Die
Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 25.09.2007 (TOP 14) werden
aufgehoben.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 131/I„Lüneburger Straße/Häcklinger Weg
aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch
beschrieben.Ziel der Planung ist
insbesondere die Festsetzung von Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel),
Mischgebiet und allgemeinem Wohngebiet.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131/I
„Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Nach
dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131/I soll der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 2 einschließlich 1. Änderung „Grundstück H.
Garbers“ der ehemaligen Gemeinde Rettmer aufgehoben werden.
19.02.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.