vamos-Veranstaltungshalle von betroffen wären. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – führt hierzu aus, dass im Baufeld 4 ein Studentenwohnheim
und eine Erweiterung hierzu vorgesehen sei. Die biergartenähnlichen Vorbauten
des Vamos werden einem Audimax-Neubau weichen müssen. Das Vamos wird
zwangsläufig eine äußere Neugestaltung erhalten müssen. Weitergehende
Fragen auch zur detaillierten Ausgestaltung eines Parkhauses lassen sich
bezüglich geplanter weiterer Baulichkeiten im derzeitigen Planungsstand der
Bauleitplanung noch nicht beantworten. Bei der öffentlichen Auslegung wird
quasi als Handreichung eine Erläuterung als Vorfassung der Begründung zur Einsichtnahme
vorliegen. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass die Auslegung im Zeitraum März/April 2008 vorgesehen sei. Dies wird
ortsüblich durch Pressemitteilung bekannt gegeben. Bewusst ist man sich der
Tatsache, dass das Interesse auch bei den Studenten hoch sei. Die Planung wird
deshalb ergänzend in das Internet eingestellt. Ratsherr
Riechey begrüßt es
ausdrücklich, dass Studenten sich auch im Internet die Planunterlagen ansehen
können. Wenn die Auslegung in den April hineinreicht, hat auch die
Vorlesungszeit wieder begonnen, so dass die Studenten auch anwesend sein
werden. Beigeordneter
Körner möchte
dargestellt haben, warum von der allgemein geltenden Höhenbegrenzung von 21 m
u. a. im Baufeld des Audimax abgewichen werden soll. Auch von Interesse ist,
wie groß der Baukörper insgesamt werden soll. Auch bittet er, die
Parkplatzsituation darzustellen. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – zeigt auf, dass das geplante Bauwerk an einer Stelle eine
Höhe von 38 m über Terrain erreichen wird. Da nur ein kleiner Teil des Gebäudes
eine solche Höhe erreichen soll, werden auch keine umliegenden Gebäude
beschattet. Ratsherr
Meihsies fügt
ergänzend hinzu, dass lt. der Darstellung im Internet der Baukörper 15.000 m²
brutto umbaute Geschossfläche umfassen wird. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – zeigt die Flächen für Stellplätze auf. Insgesamt sind
Stellplätze für 1.200 Fahrzeuge vorgesehen. Beigeordneter
Körner hat den
Darstellungen entnommen, dass der Versiegelungsgrad von 55 % auf 80 % ansteigen
kann. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass dies bezogen auf das Gesamtareal zu
betrachten ist. Auch wird nur die Möglichkeit zugelassen, was nicht bedeutet,
dass es auch so kommt. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass im Zuge des weiteren Verfahrens ein Verkehrsgutachten zu
beauftragen sein wird, über dessen Inhalte zu diskutieren sein wird. Das
Verkehrsgutachten wird Fragen zur inneren und äußeren Erschließung zu
beantworten haben. Auf der Grundlage dieser Aussagen wird man die Planungen
dahingehend treffen können, ob für die Anbindung an die Uelzener Straße eine
Lichtsignalanlage oder eine Kreisellösung präferiert wird. Erforderlich sind in
diesem Zusammenhang auch ergänzende Angaben über die vorgesehenen Nutzungsarten
und die Standorte der geplanten Stellplatzanlagen. Für jede Verkehrsart ist
einzeln ein schlüssiger Nachweis zu erbringen. Dargestellt werden muss dabei
nicht nur, wie die Verkehre geführt werden, sondern auch wo die Verkehre
bleiben. Auch auf die Radwegeführung über das Campus-Gelände wird einzugehen
sein. Erforderlicher
Grünausgleich wird außerhalb des Universitätsgeländes vorgenommen. Dies ist
auch möglich und sinnvoll, weil das Universitätsgelände an zwei Seiten von Grün
flankiert wird. Der wünschenswerte räumliche Bezug zur Universität ist gegeben.
