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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann erläutert
anhand des in der Beschlussvorlage detailliert ausgeführten Sachverhaltes die
Gründe für die Änderung des Geltungsbereiches. Ausführlich wird dazu
vorgetragen, was auf den Flächen innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen
ist. Vorgesehen
ist neben der erforderlichen F-Plan-Änderung einen möglichst schlanken und
unaufwändigen B-Plan aufzustellen. Die Erstellung und Durchführung wird die
Verwaltung selbst durchführen. Dies vor dem Hintergrund, dass man selbst als
Behörde für das Planungsrecht und das Bauordnungsrecht zuständig ist und auch
die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen hat. Der Geltungsbereich soll auch
deshalb auf das Notwendige reduziert werden. Das B-Plan-Verfahren enthält
bewusst keine Koppelung an das vorgesehene PPP-Verfahren für die geplanten
Baumaßnahmen. Alle dafür zu erstellenden Grundlagen werden im Ausschuss vorgestellt
und zur Beschlussfassung vorgelegt. Beigeordneter
Körner geht davon
aus, dass in der heutigen Sitzung keine Tatsachen hinsichtlich eines
PPP-Verfahrens geschaffen werden. Hier sollte man den noch durchzuführenden
Beratungen in den Fraktionen sowie den für die kommende Woche anberaumten
neuerlichen Sitzungstermin zusammen mit dem Schulausschuss nicht vorgreifen. Beigeordneter
Dörbaum verdeutlicht,
dass, wie Stadtbaurätin Gundermann bereits ausgeführt hat, durchzuführende
Bauleitverfahren völlig getrennt von einem möglichen PPP-Verfahren zu
betrachten ist. Auch in der gemeinsamen ABS-Sitzung mit dem Schulausschuss wird
es noch keine Entscheidung über ein PPP-Verfahren geben. In dieser Sitzung wird
vorrangig über die Schul- und die Museumsplanung sowie die Investitionspläne
der kommenden Jahre gesprochen werden. Über
die Durchführung eines PPP-Verfahrens bedarf es eines eigenständigen Beschlusses
im Rat. Beigeordneter
Körner merkt
ergänzend an, dass an die St. Ursula Schule erst ein Anbau vorgenommen wurde.
Für ihn stellt sich die Frage, ob die Entwicklung zu einem neuen Standort zu
der Zeit nicht schon absehbar gewesen sei. Beigeordneter
Dörbaum spricht
sich dafür aus, dass solche Themenkreise in der nächsten gemeinsamen Sitzung
mit dem Schulausschuss angesprochen werden sollten. Heute
geht es um eine Beschlussfassung darüber, dass man in eine Bürgerbeteiligung
gehen kann. Beigeordnete
Schellmann pflichtet Beigeordneten Körner bei. Für sie
ist das Nachhaken verständlich. Auf die getätigte Aussage, durch dass die planungsrechtliche
Rahmensetzung nur städtische Bauobjekte auf dem Gelände abzusichern seien,
möchte sie wissen, ob die katholische St. Ursula Schule eine städtische Schule
sei oder eine kirchliche, die staatlich unterstützt wird. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Schule an den neuen Standort allein von der Stadt gebaut werde. An dem
jetzigen Standort handelt es sich um eine gesondert zu betrachtende Situation.
