Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen" Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches Beschluss über die weitere Verfahrensart Beschluss über Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2008    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2726/08 Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen"
Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
Beschluss über die weitere Verfahrensart
Beschluss über Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand des in der Beschlussvorlage detailliert ausgeführten Sachverhaltes die Gründe für die Änderung des Geltungsbereiches. Ausführlich wird dazu vorgetragen, was auf den Flächen innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen ist.

Vorgesehen ist neben der erforderlichen F-Plan-Änderung einen möglichst schlanken und unaufwändigen B-Plan aufzustellen. Die Erstellung und Durchführung wird die Verwaltung selbst durchführen. Dies vor dem Hintergrund, dass man selbst als Behörde für das Planungsrecht und das Bauordnungsrecht zuständig ist und auch die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen hat. Der Geltungsbereich soll auch deshalb auf das Notwendige reduziert werden. Das B-Plan-Verfahren enthält bewusst keine Koppelung an das vorgesehene PPP-Verfahren für die geplanten Baumaßnahmen. Alle dafür zu erstellenden Grundlagen werden im Ausschuss vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beigeordneter Körner geht davon aus, dass in der heutigen Sitzung keine Tatsachen hinsichtlich eines PPP-Verfahrens geschaffen werden. Hier sollte man den noch durchzuführenden Beratungen in den Fraktionen sowie den für die kommende Woche anberaumten neuerlichen Sitzungstermin zusammen mit dem Schulausschuss nicht vorgreifen.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass, wie Stadtbaurätin Gundermann bereits ausgeführt hat, durchzuführende Bauleitverfahren völlig getrennt von einem möglichen PPP-Verfahren zu betrachten ist. Auch in der gemeinsamen ABS-Sitzung mit dem Schulausschuss wird es noch keine Entscheidung über ein PPP-Verfahren geben. In dieser Sitzung wird vorrangig über die Schul- und die Museumsplanung sowie die Investitionspläne der kommenden Jahre gesprochen werden.

Über die Durchführung eines PPP-Verfahrens bedarf es eines eigenständigen Beschlusses im Rat.

 

Beigeordneter Körner merkt ergänzend an, dass an die St. Ursula Schule erst ein Anbau vorgenommen wurde. Für ihn stellt sich die Frage, ob die Entwicklung zu einem neuen Standort zu der Zeit nicht schon absehbar gewesen sei.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht sich dafür aus, dass solche Themenkreise in der nächsten gemeinsamen Sitzung mit dem Schulausschuss angesprochen werden sollten.

Heute geht es um eine Beschlussfassung darüber, dass man in eine Bürgerbeteiligung gehen kann.

 

Beigeordnete Schellmann  pflichtet Beigeordneten Körner bei. Für sie ist das Nachhaken verständlich. Auf die getätigte Aussage, durch dass die planungsrechtliche Rahmensetzung nur städtische Bauobjekte auf dem Gelände abzusichern seien, möchte sie wissen, ob die katholische St. Ursula Schule eine städtische Schule sei oder eine kirchliche, die staatlich unterstützt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Schule an den neuen Standort allein von der Stadt gebaut werde. An dem jetzigen Standort handelt es sich um eine gesondert zu betrachtende Situation. Die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden gestalten sich vielschichtig und kompliziert. Ein Teil des Schulgeländes gehört der Kirche. Am jetzigen Standort gehört sowohl die eigentliche Schule als auch der Anbau der Stadt. Die Stadt ist hierbei Träger der Baukosten wie an anderen Schulstandorten auch.

Zu überlegen wäre eine finanzielle Beteiligung der Kirche beim Bau des neuen Schulgebäudes nur in einem solchen Fall, dass beispielsweise der Raumbedarf aufgrund der konfessionellen Ausrichtung ein höherer wäre, als er in vergleichsweise anderen Schulen üblich ist.

 

Ratsherr Riechey hält die Durchführung eines PPP-Verfahrens grundsätzlich für den falschen Weg.

Ihn interessiert, um nicht weitere leidliche Verflechtungen mit der E.on-Avacon eingehen zu müssen, welchen Marktwert das Gelände haben würde, wenn die Stadt diese Flächen der E.on-Avacon abkaufen würde. Von Interesse ist dabei auch die zeitliche Abfolge der weiteren Vorgehensweise.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass eine solche Frage derzeit nicht beantwortet werden kann. Wenn für die Beschlussfassung über die Durchführung eines PPP-Verfahrens dem Rat die Beschlussvorlage vorgelegt wird, muss auch eine Beschlussfassung über den Ankauf der angesprochenen Flächen erfolgen. Spätestens dann wird man den konkreten Kaufpreis benennen können.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass zunächst in der kommenden Woche die geplanten Bauvorhaben in der angesprochenen Sitzung vorgestellt werden.