Insofern erfüllt der Ausgleich außerhalb des Universitätsareals keineswegs nur
Alibifunktion. Der Ausgleich wird nachhaltig vorgenommen. Wo keine Abholzungen
aufgrund der Planungen vorgenommen werden müssen, sollen auch keine
stattfinden. Beigeordneter
Körner interessiert,
ob die kostenlose Audimax-Mitnutzung für Belange der Stadt bereits geregelt
sei. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass innere Strukturen eines Audimax-Neubaus noch nicht bekannt sind. Es gibt
noch keine Zahlen über Nutzflächen und Besucherkapazitäten. Auch besteht noch
keine Vereinbarung über eine Mitnutzung durch die Stadt. All dies wird noch zu verhandeln
sein. Entsprechende Verträge müssen hierzu noch vorbereit und abgeschlossen
werden. Die festzulegenden Bedingungen werden an den zu gewährenden
Baukostenzuschuss zu koppeln sein. Im derzeitigen Stand der Planungen lassen
sich solche Fragen wie auch detaillierte Frage zu den anderen geplanten
Vorhaben noch nicht beantworten. Verdeutlicht
wird noch einmal die vorgesehene Vorgehensweise im Verfahren. Die Rolle der
Stadt ist als die eines Moderators zu verstehen. Ziel ist es, im Vorfeld
Konsens mit allen Beteiligten zu erreichen. Diese Vorgehensweise beinhaltet
aber auch Unwägbarkeiten in der Weise, dass man sich in einem fließenden
Prozess befindet, in dem ggf. Nachbesserungen erforderlich werden können. Beigeordnete
Schellmann gelangt zu der Erkenntnis, dass die damaligen
Festsetzungen zu schnell gefasst wurden. Daraus resultierend sieht man sich
heute mit Änderungsvorstellungen konfrontiert. Als gut empfindet sie, dass die
Stadt vorgeprescht ist, um endlich einmal zu erfahren, was dort tatsächlich
geplant sei. Möglichst viele Freiheiten der Universität bei der Planung
zuzugestehen, hält sie für bedenkenswert. Man läuft dabei Gefahr, nicht mehr
Herr des Verfahrens zu sein. Dies ist etwas, was sie nur ungern aus der Hand
geben würde. Bei dem zulässigen Grad der möglichen Versiegelung von 80 % gibt
sie zu bedenken, dass der Campus auch von seinen vorhandenen Grünflächen lebt. Wert
sollte bei allen Überlegungen darauf gelegt werden, dass der Universitätsstandort
nachhaltig dort bleibt. Aufpassen muss man jedoch, dass die Fläche und damit
auch das Umfeld menschlich und sympathisch bleibt. Von
Interesse ist für sie, welche konkreten Höhen das Audimax und das Hotel haben
werden. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – führt nochmals aus, dass bis auf die genannte Maximalhöhe
nur ¼ der Gebäudefläche eine solche Höhe erreicht. Konkrete Planungen bestehen
wie bereits dargestellt noch nicht. Parkhaus
und Gästehaus dürfen eine Höhe von 21 m erreichen. Dies entspricht der Höhe der
vorhandenen Kasernenbauten. Beigeordnete
Schellmann interessiert, was denn eventuell der Ersatz
für wegfallendes Gästehaus und Ausstellungsraum sein könnte. Insbesondere
interessiert, ob dies auch ein großes Hotel sein könnte. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass es schon Grenzen gibt, was möglich ist,
und was nicht. Er vertritt die Ansicht, dass man anders als in der Innenstadt
manchmal erforderlich, nicht jedes Fensterkreuz vorgeben muss. An dieser Stelle
muss auch einmal eine Abweichung von dem was vorgegeben wird möglich sein. Ratsherr
Meihsies erinnert
an die Diskussion zu Beginn der 90er Jahre. Bei der Entwicklungsplanung hat man
den entscheidenden Fehler gemacht, Universitätsgelände mit angrenzender Wohnbebauung
zu planen. Nicht bedacht hatte man seinerzeit, dass man der Universität Entwicklungsfläche
vorhalten sollte. Dadurch bedingt, steht der Universität heute nur bedingt
Entwicklungsfläche zur Verfügung. Dies ist der zentrale Zwangspunkt. Diskutiert
werde deshalb in seiner Fraktion darüber, wie geht man mit der zur Verfügung
stehenden Fläche so sorgsam um, dass dort noch Gebäude untergebracht werden können
und eine Entwicklung ermöglicht wird, die diesen Namen auch verdient. Er stellt
deshalb auch klar, dass die dargestellten Vorgaben der Planung die Zustimmung
seiner Fraktion findet. Die Frage, wie wird Grün ausgeglichen sollte an dieser
Stelle deshalb auch nicht kleinlich abgehandelt werden. Die Poolbildung für den
Flächenausgleich hält er an dieser Stelle für sinnvoll. Auch die Frage der
Verkehrsentwicklung wurde innerhalb seiner Fraktion debattiert. Die dargelegten
Überlegungen, ggf. Verkehrsflächen zurückzubauen, wird dankbar und zustimmend
aufgenommen. Für überlegenswert hält er den Gedanken, dass Parkhaus ggf. noch
einmal aufzustocken, um damit die Parkverkehre weiter zu konzentrieren. Im
Gegenzug könnte dann eine der anderen Stellplatzflächen entsiegelt und begrünt
werden. Dies würde zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität beitragen. Bei
der verkehrlichen Anbindung an die Uelzener Straße stellt sich die Frage, ob es
Sinn macht, zwei Anbindungen innerhalb von 30 m. vorzunehmen. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – stellt klar, dass die Anbindung über die
Heinrich-Böll-Straße für das Wohngebiet erhalten bleiben muss. Ratsherr
Meihsies geht ein
auf die stattgefundene Bürgerversammlung, wo sehr großer Wert auf die Qualität
der Baulichkeiten, insbesondere des Audimax gelegt wurde. Gesprochen wurde u.