Die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden gestalten sich vielschichtig und
kompliziert. Ein Teil des Schulgeländes gehört der Kirche. Am jetzigen Standort
gehört sowohl die eigentliche Schule als auch der Anbau der Stadt. Die Stadt
ist hierbei Träger der Baukosten wie an anderen Schulstandorten auch. Zu
überlegen wäre eine finanzielle Beteiligung der Kirche beim Bau des neuen
Schulgebäudes nur in einem solchen Fall, dass beispielsweise der Raumbedarf
aufgrund der konfessionellen Ausrichtung ein höherer wäre, als er in
vergleichsweise anderen Schulen üblich ist. Ratsherr
Riechey hält die
Durchführung eines PPP-Verfahrens grundsätzlich für den falschen Weg. Ihn
interessiert, um nicht weitere leidliche Verflechtungen mit der E.on-Avacon
eingehen zu müssen, welchen Marktwert das Gelände haben würde, wenn die Stadt
diese Flächen der E.on-Avacon abkaufen würde. Von Interesse ist dabei auch die
zeitliche Abfolge der weiteren Vorgehensweise. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass eine solche Frage derzeit nicht beantwortet werden kann. Wenn für die Beschlussfassung
über die Durchführung eines PPP-Verfahrens dem Rat die Beschlussvorlage
vorgelegt wird, muss auch eine Beschlussfassung über den Ankauf der
angesprochenen Flächen erfolgen. Spätestens dann wird man den konkreten Kaufpreis
benennen können. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass zunächst in der kommenden Woche die geplanten Bauvorhaben in der
angesprochenen Sitzung vorgestellt werden. Hingewiesen
wird noch einmal darauf, dass auch ein mögliches PPP-Verfahren von einem
Grundstückskauf getrennt betrachtet werden müsse. Ratsherr
Meihsies interessiert,
welche Grenzwerte gegenüber der vorhandene Bebauung an der Wallstraße vom
Schulhof aus einzuhalten sein werden. Auch von Interesse dürfte die Prüfung der
Frage sein, ob man auf dem Gelände von Altablagerungen ausgehen muss. Geprüft
werden müsste auch, ob der vorhandene Altbaumbestand schon aufgenommen wurde
und dieser bei der Umsetzung der Maßnahmen geschützt sein wird. Fachbereichsleiterin
Böhme verdeutlicht,
dass man sich ganz am Anfang des Verfahrens befindet. Im Verlaufe des weiteren Verfahrens
werden wie üblich begleitende Untersuchungen vorzunehmen sein. Zu untersuchen
wird dabei auch sein, dass es für die Anlieger der Wallstraße zu keinen
erhöhten Lärmbeeinträchtigungen kommt. Dazu wird die Beauftragung eines
Lärmgutachtens erforderlich sein. Der Umweltbereich wird einbezogen werden und
Entscheidungen darüber treffen, ob und an welchen Stellen Bodenuntersuchungen
vorzunehmen sein werden. Der Baumbestand ist noch nicht erfasst. Auch dies wird
erst im weiteren Verfahrensverlauf vorgenommen. Ratsherr
Bruns entnimmt den Zielsetzungen des B-Plans durch
Reduzierung des Geltungsbereiches, dass der Standort der Avacon gesichert ist.
Auf einem Teilbereich des Areals wird auch der Ausbildungsbetrieb der Avacon
weiterhin durchgeführt. Insofern hätte er bezogen auf die gewährleistete
Standortsicherheit der Avacon kein Problem, der vorgestellten Planung
zuzustimmen. Stadtbaurätin
Gundermann bestätigt,
dass die Sicherung des Standortes Avacon eine wesentliche Rolle bei der Planung
spielt. Beigeordneter
Körner befürchtet,
dass es bei einer Standortsicherung und Aufrechterhaltung der
Ausbildungswerkstatt als unternehmerische Entscheidung doch irgendwann einmal
dazu kommen könnte, dass der Standort Lüneburg aufgegeben wird. Er spricht sich
deshalb dafür aus, dass der Avacon noch einmal ganz klar dargelegt wird, dass
ein Verbleib des Betreibers aus Sicht der Stadt am jetzigen Standort
wünschenswert wäre. Dies sollte vielleicht auch im Rahmen der abzuschließenden
Grundstücksverträge zum Ausdruck und möglichst auch verankert werden. Von
Interesse ist für ihn die vorgesehene verkehrliche Erschließung. Ratsherr
Bruns erklärt hierzu, dass die Standortfrage auch
Inhalt des Konzessionsvertrages sei. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass Verkehrskonzept noch vorgestellt wird. Vorgesehen ist, dass die
Avacon ihre derzeitige Zufahrt beibehält. Über diese Zu- und Abfahrt könnte die
Verwaltung, die Ausbildungswerkstätten und der Theateranbau verkehrlich
erschlossen werden. Schule und Sporthalle würden verkehrlich eine Anbindung an
die Sülztorstraße erhalten. Detaillösungen werden zu gegebener Zeit
vorgestellt. Beigeordneter
Dörbaum verdeutlicht, dass das nicht Gegenstand des
Bauleitverfahrens in dieser frühen Phase sei. Einigkeit besteht bei allen
Beteiligten darüber, dass durch die Planung der Standort der Avacon nicht gefährdet
werden dürfe. Beigeordnete
Schellmann hat den
Ausführungen entnommen, dass eine schulische Nutzung und etwaige außerschulische
Kinderbetreuung auf dem Areal vorgesehen ist. Von Interesse ist, ob damit ggf.
auch die Betreibung einer Kita oder eines Horts gemeint sein kann und ob
darüber schon Vorstellungen bestehen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Formulierung bewusst neutral gefasst wurde. Sobald sich die Nutzungen
konkretisieren, wird hierzu im Ausschuss vorgetragen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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