Hingewiesen wird noch einmal darauf, dass auch ein mögliches PPP-Verfahren von einem Grundstückskauf getrennt betrachtet werden müsse.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, welche Grenzwerte gegenüber der vorhandene Bebauung an der Wallstraße vom Schulhof aus einzuhalten sein werden. Auch von Interesse dürfte die Prüfung der Frage sein, ob man auf dem Gelände von Altablagerungen ausgehen muss. Geprüft werden müsste auch, ob der vorhandene Altbaumbestand schon aufgenommen wurde und dieser bei der Umsetzung der Maßnahmen geschützt sein wird.

 

Fachbereichsleiterin Böhme verdeutlicht, dass man sich ganz am Anfang des Verfahrens befindet. Im Verlaufe des weiteren Verfahrens werden wie üblich begleitende Untersuchungen vorzunehmen sein. Zu untersuchen wird dabei auch sein, dass es für die Anlieger der Wallstraße zu keinen erhöhten Lärmbeeinträchtigungen kommt. Dazu wird die Beauftragung eines Lärmgutachtens erforderlich sein. Der Umweltbereich wird einbezogen werden und Entscheidungen darüber treffen, ob und an welchen Stellen Bodenuntersuchungen vorzunehmen sein werden. Der Baumbestand ist noch nicht erfasst. Auch dies wird erst im weiteren Verfahrensverlauf vorgenommen.

 

Ratsherr Bruns  entnimmt den Zielsetzungen des B-Plans durch Reduzierung des Geltungsbereiches, dass der Standort der Avacon gesichert ist. Auf einem Teilbereich des Areals wird auch der Ausbildungsbetrieb der Avacon weiterhin durchgeführt. Insofern hätte er bezogen auf die gewährleistete Standortsicherheit der Avacon kein Problem, der vorgestellten Planung zuzustimmen.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass die Sicherung des Standortes Avacon eine wesentliche Rolle bei der Planung spielt.

 

Beigeordneter Körner befürchtet, dass es bei einer Standortsicherung und Aufrechterhaltung der Ausbildungswerkstatt als unternehmerische Entscheidung doch irgendwann einmal dazu kommen könnte, dass der Standort Lüneburg aufgegeben wird. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass der Avacon noch einmal ganz klar dargelegt wird, dass ein Verbleib des Betreibers aus Sicht der Stadt am jetzigen Standort wünschenswert wäre. Dies sollte vielleicht auch im Rahmen der abzuschließenden Grundstücksverträge zum Ausdruck und möglichst auch verankert werden.

Von Interesse ist für ihn die vorgesehene verkehrliche Erschließung.

 

Ratsherr Bruns  erklärt hierzu, dass die Standortfrage auch Inhalt des Konzessionsvertrages sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass Verkehrskonzept noch vorgestellt wird. Vorgesehen ist, dass die Avacon ihre derzeitige Zufahrt beibehält. Über diese Zu- und Abfahrt könnte die Verwaltung, die Ausbildungswerkstätten und der Theateranbau verkehrlich erschlossen werden. Schule und Sporthalle würden verkehrlich eine Anbindung an die Sülztorstraße erhalten. Detaillösungen werden zu gegebener Zeit vorgestellt.

 

Beigeordneter Dörbaum  verdeutlicht, dass das nicht Gegenstand des Bauleitverfahrens in dieser frühen Phase sei. Einigkeit besteht bei allen Beteiligten darüber, dass durch die Planung der Standort der Avacon nicht gefährdet werden dürfe.

 

Beigeordnete Schellmann hat den Ausführungen entnommen, dass eine schulische Nutzung und etwaige außerschulische Kinderbetreuung auf dem Areal vorgesehen ist. Von Interesse ist, ob damit ggf. auch die Betreibung einer Kita oder eines Horts gemeint sein kann und ob darüber schon Vorstellungen bestehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Formulierung bewusst neutral gefasst wurde. Sobald sich die Nutzungen konkretisieren, wird hierzu im Ausschuss vorgetragen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.