a. auch von Passivbauweise, was nach seiner Ansicht mit dem vom Architekten
Liebeskind geplanten Audimax nicht realisierbar sein dürfte. Der
Nutzungsflächenanteil des Audimax dürfte bei unter 44 % liegen. Der
Wirtschaftlichkeitsgrad liegt bei 60 – 70 %, so dass eine energetische
Lösung nicht möglich sein wird. Gefordert ist deshalb die Universität, die
diesbezüglich ihren selbst erstellten Anspruch überdenken muss. In diesem Zusammenhang
ist die Frage nicht zu verdrängen, ob die EU-Vorgaben mit einer solchen Planung
überhaupt eingehalten werden können. Ihm bereitet die bekannte Planung mit der
Verfahrensweise der Planungsbeauftragung arge Bedenken. Nach seiner Ansicht hätten
die beauftragten Planungsleistungen ausgeschrieben werden müssen. Er glaubt
nicht, dass die Vorgehensweise rechtskonform ist. Eine Angebotsplanung findet
durchaus seine Unterstützung. Über das Weitere müsste jedoch später diskutiert
werden. Beigeordneter
Dörbaum stellt
klar, dass man bei der Diskussion in den 90er Jahren die Entwicklung der
Universität nicht in dem Umfang vorhersehen konnte. Auf der Grundlage des
Prozesses konnte die Diskussion nicht geführt werden. Neben der Universität
waren zu der Zeit auch keine Bauflächen für den bestehenden Bedarf an
Geschosswohnungsbauflächen vorhanden. Die historische Leistung war 1992 die,
die Universität überhaupt nach Lüneburg zu bekommen. Man sollte nicht in den Fehler
verfallen, mit heutigem Wissensstand in Kleinkrämerei über mögliche
Versäumnisse der damaligen Zeit zu verfallen. Es
ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Beschlüsse zur damaligen Zeit die
richtigen waren. Ratsherr
Bruns vertritt
ebenso die Ansicht, dass es müßig ist, heute über damalige Entscheidungen mit
dem heutigen Kenntnisstand zu debattieren. Das bringt einen in der Sache nicht
weiter. Er stellt
noch einmal klar, dass man heute über Rahmenbedingungen nicht aber über
Baugenehmigungen zu befinden habe. Auch er spricht sich dafür aus, den Rahmen
möglichst weit zu fassen, damit man sich über kurz oder lang nicht schon wieder
mit der Thematik auseinander setzen muss. Für die Universität eröffnet sich mit
der vorgesehenen Planung die Möglichkeit, der Universität eine völlig neue Visitenkarte
zu verpassen und wegzukommen vom Zigarrenkastenimage einheitlicher ehemaliger
Kasernengebäude. Der
Rahmen sollte deshalb großzügig gesteckt werden. Seine Fraktion spricht sich
dafür aus, dass der Universität entsprechende Freiräume gewährt werden. Beigeordneter
Körner erinnert an
die Diskussion aus dem Jahre 1992. Die Umwandlung des Kasernen- in ein
Universitätsgelände war eine mutige aber auch weitsichtige Entscheidung. Die
zwischenzeitlich eingetretene Entwicklung war nicht vorhersehbar. Für ihn stellt
sich die Frage, wie die Bauaufsicht in die anstehenden Genehmigungsverfahren
eingebunden werden kann. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
dar, dass auch die Universität aufgrund ihres jetzigen Rechtsstatuses
Bauanträge einzureichen hat, wie jeder andere private Bauherr auch. Wie jedes
andere Vorhaben wird die Bauaufsicht die Bauanträge anhand der Vorgaben prüfen. Ratsherr
Riechey hat
festgestellt, dass die Kommunikationsbereitschaft der Universitätsleitung sich
verbessert hat. Ihn interessiert, wer Auftraggeber für die Bauleitplanung an
das Architektenbüro Meyer ARC ist. Architekt
Meyer – Büro Meyer ARC – stellt klar, dass er von der Hansestadt Lüneburg beauftragt
worden sei, die Bauleitplanung zu entwickeln, um einen B-Plan aufzustellen. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass seitens der Hansestadt vorgesehen sei, verschiedenste Fachgutachten zu
beauftragen. Beauftragt wurden oder werden 1 B-Plan, 1 Verkehrs- und ein
Schallgutachten sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht). Die Liste
der beauftragten Arbeiten wurde der Universität mitgeteilt. Die Kosten hierfür
werden zunächst von der Hansestadt vorfinanziert. Wenn die Baumaßnahmen später
umgesetzt werden, wird man sich die Kosten teilen. Die Hansestadt wird den von
der Universität zu erbringenden Anteil mit dem ausgehandelten Zuschuss für das
Audimax verrechnen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Beauftragung
des B-Plans und der ergänzend durchzuführenden Untersuchungen durch die Hansestadt
erfolgt. Alle diese Regelungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung.
Mit dieser Vorgehensweise wird Klarheit bei der Durchführung des
Bauleitverfahrens sichergestellt. Ratsherr
Riechey interessiert
zum weiteren Verfahrensablauf, in welchem Zeitfenster die förmliche Auslegung
vorgenommen wird. Die Vorgehensweise im Bauleitverfahren mit der Beauftragung
durch die Hansestadt findet seine Zustimmung. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass eine Festlegung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, weil
noch nicht eingeschätzt werden kann, wie viel und wie kontrovers Anregungen
eingehen werden und welchen Zeitraum der Abwägungsprozess in Anspruch nehmen
wird. Das Zeitfenster beträgt ¼ bis zu eine ½ Jahr. Sichergestellt werden soll
aber möglichst, dass das Verfahren so zügig vorangebracht wird, dass wenn die
Universität eine Finanzierung für Baulichkeiten sichergestellt hat, dass dann
auch möglichst ohne zeitliche Verzögerung Baugenehmigungen erteilt werden
können. Rechtskräftig wird der B-Plan in diesem Jahr nicht mehr werden können.
Die förmliche Auslegung hingegen soll möglichst noch in diesem Jahr zum
Abschluss gebracht werden. Ratsherr
Riechey interessiert,
ob die eingeräumten Planungsfreiräume so zu verstehen sind, dass die
Universität dann planen kann, was sie will oder ob es auch zukünftig Einwirkungsmöglichkeiten
der Planungsbehörde geben wird. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
klar, das gewährte Freiräume nicht mit einem Freibrief gleichzusetzen sind.
Baugenehmigungsverfahren sind trotzdem erforderlich. Beigeordneter
Dörbaum verdeutlicht
noch einmal, dass es nicht Aufgabe der Stadt sei über Planungsaufträge, die in
die Obliegenheit und Zuständigkeit der Universität fallen, zu befinden. Das von
Ratsherrn Meihsies monierte Verfahren bei der Beauftragung der Architektenleistung
für das Audimax ist ausschließlich Angelegenheit der Universität. Beigeordnete
Schellmann stellt
noch einmal klar, dass sie durchaus den Standpunkt vertritt, dass die gewährten
Freiräume in den Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollten.
Gleichwohl sollten diese Freiräume nicht zu großzügig bemessen werden. Genauso
wichtig ist es, dass die Einflussmöglichkeiten der Stadt und gewisse andere
Interessen der Stadt gewahrt bleiben. Wichtig
und gut ist, dass durch die Beauftragung des Architektenbüros Meyer ARC durch
die Stadt die Bauleitplanung in geordneten Bahnen verläuft. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung
(Beigeordnete Schellmann) |
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